Nachdem der Freistaat Ende Juli die Bereitstellung von Fördermitteln für den behindertengerechten Ausbau der Haltestelle Weißestraße in Stötteritz bekanntgab, erteilte die Landesdirektion Sachsen jetzt die Genehmigug für den behindertengerechten Ausbau der LVB-Straßenbahnhaltestelle Rathaus Stötteritz. Beide Haltestellen sind Teil eines Gesamtbauvorhabens, das vom 3. September bis 26. Oktober geplant ist.

Die Haltestelle wird von der Straßenbahnlinie 4 (Gohlis, Landsberger Straße – Stötteritz, Holzhäuser Straße) bedient, die Teile des Leipziger Nordens unter Andienung des Stadtzentrums einschließlich des Hauptbahnhofes mit Teilen des Leipziger Ostens und Südostens verbindet. Die nunmehr genehmigte Straßenbahnhaltestelle am Rathaus Stötteritz ist bisher nicht für den barrierefreien Aus- und Zustieg hergerichtet.

Zum barrierefreien Aus- und Zustieg sollen sogenannte Haltestellenkaps mit einer Höhe von 22 Zentimeter über den Schienenoberkanten und mit Blindenleitsystemen angelegt werden. Das Kap für die stadteinwärts verkehrenden Straßenbahnzüge soll in der Holzhäuser Straße als für den Straßenverkehr überfahrbares Kap, das stadtauswärtige Kap in der Arnoldstraße am Fahrbahnrand gebaut werden. Zudem erhält das stadteinwärtige Kap – wie bisher – einen Fahrgastunterstand, am stadtauswärtigen Kap fehlt hierfür wegen der geringen Gehwegbreite – ebenfalls wie bisher – der Platz.

Weiterhin sind Anpassungen der Gleise, Gehwege und Fahrbahnbereiche einschließlich der Gleis- und Straßenentwässerungsanlagen sowie der Fahrleitungsanlage erforderlich. Bei der Anpassung des Gleisbogens von der Holzhäuser in die Arnoldstraße soll der Bogenradius des stadteinwärtigen Gleises so aufgeweitet werden, dass es – anders als bisher – von den vergleichsweise lange Radstände aufweisenden XXL-Zügen der LVB passiert werden kann.
Das führt zu einer Erhöhung der streckenbezogenen Variabilität im Wageneinsatz und daraus folgend zur besseren bedarfsorientierten Kapazitätssteuerung, erläutert die Landesdirektion in schönstem Planerdeutsch.

Im Ergebnis heißt es einfach: Die XXL-Bahnen der LVB, die bislang auf der Linie 4 wegen dieses Engpasses nicht eingesetzt werden konnten, können ab Oktober auch durch Stötteritz fahren.

Im Zusammenhang mit dem Gleis- und Haltestellenbau sind auch umfangreiche Baumaßnahmen an Mischwasserkanälen und zugehörigen Schächten der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) geplant. Zum Teil handelt es sich dabei um Maßnahmen, die für den Haltestellenausbau erforderlich werden, zum Teil aber auch um Maßnahmen, die die KWL ohnehin durchführen will. LVB und KWL haben über die Maßnahmen einen Koordinierungsvertrag geschlossen.

Für das Vorhaben sollen ausschließlich Flächen im Eigentum der Stadt Leipzig in Anspruch genommen werden. Soweit Wandbefestigungen für die Fahrleitungsanlage an Gebäuden angebracht werden sollen, liegen der Landesdirektion schriftliche Einverständniserklärungen der Gebäudeeigentümer vor.

Im Zuge der Gleisumbauten werden für die Eigentümerin zweier Gebäude nach den gesetzlichen Vorschriften über den Verkehrslärmschutz Ansprüche auf Entschädigung für passive Lärmschutzmaßnahmen (Dämmung des Gebäudes) entstehen. Die Landesdirektion hat die Ansprüche in der Plangenehmigung festgesetzt.

Das Vorhaben wird – wie berichtet – durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr mit öffentlichen Fördermitteln unterstützt.

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