Wenn in einer Stadt wie Leipzig wieder neue Schulen eröffnen, dann heißt das auch, dass sich bald Lehrer, Eltern und Schüler Gedanken machen über einen schönen Namen. Zwei Schulen hätten in diesem Sommer so einen schönen neuen Namen bekommen sollen: die Louise-Otto-Peters-Schule in Connewitz (die ihn auch bekam) und die sanierte Schule in der Breitenfelder Straße. Da hielt der Streit schon im Frühjahr die Beteiligten in Schach.

Schnell stellte sich heraus, dass die Namensfindung nicht wirklich so stimmig stattgefunden hatte, wie es dem Stadtrat mitgeteilt wurde. Von einer breiten und inhaltsreichen Diskussion konnte keine Rede sein. Die Schulleitung favorisierte den Namen des Gohliser Unternehmers Adolf Bleichert – aber vehemente Befürworter gab es auch für die Wiederaufnahme des Namens Hans-und-Hilde-Coppi-Schule, den die hier beheimatete Schule schon einmal trug – und damit das Gedenken an zwei mutige Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime.

Die Unstimmigkeiten bei der Entscheidung bewegten dann den Stadtrat, diese Namensgebung noch nicht zu verabschieden.

Am 9. September legten nun die Grünen einen Antrag dazu vor, künftige Namensgebungen für Leipziger Schulen endlich zu vereinheitlichen und Mindeststandards für die Beteiligung zu definieren. Dabei soll das Selbstbestimmungsrecht der Schulen nicht beschnitten werden. Aber es soll ein Weg gefunden werden, die Namensfindung für alle Beteiligten transparenter zu machen.

“Ihre Benennung organisieren die Schulen höchst unterschiedlich. Während die einen in groß angelegten Befragungen Namenswünsche sammeln, lassen andere über eine vorgegebene Liste abstimmen; die einen diskutieren mit der Schüler- und Elternschaft, andere beziehen soziokulturelle Zentren mit ein. Ein verbindliches Vorgehen gibt es nicht”, schreibt die Grünen-Fraktion in ihrem Antrag, der am 18. September zum ersten Mal im Stadtrat thematisiert werden soll.Und begründet weiter: “Aktuell zeigt sich, wie unbefriedigend dieses ist, denn während eine Schule formal keinen Fehler gemacht hat, wird sie dennoch nicht gemäß ihres Beschlusses der Schulkonferenz benannt. Um das Votum der Schulkonferenz aufzuwerten, welcher nach § 43 Abs. 9 c des Schulgesetzes gestattet ist, über den Namen ihrer Schule zu beraten und dem Schulträger diesen zum Beschluss vorzuschlagen, sind im Vorfeld verbindliche Beratungen vorzusehen.”

Mit der Schule ist die in der Breitenfelder Straße gemeint. Aber die Einhaltung von Formalien schafft weder Transparenz noch eine echte Beteiligung der Betroffenen an einer Namensfindung, die auch für das Schulleben maßgeblich sein wird. Die Grünen dazu: “So kann es nicht ausreichend sein, dass nur Mitglieder einer Schulkonferenz darüber erörtern, vielmehr ist in geeigneter Weise eine Abstimmung unter der Elternschaft und der Schülerschaft vorzusehen. Die Stadtbezirksbeirätinnen und -beiräte sollen Schulnamensbegehren von Schulen im Mindesten zur Kenntnis bekommen, um die Möglichkeit zu Hinweisen zu bekommen. Schließlich ist das Schulumfeld, im Mindesten der örtliche Bürgerverein, ebenfalls zu informieren.”

Wichtig ist den Grünen: “Die Stadt bekennt sich zur verbindlichen Beteiligung der Schulkonferenzen an der Schulnamensgebung.” Aber der Prozess der Schulnamensgebung wird endlich einheitlich geregelt. Vorgeschrieben sein sollen “eine breite Beteiligung der Schüler- und Elternschaft der zu benennenden Schule und die Information des Stadtbezirksbeirates und des örtlichen Bürgervereines, bevor die Schulkonferenz zur Schulbenennung Stellung nimmt.”

Dem Ausschuss Schulnetzplanung und Schulbenennung wird die Einleitung einer Schulnamensgebung dann angezeigt und das Amt für Jugend, Familie, Bildung und Schule begleitet den verbindlichen Ablauf der Verfahrensschritte.

“Damit sollte eine breite Beteiligung gesichert sein, ohne das Verfahren all zu sehr zu strapazieren. Die endgültige Entscheidung über die Antragstellung liegt gemäß §43 SchulG bei der Schulkonferenz. Die abschließende Entscheidung zum Schulnamen trifft die Ratsversammlung”, so die Grünen, die eine Entscheidung zu diesem Antrag in der Ratsversammlung am 16. Oktober wollen und eine offizielle Erstellung der Richtlinie “Schulbenennung” bis Jahresende.

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