Leipziger Bürger, die sich mit Petitionen an die Stadt wenden, dürfen durchaus auch mal staunen. Während so manche Petition, die eigentlich sinnvoll ist und deren Umsetzung eigentlich keine großen Probleme bereiten dürfte, abgelehnt wird – oft mit Verweis auf Geld- und Personalknappheit – flutscht so manche andere durch, als hätte die Verwaltung nur drauf gewartet. So auch eine Petition zu den historischen Terrassen „beidseitig am Ufer des Bassins an der Anton-Bruckner-Allee“.

„Der Clara-Zetkin-Park vereint historische Aspekte von Freiraumgestaltung und kultureller Nutzung. Wesentliche Teile des Freiraumes sind als Gelände der Sächsisch-Thüringischen Industrie- und Gewerbeausstellung 1897 konzipiert worden. Gartenbaukunst spielte in der Konzeption der größten Ausstellung, die Sachsen je erlebt hat, auf dem gesamten Gelände eine herausragende Rolle. Grundlage der Planung war auch die Nutzung eines öffentlichen Parks nach Abbruch der Ausstellung“, schrieb Mike Demmig in seiner Petition, auf die nun das Umweltdezernat reagiert hat.

„Mit großer Wahrscheinlichkeit ist der Clara-Zetkin-Park die erste Anlage in Deutschland, die in den 1950er Jahren nach Gesichtspunkten eines ‚Kulturparks‘ gestaltet wurde und der mit dieser Zielsetzung Orte für Veranstaltungen, Gastronomie und vielfältige Freizeitangebote aufnahm. Leider ist ein sehr schöner und ursprünglicher Gestaltungsbau wahrscheinlich bei der Umgestaltung zum Kulturpark verloren gegangen.“

Aber gerade diese historische Gestaltung liegt ihm am Herzen. Also betonte er: „Der Clara-Zetkin-Park ist als Denkmal, wenn Sie so wollen als Kulturdenkmal, eingestuft. Deshalb wäre es doch absolut überlegenswert dem Bestand und der Wertung des Parks auch als Denkmal der Garten- und Landschaftsgestaltung, um einen Punkt sinnvoll zu erweitern – die Wiederherstellung der Terrassen am Ufer (gegenüber Brahmsplatz und Franz-Schubert-Platz) beidseitig des Wasserbeckens an der Anton-Bruckner-Allee nach historischem Vorbild von 1897.“

Was er auch begründet: „Ein wichtiges Entwicklungsziel der Stadtverwaltung ist u. a. die grundhafte Sanierung baulicher Anlagen insbesondere am Bassin an der Anton-Bruckner-Allee. Aus diesem Grund ist die Sanierung folgerichtig Teil der denkmalpflegerischen Zielsetzung. Gerade die Wiederherstellung der abgebrochenen Terrassen am Ufer des Bassins kann die historische Parkanlage nachhaltig bereichern, denn diese war Jahrzehnte ein Teil davon und bot allen Besuchern einen schönen Ort zum Verweilen.

Die Wiederherstellung der Terrassen würde den Parkbesuchern heutzutage ein besonderes Erlebnis bieten, denn die Terrassen waren tatsächlich seit 1897 von Anfang an ein garten- und landschaftsgestalterisches Element der Parkanlage. Mit der Wiederherstellung der historischen Terrassen würde die Stadtverwaltung der Gestaltung eines Kulturdenkmals gerecht werden, da der Clara-Zetkin-Park selbst und die baulichen Anlagen darin auch Kulturdenkmäler sind, die einzeln und zusammen eine kulturelle, historische, wissenschaftliche und künstlerische Bedeutung besitzen, aus der sich überhaupt ein öffentliches Interesse an ihrem Schutz und ihrer Pflege ergibt.“

Praktisch postwendend kommt nun aus dem Umweltdezernat die zustimmende Stellungnahme: „Dem Wunsch nach ‚Wiederherstellung der historischen Terrassen beidseitig am Ufer des Bassins an der Anton-Bruckner-Allee‘ wird entsprochen.“

Aber natürlich soll das nicht sofort passieren, sondern eher im Umfeld des 125-jährigen Jubiläums des Parks, sogar noch ein bisschen später. Die entsprechenden Gelder müssen ja erst einmal eingeplant werden.

„Über die Einordnung der Maßnahme innerhalb des Budgets des Amtes für Stadtgrün und Gewässer wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung 2023/2024 bzw. 2025/2026 entschieden“, so das Dezernat. „Die Wiederherstellung der historischen Terrassen ist Inhalt der Denkmalpflegerischen Zielstellung. In den Jahren 2023 bis 2026 werden schrittweise Planungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Bepflanzung wird entsprechend den Vorgaben der Zielstellung verändert.“

Finanziert werden soll das Vorhaben über das Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ in Höhe von 430.000 Euro, in einzelnen Jahresscheiben aufzubringen in den Jahren 2023 bis 2026.

„Ein konkreter Zeithorizont für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen kann erst nach Erstellung der Planung gegeben werden“, betont das Dezernat. „Die Finanzierung der Planung ist Bestandteil des Budgets ab 2023.“

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