In Sachsen können die Direktzahlungen und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete für das Antragsjahr 2023 aus technischen Gründen nicht wie gewohnt im Dezember ausgezahlt werden. Die Zahlungen sollen frühestmöglich, spätestens Ende Februar 2024 erfolgen.

Das EU-Recht legt fest, dass die Auszahlungen zwischen Dezember des Antragsjahres und Juni des Folgejahres zu erfolgen haben. Der nun vorgesehene Termin liegt somit rechtlich im frühen Bereich des Zeitkorridors, entspricht aber nicht dem gewohnten Termin, auf den sich die landwirtschaftlichen Unternehmen in ihrer Liquiditätsplanung einrichten.

Dazu Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Trotz intensivster Arbeit aller Beteiligten in den zurückliegenden Monaten wird der Freistaat die Zahlungen an die Landwirtschaftsbetriebe leider erst später als gewohnt leisten können. Die Verzögerung ist in höchstem Maße bedauerlich und ärgerlich. Unser Ziel war es stets, die Flächenzahlungen wie gewohnt im laufenden Jahr zu leisten. Die Verzögerung ist eine echte Härte.

Wir unternehmen alles, was möglich ist, um zur Auszahlung spätestens Ende Februar zu kommen und um entstehende Härten aufzufangen. Dafür sind wir im Gespräch unter anderem mit Banken. Uns ist es wichtig, frühzeitig über die Verzögerung zu informieren. Das ermöglicht es den Betrieben, sich darauf einzustellen. Auch mit der Verzögerung erfolgen die Zahlungen im rechtlich vorgegeben Zeitrahmen.“

Die Auszahlung soll frühestmöglich, spätestens Ende Februar 2024 erfolgen. Um das zu ermöglichen und alle dafür erforderlichen Ressourcen zu bündeln, hat das SMEKUL eine Taskforce mit dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) eingerichtet.

Grund für die Verzögerung sind erstens die um zwei Jahre verspätete Verabschiedung und die deutlich gestiegene Komplexität der neuen Regelungen innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). Die GAP war mit Wirkung ab 2023 grundlegend verändert worden. Zweitens schlägt der Fachkräftemangel im IT-Bereich deutlich auf die notwendigen Anpassungen der Software an die neuen GAP-Regelungen durch.

Hintergrund

Direktzahlungen (rund 240 Euro je Hektar) erhalten alle landwirtschaftlichen Unternehmen (rund 7.000 in Sachsen). Die Ausgleichszulage (rund 55 Euro je Hektar) erhalten diejenigen Betriebe, die in der einschlägigen Gebietskulisse liegen (rund 3.000 Betriebe in Sachsen).

Die Zahlungen fußen auf europäischem Recht, in der Folge ergänzt durch Bundes- und Landesrecht. Alle sieben Jahre beginnt eine neue EU-Förderperiode, die in diesem Fall zu erheblichen Veränderungen der Ausgangslage geführt hat, erst mit zwei Jahren Verzögerung beschlossen wurde und ein bis dahin ungekanntes Maß an Komplexität aufweist.

Erstmals wurde auf Bundesebene ein Strategieplan zur Umsetzung der GAP erforderlich. Das führte zu einem erheblichen Mehraufwand gegenüber vergangenen Förderperioden. Gleichzeitig war die bis zur Antragstellung bzw. Auszahlung verbleibende Zeit in den Ländern deutlich kürzer als bisher üblich.

In diesem Zeitraum werden die neuen rechtlichen Vorgaben in eine Software überführt, die sehr komplex ist und inhaltlich an die neue GAP-Periode anzupassen war. Aufgrund des Fachkräftemangels und daraus resultierenden Kapazitätsengpässen bei IT-Dienstleistern, verbunden mit der sehr kurzen Vorlaufzeit nach den politischen Entscheidungen, ist die Fertigstellung der notwendigen Programme für Anfang 2024 geplant. Gemeinsam mit dem planmäßigen Abschluss aller EU-rechtlich notwendigen Kontrollen werden damit die Voraussetzungen für eine Auszahlung spätestens im Februar geschaffen.

Die betroffenen Betriebe werden am heutigen Freitag (27.10.) schriftlich informiert. Das für die Abwicklung der Flächenzahlungen zuständige Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie steht den Betrieben für alle Fragen zur Verfügung und wird im online zu wiederkehrenden Fragen informieren. Daneben wurden die berufsständischen Vertretungen über die Verzögerung informiert.

Das SMEKUL ist zudem in Verhandlungen mit Banken, damit Betriebe, falls nötig, einfache Überbrückungsinstrumente erhalten.

Das SMEKUL hatte im aktuellen Haushalt bereits Vorsorge für die Umsetzung der neuen GAP getroffen und die Budgets für IT-Dienstleistungen erhöht sowie den entsprechenden Bereich personell verstärkt.

Die Arbeit an den Flächenzahlungen genoss zu jedem Zeitpunkt höchste Priorität. So wurde die Programmierung der Software bereits anhand von Entwürfen der GAP-Normsetzung begonnen, um Zeit zu gewinnen.

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