Ab Montag (18.3.) können landwirtschaftliche Unternehmen in Sachsen Investitionsförderung nach der neuen Förderrichtlinie „Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung“ (LIE/2023) beantragen. Sie beinhaltet Vorhaben der tierischen und pflanzlichen Erzeugung, der Verarbeitung und Vermarktung, der Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie der Anlage von Agroforstsystemen.

Der erste Förderaufruf läuft bis zum 31. Juli dieses Jahres und hat ein Volumen von 28 Millionen Euro. Für die gesamte Förderperiode bis 2027 stehen mehr als 70 Millionen Euro zu Verfügung. Die Förderquote beträgt bis zu 65 Prozent.

Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Wir investieren mehr als 70 Millionen Euro in die Zukunft der sächsischen Landwirtschaft. Eine moderne und nachhaltige Landwirtschaft braucht Investitionen. Tierschutz, Klimaschutz, Klimaanpassung, Artenschutz, Wettbewerb, Digitalisierung – all diesen Aufgaben stellt sich die Landwirtschaft aktuell. Das unterstützen wir gezielt mit der einzelbetrieblichen Förderung. Die Landwirtschaft braucht Planbarkeit und sichere Perspektiven. Hierzu leistet unsere neue Förderrichtlinie einen wichtigen Beitrag.“

Förderanträge können beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) über die neu eingerichtete Plattform „Internetantragstellung Förderung (IAF)“ digital gestellt werden.

Noch bis zum 31. März 2024 läuft der Förderaufruf zur Unterstützung von Existenzgründungen und Hofnachfolgen – ebenfalls nach Richtlinie LIE/2023. Hierbei haben Junglandwirtinnen und Junglandwirte in Sachsen die Möglichkeit, eine Förderung beim Schritt in die Selbstständigkeit und dem Generationswechsel innerhalb der Landwirtschaft zu erhalten.

Weitere Informationen finden sich unter auf dem Förderportal des SMEKUL unter https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/index.html.

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