Gut Ding will Weile haben. Erst recht, wenn kein Geld da ist. Im September 2013 hatte der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln schon mehr Geld für die Auwaldstation in Lützschena beantragt. 15.000 Euro, die dadurch notwendig werden, weil eine geförderte Stelle weggefallen ist. Die Mitglieder des Ortschaftsrates hofften wohl, dass ihr Begehren noch im Haushalt 2014 berücksichtigt wird. Aber die Dienstberatung des OBM kam erst im Mai 2014 dazu, den Antrag zu bearbeiten, stimmte auch halb und halb zu.

Nur die vollen 15.000 Euro wird es erst 2017 geben. Denn: Die aktuelle Haushaltslage muss berücksichtigt werden. Der Haushalt 2014 ist mehr als nur knapp auf Kante genäht. Und es sieht nicht so aus, dass es mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 anders wird. Nur eines steht nicht in Frage: “Die besondere Zusage der Stadt Leipzig, die Auwaldstation fortzuführen, ist unstrittig und gilt weiter”, betont das Umweltdezernat mit Bezug auf den Eingemeindungsvertrag vom 23. Juli 1998. Aber es ist ja nicht nur eine Geste den beiden eingemeindeten Ortsteilen gegenüber. Die Auwaldstation ist das einzige Informationszentrum, das quasi direkt am Auwald über dessen wichtige ökologische Funktion informiert.

Einen Teil der nun anfallenden Kosten – die Betriebs-, Büro-, Sach- und Projektkosten – übernimmt der Förderverein Auwaldstation und Schlosspark Lützschena e.V. In gewisser Weise erfüllt die Auwaldstation ja auch eine Entrée-Funktion für den wieder hergestellten Schlosspark Lützschena.

Bislang wurde die Betreuungsstelle aus dem Projekt Bürgerarbeit bezahlt, das wie so viele Förderinstrumente mit einem Federstrich beendet wurde. Ab 2015 braucht es also eine Anschlusslösung. Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal hat dafür – als Änderungsvorschlag – eine Stufenlösung vorgeschlagen: Statt 15.000 Euro gibt es 2015 erst mal 5.000 Euro zusätzlich zur garantierten Grundförderung von 35.000 Euro. 2016 soll es dann 10.000 Euro geben und ab 2017 dann 15.000 Euro. Eine Voraussetzung hat er auch gleich mit formuliert: Das Geld gibt es nur unter der Bedingung, “dass die Auwaldstation ihren Umweltauftrag weiter gewissenhaft erfüllt.”

Es ist erstaunlich, wie schnell in solche sachlichen Entscheidungen eine moralische Kategorie eingeführt wird.

Denn Gewissen ist ja – laut Wahrig-Wörterbuch – “das Bewusstsein des Menschen von Gut und Böse im eigenen Verhalten”. Vielleicht taucht das Wort “gewissenhaft” jetzt auf, weil sich damit der künftige Betreuer (oder die künftige Betreuerin) der Auwaldstation indirekt zu einem / einer Angestellten der Stadt mausert. Und für Angestellte gelten natürlich die moralischen Verpflichtungen eines Angestelltenverhältnisses. Und der Linksfraktion verraten wir auch nicht, dass die Stadt hier aus ganz logischen Zwängen heraus einen Präzedenzfall schafft für eine öffentlich geförderte Beschäftigung. Es könnte ja sein, dass es da nicht um Moral geht, sondern um ganz simple Sachzwänge, die zum Teil sehr wichtige Vereine in der Stadt handlungsfähig – oder handlungsunfähig machen.

www.auwaldstation.de

Der Verwaltungsstandpunkt zur Auwaldstation: http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/CE71006AF611179BC1257D08004AD2F3/$FILE/v-or-32-vsp.pdf

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