8. Oktober 2011, am Einlass einer Leipziger Diskothek: Drei junge Männer möchten hier die Nacht zum Tag machen. Doch schon an der Tür ist für sie Endstation. "Wir kennen euch nicht", raunzte sie ein Türsteher in unfreudlichem Ton an. "Heute ist nur für Stammgäste." Wirklich? Kurz danach versuchen drei andere Männer ihr Glück. Sie werden eingelassen - trotz des Hinweises, sie seien das erste Mal zu Gast. Der Unterschied: ihre Hautfarbe.

“Rassistische Einlasskontrollen sind in Leipzig ein zeitliches und strukturelles Problem”, berichtet Daniel Bartel bei einer Pressekonferenz am 10. Februar zu den Gepflogenheiten an einigen Leipziger Clubs. Der Psychologe leitet die Leipziger Beratungsstelle des Antidiskriminierungsbüros Sachsen. Der Verein berät von Diskriminierung Betroffene. Zu ihnen zählt Abdulaziz Bachouri. Der angehende Orientwissenschaftler ist seit 2010 einer der Referenten für ausländische Studierende des StudentInnenrats der Uni Leipzig. Als er das erste Mal wegen seines Äußeren von Türstehern abgewiesen wurde, rief er die Polizei. Die kam nicht einmal vorbei. Für den Syrer eine einschneidende Erfahrung. Gemeinsam mit dem Antidiskriminierungsbüro (ADB) initiierte er im vergangenen Herbst ein Testing. “Die Ergebnisse waren sehr traurig.”

Sechs junge Männer, davon drei mit sichtbaren Migrationshintergrund, besuchten in zwei Gruppen elf Locations in Innenstadt und Südvorstadt. Im Ergebnis, das am Freitag, 10. Februar, der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, attestierten sie sechs Läden eine diskriminierende Einlasspraxis. In drei Clubs hatten die Tester keine Probleme. Bei zwei Einrichtungen konnten sie keine eindeutige Aussage treffen.

Die Betreiber der betroffenen sechs Diskotheken dürfen sich jetzt auf eine juristische Auseinandersetzung freuen. Denn die Testpersonen haben sich entschieden, sie auf Grundlage des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes zu verklagen. Am 8. Februar gingen die Klagen im Leipziger Amtsgericht ein. Namen der Beklagten wurden auch genannt. Es betrifft die sechs Leipziger Diskotheken Alpenmax, City Club, L1, Nachtcafé, Nightfever und VelVet.

Neben je 1.250 Euro Schadensersatz verlangen die Kläger die gerichtliche Feststellung, dass ihnen nicht mehr der Zutritt aufgrund ihrer Hautfarbe verweigert werden darf. Die Clubs müssen die Vorschriften des 2006 verabschiedeten Gesetzes in die Praxis umsetzen. “Das ist vielen nicht klar”, betont David Simon, der die Betroffenen anwaltlich vertritt.Ein mutiger Schritt, dem erfolglose Gespräche mit den Betreibern vorausgegangen waren. Dabei verfolgen sie primär keineswegs finanzielle Interessen. “Das Ziel war nicht, zu klagen, sondern einen Einlass für alle zu ermöglichen”, stellt Bartel klar. “Jede Ablehnung am Eingang ist eine Diskriminierung.”

Sein Verein hatte die Clubs nach dem Selbtsversuch über die fatalen Ergebnisse informiert und die Beseitigung der Misstände gefordert. Außerdem zeigten die Betroffenen die Clubs beim Ordnungsamt an. Am 6. Dezember kamen beide Parteien auf Einladung der Stadtverwaltung zu einem Gespräch zusammen, welches ergebnislos blieb. Etwa drei Viertel der Betreiber verließen die Runde, als besprochen werden sollte, mit welchen konkreten Maßnahmen Veränderungen herbeigeführt werden könnten.

In einem Positionspapier fordern die jungen Leute die Umsetzung fünf praxisnaher Schritte. Die Clubs sollen beispielsweise durch einen mehrsprachigen Aushang an der Tür für Transparenz sorgen, ihre Mitarbeiter sensibilisieren und ihre Hausordnungen anpassen. Das geht den Betreibern bisher zu weit. Sie pochen unter Missachtung des Gleichstellungsgesetzes auf ihr Hausrecht. “Es gab durchaus konstruktive Vorschläge in Richtung des ADB”, erklärt Rechtsanwalt Falk Jänicke, der den Club L1 vertritt. “Das ist L1 ist gerne bereit, das immaterielle Anliegen des ADB zu unterstützen.”

Dem Juristen stört allerdings die Herangehensweise des Vereins. Dieser vermutet eine rassistische Einlasspraxis, weil die Ausländer vorgeblich wegen ihrer Kleidung nicht eingelassen wurden. Deutsche hatten trotz ähnlichen Outfits keine Probleme. Denn: Unter dem Vorwand von Szene-Dresscodes soll der Einlass seinen Rassismus verbergen.

“Der Vorfall hat aus unserer Sicht nichts mit Diskreditierung zu tun”, wiegelt der Rechtsanwalt ab und verweist auf den komplexen Job der Sicherheitskräfte, die am Einlass dafür sorgen müssten, dass sich alle Besucher wohl fühlen. Die Forderung der Kritiker, einen Vertrag inklusive Strafenregelung zu unterzeichen, laut dem das ADB einseitig Verstöße feststellen und ahnden darf, ging seinem Mandanten zu weit. Man darf gespannt sein, wie das Gericht den Fall bewerten wird.

Fünf Schritte zu diskriminierungsfreien Einlasskontrollen:
www.stura.uni-leipzig.de | Schritte zu diskriminierungsfreien Einlasskontrollen

Antidiskriminierungsbüro Sachsen:
www.adb-sachsen.de

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