Bislang konnte in Sachsen einfach munter verkippt werden, selbst dann, wenn auf einmal Steinbrüche und Kiesgruben zur Abraumhalde wurden, die sich in mehreren Jahrzehnten nach ihrer Schließung zu reichen Biotopen entwickelt hatten. Einem solchen Projekt hat das Oberbergamt jetzt einen Riegel vorgeschoben. Es stoppt nach NABU-Widerspruch die Verfüllung mit Fremdmaterial in der Kiesgrube Laußnitz I.

In der Kiesgrube Laußnitz I im Landkreis Bautzen dürfen bis auf Weiteres keine bergbaufremden Materialien zur Rekultivierung eingebracht werden. Dies hat der NABU Sachsen nun mit seinem Widerspruch gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplanes „Kippe Laußnitz Nordost“ im März dieses Jahres erwirkt. Zuvor waren jahrzehntelang Ziegel, Fliesen, Keramik und Bauschutt verkippt worden.

„Entgegen der Verpflichtung aus Paragraph 34 des Bundesnaturschutzgesetzes ist hier im Zulassungsverfahren zum Abschlussbetriebsplan keine Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt worden“, erklärt Bernd Heinitz, Landesvorsitzender des NABU Sachsen, den Hintergrund des Einspruchs des Naturschutzbundes. „Die Verletzung von umweltrechtlichen Vorgaben kann nicht ausgeschlossen werden.“

Über den Grundwasserpfad gelangen Nährstoffe wie Ammoniumnitrat in die Schutzgebiete. Diese und insbesondere die Lebensraumtypen Übergangs- und Schwingrasenmoore und Dystrophe Stillgewässer sind in höchstem Maße stickstoffempfindlich. Gleiches gilt für die streng geschützte Libellenart Große Moosjungfer.

„Seit vielen Jahren kämpfen wir gemeinsam mit den Naturschützern vor Ort für den Erhalt der einzigartigen über Jahrtausende gewachsenen Moorlandschaft“, schildert Bernd Heinitz. „Denn Moore leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, sondern erfüllen darüber hinaus eine weitere Funktion, die im Zuge des Klimawandels nicht zu unterschätzen ist: Sie sind die effektivsten Kohlenstoffspeicher aller Landlebensräume.“

Das Sächsische Oberbergamt ist in der Angelegenheit jetzt der Argumentation des NABU gefolgt und hat in seinem Bescheid festgestellt, dass nicht offensichtlich und von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass die Verfüllung der Kippe Nordost zu einer Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des benachbarten Fauna-Flora-Habitat-Gebietes (FFH-Gebietes) „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“ führt.

Beschwerde bei der EU gegen Neuaufschluss „Würschnitz-West“

Dies ist – so betont Schruth – ein wichtiger Etappenerfolg für den Naturschutz in Sachsen und gleichzeitig Ansporn, die Vorgänge vor Ort weiter genau zu beobachten, denn im Gebiet drohen mit dem geplanten Neuaufschluss der Abbaufläche „Würschnitz-West“ erhebliche Beeinträchtigungen für die Natur auf weiteren 135 Hektar. Dagegen hat der NABU Sachsen bei der Europäischen Union Beschwerde eingelegt, über die hoffentlich bald entschieden wird.

Im bergrechtlichen Zulassungsverfahren hatte der NABU ein hydrogeologisches Gutachten gefordert, welches die Situation im gesamten Gebiet betrachtet. Direkt neben dem Abbaufeld Laußnitz I nordöstlich von Großdittmannsdorf liegen das FFH-Gebiet „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“ und das europäische Vogelschutzgebiet „Laußnitzer Heide.“

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