Der Verdachtsfall eines Ausbruchs der Geflügelpest im Grimmaer Ortsteil Mutzschen wurde mittlerweile durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt.

Daher erlässt das Veterinäramt des Landkreises Leipzig an alle Halter von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und Unternehmer, die bestimmte tierische Erzeugnisse vom Geflügel bzw. Federwild sowie tierische Nebenprodukte vom Geflügel handhaben im Umfeld des Infektionsgeschehen:

  • Schutzzone (3-km-Radius um den Ausbruchsbetrieb)
  • Überwachungszone (3-10-km-Radius um den Ausbruchsbetrieb)

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen, um die weitere Ausbreitung des Hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI; Geflügelpest) möglichst zu verhindern.

Für beide Zonen gilt die Aufstallungspflicht, bzw. die Haltung in Einrichtungen, die den Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen verhindern.

Die Tierhalter in der Schutzzone haben die von ihnen gehaltenen Vögel nach näherer Weisung des LÜVAs untersuchen zu lassen. Die Kontrollen und Untersuchungen sind durch Tierhalter zu dulden und zu unterstützen.

Bitte lesen Sie die Regeln in der entsprechenden Allgemeinverfügung nach, diese finden Sie im Anhang.

Die Zonen sind in den Karten der Allgemeinverfügungen zu finden und zudem auch diesen Link: Link https://www.geoportal-lkl.de/?permalink=1IrQvEGb

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