Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft die Beschäftigten an den Flughäfen, die unter den TVöD fallen sowie die rund 23.000 Beschäftigten der Bodenverkehrsdienstleister an nahezu allen deutschen Flughäfen am Montag, dem 10. März 2025 zu einem ganztägigen Warnstreik auf. Es wird zu massiven Einschränkungen bei Abflügen und Ankünften bis hin zu Flugstreichungen kommen.
„Wir sehen uns zu diesem Warnstreik gezwungen, da die Arbeitgeber in den laufenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bisher kein Angebot vorgelegt und keine Bereitschaft gezeigt haben, unsere berechtigten Forderungen zu erfüllen. Die Beschäftigten an den Flughäfen leisten eine unverzichtbare Arbeit für den reibungslosen Ablauf des Luftverkehrs und tragen für die Sicherheit aller Passagiere maßgeblich Verantwortung. Auch sie verdienen eine angemessene Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen“, erklärt Christine Behle, stellvertretende ver.di-Vorsitzende.
ver.di kündige den Warnstreik bewusst frühzeitig an, um den Passagieren Planungssicherheit zu ermöglichen. „Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die dieser Streik für die Fluggäste mit sich bringt. Doch ohne den Druck durch Arbeitskampfmaßnahmen wird es keine Bewegung in den Verhandlungen geben. Deshalb informieren wir bereits heute, damit sich Reisende rechtzeitig auf die Einschränkungen einstellen können“, so Behle weiter.
„Wir haben uns diese Eskalation nicht gewünscht, die Arbeitgeber offenbar schon. Wenn sie nach vielen Monaten noch nicht mal ein Angebot vorgelegt haben, dann schüren sie diesen Konflikt. Unsere Forderungen sind seit Oktober bekannt, wir sind verhandlungsbereit. Nun müssen die Arbeitgeber endlich zur Ernsthaftigkeit zurückfinden“, sagt Paul Schmidt, ver.di-Fachbereichsleiter für den Luftverkehr.
Nach mehrjährigen Tarifverhandlungen mit den beiden Arbeitgeberverbänden VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und ABL (Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr) wurde im vergangenen Jahr ein Branchentarifvertrag für alle Beschäftigten der Bodenverkehrsdienstleister geschlossen, welcher mittlerweile allgemeinverbindlich erklärt wurde. Mit diesem Tarifabschluss wurde die Tarifentwicklung auch der privaten Unternehmen an die allgemeine Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angekoppelt.





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