Die in Leipzig-Gundorf vorhandenen Brutstandorte von Kiebitz und Rohrweihe werden geschützt. Wie aus der Allgemeinverfügung der unteren Naturschutzbehörde im E-Amtsblatt 4/25 hervorgeht, darf der Kleewinkel zwischen dem Zschampert im Westen und dem Elster-Saale-Kanal im Süden bis zum 30. Juni nicht betreten werden. Lärm und freilaufende Hunde im Umfeld sind zu vermeiden.

Der schwarz-weiße Kiebitz ist ein Wiesenbrüter, der sein Nest direkt auf dem Boden anlegt. Er ist in Deutschland stark rückläufig und war daher zum Vogel des Jahres 2024 gewählt worden. Zur erfolgreichen Fortpflanzung benötigt er ungestörte Feuchtwiesen. Auch die Rohrweihe, ein Greifvogel der Feuchtgebiete, ist auf ungestörte Brutgebiete angewiesen.

Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Kiebitz und Rohrweihe am Kleewinkel ungestört brüten und eine neue Generation erfolgreich aufziehen können. Störungen durch menschliche Aktivitäten oder Hunde können dazu führen, dass die Tiere entweder erst gar nicht brüten oder ihre Nester aufgeben und die Jungvögel verenden.

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