Sachsens Justiz weiß mittlerweile eine ganze Menge über das, was am 11. Januar 2016 in Connewitz geschah. Über 200 Neonazis und Hooligans überfielen an diesem Tag in einer konzertierten Aktion den Ortsteil im Leipziger Süden und zerstörten 23 Geschäfte und Läden. 216 Beschuldigte sind seitdem Inhalt polizeilicher Ermittlungen, zehn Anklagen gab es inzwischen. Aber die eigentlichen Strippenzieher waren wohl nicht unter den von der Polizei eingekesselten.

Darauf deuten einige Aussagen der Beteiligten hin, die sich schon vor Gericht verantworten mussten. Bis dahin ist es ein langer Weg, denn um einzelne Täter auch rechtskräftig verurteilen zu können, versucht Sachsens Justiz augenscheinlich ihnen auch konkrete Taten nachzuweisen.

Von den 208 Tatbeteiligten waren einige schon vorher polizeibekannt – gehörten einschlägigen Hooligan-Gruppen wie „Scenario“ und „Faust des Ostens“ an. Etliche der Angeklagten sind auch in anderen Fällen schon straffällig geworden. Die Schwierigkeit der Justiz im Fall Connewitz ist: In 208 laufenden Verfahren versucht man augenscheinlich immer noch, den konkreten Strafverdacht zu untersetzen. Elf Fälle haben es bis jetzt bis zur juristischen Bearbeitung gebracht.

Die Liste, die Justizminister Sebastian Gemkow jetzt auf Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Linke) herausgab, liest sich so: „In den von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung lll, INES-PMK, jetzt ZESA, übernommenen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Ausschreitungen am 11. Januar 2016 in Leipzig Connewitz ist der Stand wie folgt:

ein Angeklagter wurde durch Urteil des Landgerichts Dresden – Staatsschutzkammer – vom 24. August 2017 erstinstanzlich verurteilt,

ein Angeklagter wurde durch Urteil des Amtsgerichts Dresden – Jugendschöffengericht – vom 29. September 2017 erstinstanzlich verurteilt,

gegen vier Angeklagte wird derzeit die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Dresden – Staatsschutzkammer – geführt,

nach Übernahme eines weiteren Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Leipzig sind bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung III, ZESA, derzeit vier Ermittlungsverfahren anhängig,

ein Verfahren liegt dem Generalbundesanwalt weiterhin zur Prüfung der Übernahme vor.

Das Landgericht Dresden hat einen Angeklagten wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Landfriedensbruch gemäß §§ 129Abs. 1,125Abs. 1 Nr. 1,125a Abs. 1 Satz 1,25 Abs.2, 52 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt. Das Amtsgericht Dresden hat den Angeklagten wegen Landfriedensbruchs gemäß SS 125 Abs. 1 Nr. 1, 25 Abs. 2 StGB verurteilt. Die Urteile betreffen jeweils auch noch weitere Tatkomplexe und sind noch nicht rechtskräftig.“

„Erstinstanzlich verurteilt“ heißt: Die Beschuldigten haben noch Rechtswege offen und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das heißt, auch die beiden Verurteilten sitzen noch nicht hinter Schloss und Riegel.

Wobei die Landtagsabgeordnete zu Recht unzufrieden ist mit diesem eher kläglichen Ergebnis.

Denn die Verwüstung in Connewitz erfüllt nun einmal den Tatbestand des Landfriedensbruchs. In diesem Fall sogar des vorbereiteten und organisierten Landfriedensbruchs – es wurde sich regelrecht verabredet, in einer gemeinsamen Aktion über Connewitz herzufallen.

Und die „Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen“ wurden eindeutig „aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen“, wie es in § 125 des Strafgesetzbuches heißt. Wer „als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Das heißt: Schon die Teilnahme an so einer Aktion ist strafbewehrt. Und während die Polizei zu den G20-Krawallen in Hamburg im Sommer 2017 fieberhaft nach möglichen Tätern sucht und solche, derer man habhaft wird, sogar binnen kürzester Zeit vor dem Richter landen, wird im Fall Connewitz seit Jahren versucht, lauter Einzelstraftaten nachzuweisen – was die Sache nicht nur verzögert, sondern wohl auch in vielen Fällen unmöglich macht.

Die Polizei hat zwar 216 Beteiligte, die man eindeutig in Connewitz während des Überfalls eingekesselt hat – aber die logische schnelle Bestrafung blieb aus. Und so ist das Gros der 2016 dringend Tatverdächtigen, ganz zu schweigen von jenen, die sich vorbereiteten und sich unter Umständen vor Ort der Ingewahrsamnahme entzogen, auch heute noch immer auf freiem Fuß. Am 11. Januar 2017 ist immerhin zweijähriges Jubiläum.

Die einzige Entschuldigung dafür wäre der Versuch, über eine bloße Einzelüberführung Beteiligter, wirklich belastbares Material gegen die eigentlichen Organisatoren der Gewaltaktion in die Hände zu bekommen. Also gegen jene zu ermitteln, die ihre gewaltbereiten Kumpel aus Dresden und Leipzig zusammentrommelten, um gemeinsam in Connewitz zu randalieren. Darunter befindet sich mindestens eine namhafte Größe aus dem Neonazi-Milieu.

Die komplette Antwort von Justizminister Sebastian Gemkow. Drs. 11439

Erst gegen fünf beteiligte Rechtsradikale wird mittlerweile wegen Landfriedensbruch verhandelt

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