Die Kiesgrube Rehbach liegt auf Leipziger Flur. Wenn der Betreiber hier über die vertraglich vereinbarte Zeit weiter Kies abbauen will, muss die Stadt Leipzig zwangsläufig gefragt werden. Aber das hielt das Sächsische Oberbergamt im August 2019 nicht für nötig und erstellte einfach einen Zulassungsbescheid, mit dem die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH (MDB) ihren Kiestagebau bis 2025 verlängern kann.

Der Grünen-Stadtrat Michael Schmidt machte den Vorgang, nachdem er erst einmal über die Bürgerinitiative Knauthain/Knautkleeberg e. V. publik geworden war, zum Inhalt einer Anfrage an die Leipziger Verwaltung. Und das Dezernat Stadtentwicklung und Bau hat ziemlich flott geantwortet.

Denn man fühlt sich dort ebenfalls von der Entscheidung des Oberbergamts übergangen. Leipzig musste sogar erst anfragen, ob es zu dem Vorgang vielleicht was sagen dürfte.

Der verhaltene Verwaltungsfrust liest sich so:

„Am 15.11.2019 wurden beim Sächsischen Oberbergamt (OBA) durch die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH (MDB) Antragsunterlagen zur Zulassung Abschlussbetriebsplan Kiessandtagebau Rehbach nach § 53 (1) BBergG für das Teilfeld 2 eingereicht. Die Stadt Leipzig wurde als Planungsträger am Zulassungsverfahren gemäß § 54 Abs. 2 BBergG hierzu erst auf eigenes Betreiben durch das OBA mit Schreiben vom 20.12.2019 zur Stellungnahme (Frist bis 31.01.2020) aufgefordert.

In diesem Zusammenhang wurde nach Eingang der Unterlagen festgestellt, dass bereits am 07.08.2019 durch das OBA ein Zulassungsbescheid für einen Abschlussbetriebsplan zum Teilbereich 1 (östliches Seeufer) erteilt worden war. Hierzu ist festzustellen, dass die Stadt Leipzig durch das OBA weder als Planungsträger gemäß § 54 Abs. 2 BBergG beteiligt wurde, noch ihr der Bescheid über die Zulassung ordnungsgemäß zugestellt wurde.

Es wurde daher mit Schreiben vom 04.02.2020 fristgerecht für den Teilabschlussbetriebsplan Teilfläche 1 die Wiedereinsetzung in das bergrechtliche Verfahren und damit die formale Beteiligung der Stadt Leipzig als Träger öffentlicher Belange beantragt und gleichzeitig Widerspruch gegen den Bescheid vom 07.08.2019 eingelegt.

Die Stadt fordert, dass der Bescheid aufgehoben und eine ordnungsgemäße Anhörung der Stadt Leipzig durchgeführt wird. Ziel der Stadtverwaltung ist es, im Rahmen eines abgestimmten Verfahrens zu den Teilabschlussbetriebsplänen abschließend zu klären, bis wann der Abschluss des Kiessandtagebaus (einschließlich Wiedernutzbarmachung) erfolgt.“

Denn nach dem gültigen Vertrag sollte die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH (MDB) den Kiesabbau in diesem Jahr beenden und auch die Geräte im Tagebau abbauen. Doch unter den Geräten liegen noch 400.000 Tonnen Kies, die das Unternehmen jetzt bis 2025 noch auskiesen will.

Und zumindest das Leipziger Planungsdezernat erwartet, dass das Oberbergamt die Mitwirkungsrechte der Stadt Leipzig akzeptiert und die Stadt ein Wörtchen mitzureden hat, ob der Kiesabbau verlängert wird.

Aber der Ärger im Planungsdezernat hat noch einen Grund, denn das war nicht der erste Versuch der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH, eine Verlängerung des Kiesabbaus zu erreichen. Doch diese Vorstöße wurden in der Vergangenheit von der Stadt Leipzig stets abgelehnt.

„Es hat in der Vergangenheit seitens der MDB verschiedene bergbaurechtliche Verfahren zur Änderung des 1999 planfestgestellten Betreiben des Kiessandtagebau Rehbach gegeben. Gegenstand dieser Verfahren war auch die Aufweitung der Betriebszeiten. Dazu hat die Stadt Leipzig in ihren Stellungnahmen stets erhebliche Bedenken geäußert, die jedoch durch das OBA im Rahmen der Bescheidung nur bedingt Berücksichtigung fanden“, formuliert das Planungsdezernat seinen Frust über die selbstherrliche Haltung des OBA.

Wie der sächsische Oberberghauptmann Bernhard Cramer tickt, machte eine dpa-Meldung im September 2019 deutlich, in der er seine Visionen zur Sicherung der sächsischen Kiesvorräte auch für die nächsten 40, 50 Jahre ausmalte. Und in der er den zunehmenden Widerstand gegen neue Tagebaue, den auch das OBA inzwischen spürt, zumindest erwähnte. Die „Süddeutsche Zeitung“ dazu: „Die Gewinnung werde jedoch zunehmend als Problem wahrgenommen. Der Abbau von Massenrohstoffen sei immer ein temporärer, sehr massiver Eingriff in die Region, sagte Cramer.“

Umso wichtiger wäre also, dass sich die staatliche Genehmigungsbehörde an die Verträge hält und die betroffenen Bürger nicht das Gefühl bekommen, dass diese Verträge nicht wirklich bindend sind.

Denn Bürger verlassen sich zu Recht darauf, dass Versprochenes auch eingehalten wird. Aber die nächsten Konflikte bahnen sich schon an. In der dpa-Meldung wird Cramer mit den Worten zitiert: „Es gibt bei der Raumplanung immer die Herausforderung, im Vorhinein schon für die nächsten Jahrzehnte so Lagerstätten vorzusehen und auch zu schützen, dass unser Bedarf an diesem Rohstoff gedeckt werden kann.“

Doch die Raumplanung macht nicht das OBA, sondern die erstellen die Kommunen vor Ort – in Leipzig der Regionale Planungsverband Westsachsen. In gemeinsamer Abstimmung legen die Kommunen dort fest, welche Art Nutzung auf welchen Landstreifen gelegt wird. Ob also auch Kiesabbau möglich ist. Doch bei Rückmarsdorf hat man wohlweislich keinen neuen Kiesabbau geplant. Und dennoch versucht auch hier ein Bergbauunternehmen, die Genehmigung zum Kiesabbau zu bekommen und damit den Regionalplan auszuhebeln.

Und auch die Anwohner von Kohletagebauen erfahren ja immer wieder, dass das Oberbergamt eher im Sinne der Bergbauunternehmen agiert. Erst das Landtags-Wahlergebnis vom September 2019 hat das Dorf Pödelwitz endlich aus der Schusslinie des Kohlebergbaus gebracht.

Leipzig hat noch einen kleinen Hebel im Fall Rehbach: „Das Liegenschaftsamt hat mit der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH einen Pachtvertrag für die Verpachtung von Einzelgrundstücken zum Zwecke der bergbaulichen Nutzung nach § 79 Abs. 2 Ziff. 1 Buchstabe b Bundesberggesetz am 06.08.2001/09.07.2001 abgeschlossen. (…) Der Pachtvertrag endet am 07.08.2022.“

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