Staatsministerin Petra Köpping hat heute den Bericht zum Stand der Umsetzung des „20-Punkte-Programms –Medizinische Versorgung 2030“ im Kabinett vorgestellt. Das Programm war vom Kabinett am 19. Juni 2019 beschlossen worden. Die Umsetzung des Programms ist im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart.

Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt dazu: „Ich freue mich sehr, dass das Programm weitgehend umgesetzt werden konnte. Denn damit eine gute ärztliche Versorgung in Sachsen auch in Zukunft möglich ist, brauchen wir dringend Nachwuchs an Fachärztinnen und Fachärzten insbesondere in der Allgemeinmedizin. Hier haben wir einen besonderen Bedarf an Fachkräften.

Wir alle wissen, dass insbesondere die hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen vielerorts angespannt ist. Daher haben wir bereits eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt, um Ärztinnen und Ärzte zu gewinnen. Natürlich werden wir hierzu alle Maßnahmen des 20-Punkte-Planes einem Aktualitäts-Check unterziehen und mit Blick auf zu erwartende Entwicklungen gegebenenfalls nachjustieren.“

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: „Die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen, ist im Wortsinne eine Gemeinschaftsaufgabe. An den Maßnahmen die in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht wurden, haben eine Vielzahl von Beteiligten mitgewirkt. Dazu gehören u.a. auch die Medizinischen Fakultäten in Leipzig und Dresden, die wichtige Voraussetzungen in der Ärzteausbildung geschaffen haben, um die Versorgungssituation mit Ärzten im ländlichen Raum in der Zukunft zu verbessern.“

Die Umsetzung des Programms ist weit fortgeschritten, so gab es unter anderem folgende Umsetzungserfolge:

Studienplätze und Stipendien

So sind an sächsischen Universitäten 90 zusätzliche Studienplätze in der Humanmedizin entstanden und in Sachsen gibt es seit 2022 eine Landarztquote. Sie ermöglicht die Aufnahme eines Medizinstudiums außerhalb des Numerus Clausus – Regimes, wenn die Teilnehmer sich dazu verpflichten, nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung vorzugsweise im Bereich der Allgemeinmedizin für die Dauer von zehn Jahren, in einem hausärztlich unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat zu praktizieren.

Der Modellstudiengang „MEDiC“ der TU Dresden/Medizinische Fakultät Dresden am Standort Chemnitz in Kooperation mit dem Klinikum Chemnitz ist etabliert worden. Inzwischen hat bereits der dritte Jahrgang das Studium aufgenommen. Das Projekt „MiLaMed“ der Medizinischen Fakultät der Uni Leipzig wurde umgesetzt. Sowohl MEDiC als auch MiLaMed werden nach der Finanzierung der ersten Projektphase mit Landesmitteln verstetigt.

Zudem wurden weitere Studienplätze außerhalb von Sachsen geschaffen. Das Programm der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“ wurde erweitert. Die KVS und die Krankenkassen übernehmen pro Jahr Studiengebühren für 20 Medizinstudienplätze in Ungarn an der Universität Pécs.

Sachsen finanziert seit 2020 pro Jahrgang jeweils bis zu 20 zusätzlich weitere Medizinstudienplätze. Dafür verpflichten sich die Studierenden, nach abgeschlossener Facharztweiterbildung in Sachsen außerhalb der Städte Leipzig, Markkleeberg, Dresden und Radebeul, z. B. als Hausärztin bzw. Hausarzt für mindestens fünf Jahre tätig zu sein.

Auch durch das Hausarztstipendium für Medizinstudierende in Sachsen werden zukünftige Fachärzte vor allem in der Allgemeinmedizin für den ländlichen Raum gewonnen. Beide Nachwuchsprogramme zusammen haben derzeit ca. 350 Programmteilnehmer, wobei bereits 24 ihre fachärztliche Tätigkeit aufgenommen haben und ca. 85 Teilnehmer als Ärzte in Weiterbildung die medizinische Versorgung unterstützen.

Aus- und Weiterbildung

Beide Medizinische Fakultäten haben ihre Bemühungen verstärkt, weitere Lehrpraxen im ländlichen Raum zu gewinnen. Dadurch ist es gelungen, bisher insgesamt 122 zusätzliche akademische Lehrpraxen außerhalb der Ballungsräume Dresden, Chemnitz und Leipzig in die Ausbildung der Medizinstudierenden einzubinden. Beide Fakultäten wollen die bisher unselbständigen Abteilungen für Allgemeinmedizin zu selbständigen Instituten aufzuwerten. Dadurch wird die Außenwahrnehmung der Allgemeinmedizin als selbständiges Fachgebiet deutlich gestärkt. Die Finanzierung des „Leipziger Kompetenzpfad Allgemeinmedizin“ (LeiKA) ist auch künftig sichergestellt.

Zudem wird die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte gestärkt. Derzeit gibt es bereits 17 regionale Weiterbildungsverbünde in der Allgemeinmedizin in Sachsen. Seit 2018 wurden insgesamt 36 zusätzliche Weiterbildungsstellen für die Durchführung von Abschnitten der ärztlichen Weiterbildung gefördert So konnte die Anzahl der Facharztanerkennungen in der Allgemeinmedizin bereits gesteigert werden.

Das Netzwerk „Ärzte für Sachsen“ als Plattform zur Bündelung der Akteure des Gesundheitswesens unterstützt die Nachwuchsgewinnung mit vielfältigen Maßnahmen, darunter Imagekampagnen, um die vielen Unterstützungsangebote für künftige Ärztinnen und Ärzte in Sachsen bekannter zu machen.

Digitalisierung

Für die Förderung der digitalen Ertüchtigung von Krankenhäusern sind auch im laufenden Doppelhaushalt 10 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. Die Mittel werden im Rahmen der Krankenhaus-Pauschalförderung an die Plankrankenhäuser im Freistaat ausgereicht. Insofern wurde die Förderung nach Teil B der Richtlinie eHealthSax in die Krankenhaus-Pauschalförderung überführt.

Darüber hinaus wurden nach Teil A der Richtlinie eHealthSax seit 2017 insgesamt 27 Projekte im Umfang von 22 Millionen Euro gefördert. Davon umfasst sind Maßnahmen, die die Abläufe im Gesundheitswesen verbessern, den Zugang zur Versorgung erleichtern oder die Bildung von Netzwerken ermöglichen. Gerade im ländlichen Raum gibt es für die Digitalisierung viel Potenzial, insbesondere im Zusammenhang mit der Abgabe von Leistungen vom Arzt auf nichtärztliches Personal (»Delegation«).

Hintergrund:

Den Bedarf an Fachärzten in der Allgemeinmedizin und in bestimmten ausgewählten Fachgebieten in Sachsen nachhaltig zu decken, ist eine Herausforderung der nächsten Jahre. Insbesondere im ländlichen Raum, aber auch in der Stadt Chemnitz, wird es zunehmend schwieriger, Vertragsarztsitze wieder zu besetzen und die Versorgung bedarfsgerecht durchzuführen.

Die hausärztliche Versorgungssituation ist insbesondere im ländlichen Raum angespannt. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen hat für 5 von 48 Planungsbereichen Unterversorgung (Frankenberg-Hainichen, Reichenbach, Torgau, Weißwasser, Werdau) und für 27 Planungsbereiche drohende Unterversorgung bei der hausärztlichen Versorgung festgestellt.

Sachsenweit sind zum Stand 1. April 2023 452,5 Hausarztstellen unbesetzt (d. h., diese Stellen können besetzt werden, bis Überversorgung im jeweiligen Planungsbereich festgestellt wird. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn das Soll-Versorgungsniveau – Einwohnerzahl pro Arzt – für die jeweilige Arztgruppe > 110 Prozent beträgt). Insgesamt sind derzeit 2.597 Hausärzte tätig (Summe der bedarfsrelevanten Ärzte).

Neben der hausärztlichen Versorgung hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Hautärzte in einem Planungsbereich Unterversorgung und für Kinderärzte, Nervenärzte, Urologen, Hautärzte, Augenärzte drohende Unterversorgung in mindestens einem Planungsbereich und damit einhergehend einen ärztlichen Nachwuchsbedarf festgestellt.

Die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung ist eng mit der Ressource Arzt verknüpft. Die Altersstruktur der Ärztinnen und Ärzte in Sachsen sowie die zu erwartenden Altersabgänge in den nächsten Jahren verstärken diese Entwicklung. Das Durchschnittsalter der Hausärzte liegt bei 54 Jahren.

Der Bedarf an Ärzten erhöht sich nicht nur aufgrund des demografischen Wandels der Bevölkerung, sondern auch aufgrund der Zunahme von beruflichen Ausfallzeiten (z. B. durch erhöhte Inanspruchnahme von Elternzeiten) und der Tatsache, dass die Anzahl der Ärzte, die in Teilzeit bzw. Anstellung tätig sind, gestiegen ist.

Das Sozialministerium hat eine Projektion des Versorgungs- und Arztbedarfs für 2035 neu beauftragt. Es soll auf Grundlage der Fortschreibung eines Gutachtens von 2016 durch das Zentralinstitut für die Kassenärztlichen Versorgung in Deutschland zum vertragsärztlichen Versorgungs- und Arztbedarf in Sachsen im Jahr 2035 eine Abbildung der Versorgungslandschaft im Freistaat Sachsen aufzeigen. Dabei werden die Themenbereiche wie die Tendenz zu mehr ambulanter Versorgung, telemedizinische Leistungserbringungen und arbeitsteilige Prozesse einbezogen.

Die Ergebnisse der Projektion und Antworten der Selbstverwaltung zum Umsetzungsstand dienen dazu, die Maßnahmen des „20-Punkte-Programm – Medizinische Versorgung 2030“ zu überprüfen und ihre Ausrichtung mit Blick auf das Jahr 2035 ggf. nachzujustieren.

Die Staatsregierung knüpfte mit der Verabschiedung des „20-Punkte-Programm –Medizinische Versorgung 2030“ im Juni 2019 an die durch das Kabinett am 31. Januar 2012 beschlossenen 20 Maßnahmenvorschläge an (Ärztliche Versorgung in ländlichen Gebieten/Ressort-übergreifende Maßnahmen zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten ärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten im Freistaat Sachsen, Beschluss Nr. 05/0509) und hatte diese weiterentwickelt.

Weitere Informationen:

Den Bericht zur Umsetzung finden Sie hier: https://www.gesunde.sachsen.de/download/SMS_Bericht-20-Punkte-Programm-Medizinische-Versorgung-2023_Stand-Mai-2023.pdf.

Zur Webseite: https://www.gesunde.sachsen.de/20-punkte-programm-medizinische-versorgung-2030-5214.html.

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