Es gibt eine Menge Sachsen, die gewöhnen sich schon jetzt daran, dass die Rente zum Leben nicht reichen wird. Die einen - und das sind immer mehr - gehen auch nach dem 60. bzw. 65. Lebensjahr weiter arbeiten oder verdienen sich dazu. Und wer das nicht kann, der beantragt staatliche Alimente, zu Amtsdeutsch: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Auch diese Zahlen steigen, erfuhr jetzt Nico Brünler.

Er ist Sprecher für Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der Linksfraktion im Landtag. Und ihn interessierte schon, ob denn nun vielleicht der Mindestlohn die Sache etwas dämpft und überhaupt steigende Einkommen in Sachsen die Zahl der Bedürftigen vielleicht mal mindern. Immerhin scheint Sachsens Innenminister  Martin Dulig (SPD) fest davon überzeugt zu sein, dass man das Problem in den Griff bekommt, wenn man einfach nur tüchtig Wirtschaftspolitik macht.

“Eine zentrale Voraussetzung für eine Verringerung von Altersarmut in Sachsen bildet die dauerhafte Erhöhung des Niveaus der Arbeitseinkommen. Die Staatsregierung unterstützt dieses Ziel durch eine beschäftigungsorientierte Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Gute, faire und sichere Arbeit nach tariflicher Entlohnung bildet das Leitmotiv der sächsischen Arbeitsmarktpolitik. Der positive Trend auf dem sächsischen Arbeitsmarkt mit einer deutlichen Zunahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wird sich ebenfalls positiv auf die Entwicklung der Altersarmut auswirken”, antwortet er auf Brünlers doch eigentlich recht eindeutige Frage, mit welchen Mitteln die sächsische Staatsregierung die Zunahme der Altersarmut in Sachsen gegensteuern wolle.

Wie man sieht: Sie hat gar keine Mittel.

Denn dazu würde auch eine Analyse gehören, warum einige Sachsen gezwungen sind, Grundsicherung im Alter zu beantragen: Waren es 2010 noch 24.682, so stieg die Zahl 2014 auf 30.282. Per Juni 2015 waren es dann schon 30.821. Die Zahl wächst also kontinuierlich. Und die Gründe dafür dürften die üblichen sein: Jahrelange schlechte Entlohnung, oft gekoppelt mit einer zerstückelten Arbeitskarriere mit mehreren Aufenthalten in der Obhut sächsischer Jobcenter.

Einen Hoffnungsschimmer findet man im Antwortpaket des Ministers: Die Zahl der Aufstocker ist spürbar gesunken.

Martin Dulig: “In Sachsen gab es nach Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit im März 2015 (letzte verfügbare Angabe) 42.275 erwerbstätige Leistungsbezieher nach SGB II mit Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Das waren 3.379 Personen weniger als ein Jahr zuvor.”

Es steht zu vermuten, dass etliche dieser Menschen entweder in eine wirklich vollwertig entlohnte Tätigkeit wechseln konnten oder dass ihr Salär tatsächlich so weit erhöht wurde, dass sie vom Jobcenter keine finanzielle Aufstockung mehr bekommen.

Aber das grenzt schon an den Bereich der amtlichen Datenlosigkeit. Denn gerade über die Einkommen der Sachsen weiß die sächsische Regierung im Grunde sehr wenig. Das weiß eigentlich auch Nico Brünler, der sichtlich mit den Zahlen aus den statistischen Berichten des zuständigen Landesamtes nicht weiter kam.

Also wollte er schon gern mal den Minister anstubsen, mal ein bisschen mehr zu verraten.

“Wie hoch liegt derzeit nach Branchen aufgegliedert der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn in Sachsen?”, fragte er also.

Aber wer dachte, das Wirtschaftsministerium würde eine eigene Abteilung unterhalten, die statistisches Material zu den Einkommen der Sachsen sammeln würde, der sieht sich eines Besseren belehrt. Martin Dulig: “Bruttostundenlöhne (für Arbeiterinnen und Arbeiter) können nicht einzeln ausgewiesen werden. In der vierteljährlichen Verdiensterhebung des Statistischen Landesamtes werden Bruttostundenverdienste für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermittelt. Die Bruttostunden-/Bruttomonatsverdienste im 2. Quartal 2015 nach Wirtschaftsbereichen für Sachsen können der Anlage 1 entnommen werden.”

Wenn es nach den da aufgelisteten Bruttoverdiensten ginge, wären die Sachsen ein gemachtes Völkchen. Die meisten zumindest. Denn eine Gruppe der Wenigverdiener gibt es unübersehbar. Rund 11,0 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben ein Monatsentgelt unter 1.100 Euro und die meisten davon sind auch noch in Teilzeit. Knapp 50 Prozent müssen mit bis zu 2.000 Euro brutto auskommen, der Rest hat mehr. Zumindest der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.  Rund eine halbe Million Erwerbstätiger wird ja in dieser Statistik gar nicht erfasst.

Was trotzdem heißt, dass eine Mehrzahl der Sachsen ganz gut versorgt ist, eine Minderheit aber mit den Folgen eines prekären Beschäftigungslebens konfrontiert wird. Und das alles bezieht sich nur auf die Meldungen innerhalb der Bemessungsgrenzen für die Rentenversicherung. Es gibt auch eine kleine Gruppe von Beschäftigten in Sachsen, die mehr als 64.800 Euro im Jahr verdienen. Aber das sind dann garantiert nicht die, die mit Renteneintritt eine Grundsicherung beantragen müssen.

Die Anfrage von Nico Brünler zu Einkommen und Altersarmut.

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