Die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch hat sich mit kommunalen Theatern und Orchestern darauf geeinigt, diese temporär bei den zusätzlichen Finanzierungsbedarfen anteilig für die Jahre 2023 und 2024 mit insgesamt 4,6 Millionen Euro zu unterstützen.

Das sächsische Kulturministerium beteiligt sich in den Jahren 2023 und 2024 mit 50 Prozent an den zusätzlichen Finanzierungsbedarfen von zehn kommunalen Theatern und Orchestern zum Erhalt der individuellen Spiel- und Betriebsfähigkeit. Dafür stellt der Freistaat für 2023 bis zu 1,3 Millionen Euro und für 2024 bis zu 3,3 Millionen Euro im laufenden Haushalt bereit.

Für die Jahre 2025 und 2026 strebt das Kulturministerium die Unterstützung ebenso an und wird die Bedarfe im Haushalt anmelden. Die anderen 50 Prozent der zusätzlichen Bedarfe sollen über erhöhte Trägerzuschüsse realisiert werden.

Dazu sagt Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch: „Sachsen ist ein Kulturland. Gerade auch in den ländlichen Regionen sind die kommunalen Theater und Orchester ein wichtiger Standortfaktor. Kulturelle Angebote haben für die Menschen eine große Bedeutung. Sie sind wichtige Orte der Begegnung und des Miteinanders.

Es ist gut, dass wir mit den kommunalen Trägern nach intensiven Gesprächen eine Lösung gefunden haben, unsere regionale Theater- und Orchesterlandschaft für dieses und nächstes Jahr zusätzlich zum Kulturpakt und den Kulturraummitteln zu unterstützen.“

Lutz Hillmann, Vorsitzender des Deutschen Bühnenvereins/ Landesverband Sachsen sowie Intendant des Deutsch-Sorbischen Volkstheaters Bautzen: „Insbesondere die unvorhersehbar hoch gestiegenen Personalkosten haben die Theater und Orchester in den ländlichen Kulturräumen und ihre Träger in existenzbedrohende Schwierigkeiten gebracht.

Der Sächsische Landesverband im Deutschen Bühnenverein ist sehr dankbar, dass der Ministerpräsident, unsere Staatsministerin und die Koalitionsfraktionen dafür ein offenes Ohr hatten und nun eine Lösung bereitstellen, die die größte Gefahr abwenden hilft. Der Freistaat Sachsen beweist sich mit dieser schnellen Hilfe abermals als beispielgebendes Kulturland.“

Hintergrund:

Trotz anhaltender Bemühungen auf unterschiedlichsten Ebenen, beispielsweise in Form von gestiegenen Landeszuschüssen über die Kulturräume, zahlreicher Strukturmaßnahmen und finanzieller Bemühungen der Einrichtungen und der Träger selbst, stehen die kommunalen Theater und Orchester in Sachsen teilweise vor existenziellen Herausforderungen.

In einem sehr umfänglichen und mehrstufigen Abstimmungsprozess haben das sächsische Kulturministerium im Austausch mit den insgesamt zehn Einrichtungen (Theater Plauen-Zwickau, Vogtland Philharmonie Greiz/Reichenbach, Mittelsächsisches Theater und Philharmonie, Erzgebirgisches Theater und Orchester, Leipziger Symphonieorchester, Deutsche Bläserphilharmonie, Elbland Philharmonie Sachsen, Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau, Städtisches Theater Chemnitz, und Deutsch Sorbisches Volkstheater Bautzen) und deren jeweiligen Trägern den zusätzlichen finanziellen Bedarf ermittelt.

Es wurde festgestellt, dass zum Erhalt der Spiel- und Betriebsfähigkeit einrichtungsbezogen unterschiedliche Unterstützungen erforderlich sind (teilweise bereits 2023, bei nahezu allen im Jahr 2024). Bei der Berechnung der Fehlbedarfe wurden zusätzliche Finanzierungsbedarfe aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen einrichtungsscharf und bedarfsgenau ermittelt.

Wichtige Maßgabe dabei ist, dass die Einrichtungen bzw. Träger auch eigene Leistungen zum Erhalt der Spiel- und Geschäftsfähigkeit zu erbringen. Die kommunalen Träger sollen ebenfalls 50 Prozent Finanzierungsanteil zur Ausfinanzierung der ermittelten Bedarfe aufbringen.

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