In einer städtischen Veranstaltung am 25.11.14 für Umweltverbände und Bootsverleiher ließ Umweltbürgermeister Rosenthal die Ergebnisse des Floßgraben-Monitorings 2014 vorstellen. Eingepackt wurden die Fakten zum Floßgraben in Zahlen über Bruterfolge bei 12 Eisvogelpaaren im gesamten Leipziger Auwald, von denen lediglich 8 Brutpaare erfolgreich waren, also armselige 67 Prozent.

Das ist kein Grund zur Freude, es sind alarmierende Zahlen. Nimmt man nun lediglich den Floßgraben als Idealbrutgebiet und heiß umkämpften Kurs 1, der auch noch als Nahrungsquelle für entfernter brütende Vogelpaare dient, so sehen die Ergebnisse bei genauerem Betrachten ebenfalls besorgniserregend aus: Nur 2 Brutpaare haben sich im Floßgraben angesiedelt; eine in anderen Jahren mehrfach genutzte Brutröhre wurde gar nicht besiedelt, neuangelegte Brutplätze wurden nicht angenommen!

Maximal 4 Jungvögel pro Brut sind auch kein Grund, Alles-ist-gut-Parolen auszugeben: Unter günstigen Bedingungen, wie sie eigentlich in einem Vogelschutzgebiet mit der Zielart Eisvogel herzustellen sind, können bis zu 8 Jungvögel pro Brut aufgezogen werden, also das Doppelte. Wenn die Brutpflege immer wieder durch Störungen unterbrochen werden muss, brauchen die Eltern eben mehr Fische, um den eigenen Kalorienverbrauch abzudecken, und Jungvögel müssen verhungern.Zu den direkten Störungen durch Boote, Fußgänger und Hunde sowie sogenannte Pflegearbeiten im und am Wasser (um die Durchfahrt für das Rana-Boot zu sichern) kamen noch die langdauernde Eintrübung des Wassers (bis zu 45 Minuten) nach Durchfahrten des motorbetriebenen Rana-Bootes. Die zahlreichen, z.T. durch die Beobachter der Naturschutzverbände dokumentierten Verstöße gegen die Einhaltung der Sperrzeiten und auch offizielle Einfahrten, z.B. am Pfingstsonnabend zeitgleich 78 Boote nach der Öffnung um 11 Uhr, taten ein Übriges.

Ein milder Winter wie der in 2014 ist eine erhebliche, den Bruterfolg bekanntermaßen signifikant positiv beeinflussende Variable. Es gibt also bei den vorliegenden Ergebnissen keinen Grund zur Entwarnung, sondern dringenden Handlungsbedarf, bezogen auf die Umsetzung der Vorschriften. Da wirkt es schon fast tragisch, wenn ein Bürgermeister für Umwelt – unterstützt durch die anwesende Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde – verkündet, man werde auf jeden Fall alles tun, um den sensiblen und wertvollen Floßgraben weiterhin zu schützen.

Und einen Satz später erklärt er völlig entspannt, dass die Zeitfenster für das Befahren des Floßgrabens um 75 Prozent, von vier auf sieben Stunden, 2015 erweitert werden und die Wasserschutzpolizei dann die Einhaltung der Sperrzeiten kontrollieren soll (nur noch mal zum Mitschreiben: Die Wasserschutzpolizei ist zuständig für schiffbare Gewässer, eine Schiffbarkeitserklärung für den Floßgraben hat die zuständige Landesdirektion abgelehnt – also ist auch keine Wasserschutzpolizei mit ihren Motorschnellbooten auf dem Floßgraben tätig).

Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Bootsnutzer und -touristen sich erhöhen wird, dies ist das ausdrückliche Ziel des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes der Stadt. Das bedeutet, dass nicht nur durch die Ausweitung der Zeitfenster, sondern auch durch die Erhöhung der Durchfahrtenzahl insgesamt die Störungen zunehmen werden. Eine wie vom Sächsischen Kanuverband auch bei der Veranstaltung wieder geforderte zahlenmäßige Begrenzung der Durchfahrten pro Tag, die tatsächlich die einzige reale Begrenzung und sinnvolle Maßnahme zur Reduzierung der Störungen darstellen würde, wurde von den Veranstaltern ignoriert.

Man darf gespannt sein, ob sich Naturfreunde und Naturschützer, die eine naturverträgliche und naturerhaltende Nutzung wollen, damit abspeisen lassen.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar