Mit der neuen Richtlinie zur Förderung von Bussen im ÖPNV – kurz RL Bus – fördert der Freistaat Sachsen künftig verstärkt klimafreundliche und barrierefreie Linienbusse und damit verbundene Infrastrukturprojekte. Sächsische Verkehrsunternehmen und Kommunen werden insbesondere bei der Beschaffung von emissionsfreien Batterie- und Wasserstoffbussen sowie der notwendigen Lade- und Betankungsinfrastruktur unterstützt.

Im Förderjahr 2024 stehen dafür rund 55 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel der RL Bus ist es, die Bedingungen im straßengebundenen ÖPNV mit Bussen im Freistaat Sachsen zu verbessern und den Anteil klimafreundlicher Busse zu erhöhen.

Dazu Verkehrsminister Martin Dulig: „Mit der neuen Busförderrichtlinie wird die bisherige Fahrzeugförderung neu ausgerichtet. Wurden bisher überwiegend Dieselbusse gefördert, stehen nun saubere und emissionsfreie Antriebstechnologien im Mittelpunkt der Förderung. Damit unterstützen wir nicht nur die sächsischen Verkehrsunternehmen und kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger bei der Erfüllung der bundesgesetzlichen Vorgaben zur Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Umwelt- und Klimaschutzziele.

Dabei haben wir auch den ländlichen Raum im Blick, in dem sich alternative Antriebstechnologien aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der besonderen betrieblichen Anforderungen derzeit noch nicht so gut einsetzen lassen wie in den Städten. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren werden deshalb auch sogenannte Überlandbusse mit Dieselantrieb gefördert. Unser Ziel ist eine erfolgreiche Antriebswende im sächsischen ÖPNV und dafür haben wir nun einen wichtigen Baustein zur Finanzierung geschaffen.“

Neben der klaren Ausrichtung auf klimafreundliche Antriebe bringt die RL Bus auch weitere Neuregelungen mit sich. So erfolgt die Fahrzeugförderung anders als bisher nicht mehr ausschließlich als Fahrzeugersatzbeschaffung. Das bedeutet, dass ein Verkehrsunternehmen nicht mehr ein Altfahrzeug aussondern muss, um die Förderung für ein Fahrzeug mit klimafreundlichem Antrieb zu erhalten. Damit wird die Einstiegshürde in die Förderung für viele Verkehrsunternehmen gesenkt und gleichzeitig der Ausbau des ÖPNV-Angebots gezielt vorangetrieben.

Darüber hinaus ist die RL Bus so konzipiert, dass sie mit der Bundesförderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kombiniert werden kann. Bei erfolgreicher Kombination von Landes- und Bundesförderung können die sächsischen Verkehrsunternehmen dann eine attraktive Gesamtförderung bei der Beschaffung von Biomethan-, Batterie- und Wasserstoffbussen generieren.

Neben der Förderung von Fahrzeugen und Lade- und Betankungsinfrastruktur sind auch der Neu- und Ausbau von Betriebshöfen und Werkstätten sowie die Beschaffung und Installation von digitalen Informations- und Kommunikationssystemen für eine intelligente Betriebssteuerung von Bussen förderfähig. Darüber hinaus umfasst die RL Bus auch die Förderung der Nachrüstung von Fahrzeugen mit digitaler und barrierefreier Ausstattung.

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr startet schnellstmöglich Anfang November einen ersten Förderaufruf. Sächsische Verkehrsunternehmen und Kommunen können ihre Förderanträge dann bis Mitte Dezember 2023 beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr einreichen.

Hintergrund:

Bisher erfolgte die Busförderung im Freistaat Sachsen auf Grundlage der Richtlinie des SMWA über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV) in Verbindung mit den Hinweisen zur beihilferechtskonformen Gewährung von Fördermitteln für die Beschaffung von Omnibussen (Hinweise-Bus), auf deren Grundlage vor allem Diesel- und Hybridfahrzeuge gefördert wurden. Spezifische Förderbedingungen für emissionsfreie Fahrzeuge, wie zum Beispiel batterieelektrische Busse, und zugehörige Lade- und Betankungsinfrastruktur waren darin nicht enthalten.

Aufgrund der regulatorischen Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes zur Beschaffung emissionsarmer und emissionsfreier Linienomnibusse und vor dem Hintergrund, dass aktuell nur ein sehr geringer Teil der im sächsischen ÖPNV eingesetzten Linienbusse über alternative Antriebe verfügt, bestand dringender Handlungsbedarf zur Überarbeitung der bestehenden Förderbedingungen im Hinblick auf den Übergang zu umweltfreundlicheren Antriebstechnologien.

Vor diesem Hintergrund wurde die Antragstellung für die Busförderung nach der RL-ÖPNV bzw. den Hinweisen-Bus für das laufende Bewilligungsjahr ausgesetzt, um eine verbesserte, ausschließlich die Busförderung regelnde Richtlinie zu erarbeiten.

Die RL Bus ersetzt nun die ursprünglich bestehenden Regelungen zur Förderung von Linienomnibussen und spezifischer Infrastrukturvorhaben für Busse.

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