Die Koalition hat kurz vor dem Ende der Wahlperiode doch noch ein Karenzzeitgesetz in den Landtag eingebracht. Ministerinnen und Ministern sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretären soll bis zu zwölf Monate nach Amtsende eine Beschäftigung untersagt werden können, wenn diese einen Konflikt mit öffentlichen Interessen darstellte. Für Mitglieder der Staatsregierung, die während ihrer Amtszeit ein Landtagsmandat innehalten, sollen die Regeln allerdings nicht gelten.

Der Linksfraktionschef und rechtspolitische Sprecher Rico Gebhardt erklärt: „Die CDU hat sich eine schöne Sicherung eingebaut: Bei ihr ist es anders als bei SPD und Grünen die absolute Ausnahme, dass Abgeordnete ihr Landtagsmandat aufgeben, wenn sie in die Staatsregierung eintreten. Wer sich den Weg in einen lukrativen Lobbyistenjob offenhalten will, bleibt also einfach Abgeordneter. Damit hebelt die Koalition ihr Gesetz gleich wieder aus. Das Ziel, ,das Vertrauen in die Integrität der Staatsregierung und in die Amtsausübung zum Wohle des Volkes‘ zu stärken, dürfte sie deshalb verfehlen.

Immerhin sollen kurz vor Toresschluss überhaupt noch Regelungen getroffen werden. Das ist immerhin ein kleiner Fortschritt. Allerdings wissen wir inzwischen: Dass die Koalition gemeinsam ein Gesetz ins Parlament einbringt, garantiert noch lange nicht, dass es auch beschlossen wird. Wir sind gespannt, ob diesem Gesetz dasselbe Schicksal blüht wie dem Agrarstrukturgesetz, dem Vergabegesetz und wohl auch dem Integrationsgesetz. Sachsen verdient eine Regierung, die wenigstens ihre eigenen Vereinbarungen einhält!

Wir hatten bereits zu Beginn der Wahlperiode ein Karenzzeitgesetz vorgeschlagen, das die Koalition allerdings am 15. Juli 2020 im Landtag abgelehnt hat (Drucksache 7/681). Es ist nun einmal geübte Unsitte in Sachsen, Vorstöße der Opposition aus Prinzip abzubügeln. Wir hatten damals eine Karenzzeit von 24 Monaten gefordert, Sachverständige hatten sogar 36 Monate vorgeschlagen. Die 12-Monats-Frist, die die Koalition plant, ist viel zu kurz.“

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