Seit dem 1. Dezember 2025 gilt die neue Produktnorm DIN VDE V 0126 95. Unsicherheiten beim Betrieb von Balkonkraftwerken gehören damit der Vergangenheit an. Die neue Norm legt nun technische Standards verbindlich fest, wie Steckersolargeräte Strom in das heimische Netz sicher einspeisen. Für Verbraucher*innen bedeutet das vor allem eines: mehr Klarheit und weniger Bedenken beim Strom vom Balkon.

„Mit den neuen Regeln bekommen Verbraucher*innen endlich die Sicherheit und Transparenz bei Balkonkraftwerken. Wer jetzt normgerecht baut, kann auf einen stabilen Rechtsrahmen vertrauen und sein Zuhause mit Solarstrom bereichern“, sagt Lorenz Bücklein, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.

1. Anschluss über die Steckdose möglich

Balkonkraftwerke, im Fachjargon Steckersolargeräte genannt, dürfen jetzt offiziell an eine normale Haushaltssteckdose mit Schukostecker angeschlossen werden, wenn

  • der Stecker über Schutzumhüllungen an den Kontakten oder
  • einen Trennschalter oder
  • der Wechselrichter über entsprechende Schutzvorrichtungen verfügt.

Der bisher geforderte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker („Wieland-Stecker“) bleibt weiterhin zulässig. Damit entfällt die bisherige Unsicherheit, ob der Schuko-Anschluss erlaubt ist. Nicht zulässig ist allerdings der Anschluss über Mehrfachsteckdosen. Aus diesem Grund müssen die Anschlussleitungen von Steckersolargeräten mindestens fünf Meter lang sein.

2. Klare Leistungsgrenzen

Die neue Norm gibt Verbraucher*innen genau vor, wie groß die Leistung ihres Balkonkraftwerks höchstens sein darf, um es als Steckersolargerät anschließen zu dürfen. Die Einspeiseleistung über den Wechselrichter ist auf 800 Watt begrenzt. Die Größe der Solarmodule darf bei Schuko-Anschluss bis zu 20 Prozent mehr, also 960 Watt betragen, bei einem speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker sogar bis zu 2.000 Watt. Es darf höchstens ein Balkonkraftwerk pro Haushalt angeschlossen werden.

3. Mechanische Sicherheit

Hersteller müssen entsprechend der Norm benennen, für welche Bereiche die mitgelieferten Montagesysteme geeignet sind. Und das Montagesystem muss für die am Installationsort zu erwartenden Belastungen ausgelegt sein.

4. Weitere Hinweise: Anmeldung und Anbau

Steckersolargeräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Einzelne Anbieter haben die Registrierung als Service bereits im Angebot. Eine separate Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich.

Wer als Mieter*in ein Balkonkraftwerk an Hausfassade oder Balkonbrüstung anbringen will, braucht dafür die Zustimmung der Eigentümerseite. Da es sich bei Balkonkraftwerken um privilegierte bauliche Veränderungen handelt, darf die Zustimmung nicht grundlos verwehrt werden.

„Trotz dieser rechtlichen Absicherung werden Mieter*innen beim Wunsch einer Installation hin und wieder mit überzogenen Forderungen von Vermieterseite konfrontiert“, so Lorenz Bücklein. In solchen Fällen unterstützt die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen bei der Klärung.

Unabhängig davon gilt: Balkonkraftwerke müssen fachgerecht montiert und zuverlässig gegen Absturz sowie Wind- und Schneelasten gesichert sein.

Lorenz Bücklein, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, fasst zusammen, warum die Norm wichtig ist: „Steckersolargeräte sind ein einfacher Einstieg in die private Stromproduktion: Die Module werden über einen Steckanschluss mit dem heimischen Stromnetz verbunden und liefern direkt nutzbaren Solarstrom. Bisher herrschte bei Verbraucher*innen Unsicherheit darüber, welche Geräte zulässig sind und wie sie angeschlossen werden dürfen. Die neue Norm beseitigt diese Unsicherheiten, erhöht die Sicherheit im Alltag und sorgt dafür, dass kleine Solaranlagen breiter eingesetzt werden können.“

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Bei unklaren Forderungen von Vermieter- oder Hausverwaltungsseite im Zusammenhang mit Balkonkraftwerken berät die Verbraucherzentrale Sachsen im Rahmen einer Rechtsberatung. Termine können online oder telefonisch unter 0341 696 29 29 vereinbart werden.

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