Ab sofort können beim Kulturamt der Stadt Leipzig wieder Anträge auf Förderung von Kleinprojekten der freien Kunst- und Kulturszene gestellt werden. Als Kleinprojekte gelten Vorhaben mit Gesamtkosten von bis zu 2.000 Euro. Hierfür stehen noch einmal rund 25.000 Euro zur Verfügung. Sobald das Budget ausgeschöpft ist, wird die Ausschreibung beendet.
Im Modul 1 werden kurzfristig und aus aktuellem Anlass entwickelte, nicht-kommerzielle Kleinprojekte mit kulturellem Charakter gefördert. Der Schwerpunkt liegt dabei insbesondere auf Vorhaben aus den Bereichen Sozio- und Stadtteilkultur, kulturelle Bildung sowie Stadtgeschichte. Voraussetzung ist, dass die Projekte aktive Teilhabe ermöglichen.
Modul 2 richtet sich an künstlerische Kleinprojekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst und Literatur. Gefördert werden ebenfalls kurzfristig und aus aktuellem Anlass entwickelte, nicht-kommerzielle Projekte, deren Fokus auf der öffentlichen Präsentation und Vermittlung von Kunst und Kultur liegt.
Die Anträge sind schriftlich und unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars beim Kulturamt der Stadt Leipzig einzureichen. Alle Anträge werden anhand der geltenden Förderkriterien formal und inhaltlich geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die vollständigen Zuwendungsbestimmungen, das Antragsformular sowie weitere Informationen sind unter www.leipzig.de/kulturfoerderung im Bereich „Kulturförderung beantragen“ abrufbar. Erstantragstellerinnen und Erstantragstellern wird empfohlen, vorab eine telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen.






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