Schnell noch einmal fotografieren, denn irgendwann verschwindet es natürlich, das riesige Wandbild von Michael Fischer-Art an der Brandmauer der Brühl-Arkaden zwischen Brühl und Richard-Wagner-Straße. Die Archäologen buddeln schon fleißig. Aber nicht mehr lang, dann drehen sich hier die Baukräne und entsteht ein neues Hotel. Die Stadt kann das Wandbild von Michael Fischer-Art nicht retten, teilt das Dezernat Kultur mit.

Gewünscht hatte sich den Erhalt ja die ehemalige Piraten-Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann. Sie empfand das zum 20-jährigen Jubiläum des Mauerfalls entstandene Wandbild schon als wichtige Sehenswürdigkeit in Leipzig. Ein Hingucker, wie es keinen zweiten gibt. Dem man aber nicht ansieht, dass die Vergänglichkeit eigentlich mit eingeplant war. So wie übrigens auch am großen Giebelbild am ehemaligen LKG-Gebäude an der Prager Straße. Auch das verschwand, als dort die moderne Wohnbebauung ergänzt wurde.

„Mit dem Antrag soll der Erhalt der Wandmalerei von Michael Fischer-Art an der Brandmauer am Haus Brühl 33 erreicht werden. Dazu soll die Stadt Leipzig federführend ein Verfahren herbeiführen“, schreibt das Dezernat jetzt auf den Antrag von Ute Elisabeth Gabelmann, sieht die Stadt aber nicht einmal in der Position hier amtlich tätig zu werden.

„Die Wandgestaltung erfolgte ab 2009 ohne Beteiligung der Stadt Leipzig in direkter Absprache zwischen dem privaten Gebäudeeigentümer und dem Künstler Michael Fischer-Art. Eine Genehmigung musste nicht eingeholt werden“, betont das Dezernat.

„Es ist davon auszugehen, dass sowohl der Gebäudeeigentümer als auch der Künstler wussten, dass es sich um eine Brandwand handelt und die Gebäudelücke früher oder später geschlossen werden kann und für diesen Fall zwischen den Vertragspartnern eine Regelung zum Umgang mit dem Kunstwerk getroffen geworden ist.“

Aber was kann die Stadt überhaupt tun, damit das Bild nicht einfach sang- und klanglos verschwindet?

„Aus Sicht der Stadt sollte die Gestaltung dokumentiert werden“, meint das Kulturdezernat. „Über andere Maßnahmen müssen sich die Vertragspartner verständigen.“

Archäologen am Brühl auf den Spuren von Pelzhändlern und alten Gasthöfen

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