Schon im Februar hat der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) eine Empfehlung herausgegeben, E-Scooter vom Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln auszuschließen. Vorausgegangen waren etwa in London, Barcelona und Madrid durch E-Scooter ausgelöste Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen. Nun folgen auch die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) dieser Empfehlung und untersagen ab dem 1. Mai die Mitnahme von E-Tretrollern in ihren Bussen und Straßenbahnen.

Seit März gilt so ein Mitnahme-Verbot schon bei den großen Verkehrsunternehmen in NRW, seither wurde es auch in Bochum und München eingeführt, wie der „Spiegel“ berichtete.

Und ab nächsten Monat gilt es auch in Leipzig.

Aus Sicherheitsgründen dürfen in den Bussen, Bahnen und in Flexa-Fahrzeugen der Leipziger Verkehrsbetriebe ab 1. Mai 2024 bis auf Weiteres keine E-Tretroller (sogenannte „E-Scooter“) mehr mitgenommen werden, teilen die LVB mit. Mit der Entscheidung setzen die LVB gemeinsam mit zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen bundesweit eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um.

Die Empfehlung des VDV

Eine Vorsichtsmaßnahme für die Sicherheit der Fahrgäste

Grund für diese Entscheidung sind aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in den Fahrzeugen nach Vorfällen im Ausland: Aufgrund der derzeit sehr niedrigen Sicherheitsanforderungen an die E-Tretroller und der exponierten Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus ist die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes bei den E-Tretrollern deutlich höher als bei anderen Elektrofahrzeugen.

Solch ein Brand in einem Bus oder einer Bahn birgt erhebliche Gefahren für Fahrgäste und Mitarbeiter durch giftigen Brandrauch, Flamm- und Explosionswirkung, beschreibt das Unternehmen den Hintergrund der Entscheidung. Die im Brandfall freigesetzten Gase sind bereits in geringer Konzentration toxisch.

Die Rauchfreisetzung erfolgt in Sekundenschnelle und dazu meistens in erheblichem Umfang.
Das Verbot solle nicht für alle Zeit gelten, so die LVB: „Die E-Tretroller sollen wieder für die Mitnahme zugelassen werden, sobald die Hersteller das bestehende Risiko beseitigt haben.“

E-Bikes, Elektro-RollstĂĽhle und Elektromobile weiterhin erlaubt

Nicht von diesem Verbot betroffen sind Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen – die ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet werden –, da deren Akkus die höheren Sicherheitsanforderungen erfüllen.

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