Seit dem 25. Oktober 2023 können bei der Sächsischen Aufbaubank Anträge für das neue Förderprogramm »Berufliche Weiterbildung« gestellt werden. Damit werden Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung und der individuell berufsbezogenen Weiterbildung unterstützt.

Bisher sind 1051 Anträge eingegangen, davon 469 für betriebliche Weiterbildung und 582 für individuell berufsbezogene. Bereits 999 Anträge konnten bewilligt werden. (Stand 20.12.2023)

Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: „Die hohe Nachfrage bereits kurz nach Förderstart zeigt, wie groß der Weiterbildungsbedarf ist. Wirtschaft und Arbeitswelt ändern sich rasant und die berufliche Weiterbildung kann hier viel bewegen. Das gilt für jede und jeden ganz individuell ebenso wie für den Betrieb. Mit unserer Förderung helfen wir den Beschäftigten und den Betrieben bei den notwendigen Ausgaben für berufliche Weiterbildung. Wer sich oder seine Beschäftigten weiterbildet, investiert in die eigene Zukunft. Ein guter Vorsatz für das neue Jahr.“

Wer sich beruflich weiterbildet oder in die Weiterbildung seiner Belegschaft investiert, kann eine Förderung von bis zu 4.500 Euro beantragen. Die neue Landesförderung »Berufliche Weiterbildung« macht es möglich. Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 EUR erhalten in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten, geringfügig Beschäftigte bis zu 80 Prozent.

Auch Unternehmen bzw. Selbstständige mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz bzw. Niederlassung in Sachsen, die in die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter investieren wollen, steht das Förderprogramm offen. Sie erhalten in der Regel einen Zuschuss von 50 Prozent der Weiterbildungskosten.

Unterstützt werden individuell berufsbezogene und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen zum Aufbau und zur Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen, ebenso zum Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit sowie zur Steigerung der Beschäftigungschancen.

Die Landesförderung „Berufliche Weiterbildung“ erfolgt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank. Die Förderung wird im Rahmen eines Pilotprojektes der Sächsischen Aufbaubank I Förderbank über eine digitale und vereinfachte Antragstellung und Verwendungsnachweisführung umgesetzt. Die Bewilligungen erfolgen in der Regel in nur wenigen Arbeitstagen.

Hintergrundinformationen

Im Landeshaushalt stehen für die „Berufliche Weiterbildung“ im Jahr 2023 vier Millionen Euro und im Jahr 2024 sechs Millionen Euro zur Verfügung.

Die Förderung ist branchen- und weitestgehend inhaltsoffen, um eine bestmögliche und flexible Unterstützung erforderlicher beruflicher Weiterbildungen zu ermöglichen. Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt, die aus den jeweiligen Kosten der Weiterbildungsmaßnahme und ggf. der Anzahl der Teilnehmer ermittelt wird. Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 700 Euro betragen.

Der Freistaat Sachsen unterstützt seit dem Jahr 2007 die berufliche Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln – zuerst mit dem Programm „Betriebliche Weiterbildung“ und ab 2010 mit dem Weiterbildungsscheck und zuletzt mit zusätzlichen Mitteln aus dem Krisenreaktionsfonds der EU (REACT-EU).

Allein im Förderzeitraum 2014 bis 2020 sind rund 11.000 individuelle Weiterbildungsschecks mit einem Fördervolumen von 30,7 Millionen Euro und rund 15.000 betriebliche Weiterbildungsschecks mit einem Fördervolumen von 29 Millionen Euro gewährt worden.

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