Leipzig hebt die Eckwerte für die Kosten der Unterkunft an. Planmäßig, wie die Stadtverwaltung mitteilt. Als angemessen gilt künftig in Leipzig eine Grundmiete von bis zu 4,48 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Seit der letzten Berechnung, gültig ab Juni 2011, galt eine Grundmiete von bis zu 4,22 Euro als angemessen.

Doch der Wert war bei aller Sparneigung nicht mehr zu halten. Zu knapp ist mittlerweile der Wohnraum gerade bei kleineren Wohnungen in Leipzig. Und es ist absehbar, dass auch 4,48 Euro bald zu wenig sein werden. Denn nachgefragt sind beim Leipziger Bevölkerungswachstum zuallererst die kleineren Wohnungen.

Mehr Geld steht den vom Jobcenter betreuten Bedarfsgemeinschaften nun auch bei den Nebenkosten zu. Hier schlagen sich die drastischen Aufschläge insbesondere bei den Heizkosten nieder. Bisher galten kalte Betriebskosten bis zu 1,20 Euro und Heizkosten inklusive der Aufbereitung vom Warmwasser bis zu 1,15 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als angemessen.

Die Angemessenheitsgrenzen für kalte Betriebskosten beträgt nunmehr bis zu 1,33 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und bis zu 1,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für Heiz- und Warmwasserkosten.
Die Richtlinie für angemessene Unterkunftskosten gilt ab 1. Oktober 2012.

“Mit der Anhebung der Eckwerte für Kosten der Unterkunft wird die Preisentwicklung seit 2011 berücksichtigt”, erläutert Bürgermeister Thomas Fabian.

Zur Vermeidung von Härtefällen kann die Grenze für die Kaltmiete (das ist die Grundmiete ohne die kalten Betriebskosten und ohne Heiz- und Warmwasserkosten) um bis zu zehn Prozent überschritten werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass gegenwärtig auf dem Wohnungsmarkt keine kostenangemessene Wohnung verfügbar ist. Als Nachweis gilt eine entsprechende Bescheinigung der Abteilung Soziale Wohnhilfen des Sozialamtes.

Die Wohnflächenhöchstgrenzen freilich bleiben unverändert. Sie sind abhängig von der Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft (BG):

Mehr zum Thema:

Kosten der Unterkunft: Leipziger Eckwerte sind nicht zu halten – billige Wohnungen fehlen
Es ist nur ein Bericht. Der Stadtrat hat …

Der Leipziger Haushalt 2013 (2): Steigender Sozialetat – trotzdem 30 Millionen Euro Schuldenabbau
Und Stadtratsbeschlüsse haben da natürlich …

Kosten der Unterkunft: Jobcenter verliert vor Gericht – Stadt spart weiter
Wer es nicht glaubt, kann nachlesen …

Eine Person darf bis zu 45 Quadratmeter beim Jobcenter geltend machen, bei Zwei-Personen-Bedarfsgemeinschaften gelten 60 Quadratmeter als Obergrenze, bei drei Personen 75 Quadratmeter und bei vier Personen 85 Quadratmeter. Bei jeder weiteren Person in der Bedarfsgemeinschaft kommen jeweils 10 Quadratmeter hinzu.

Für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung über 80 und dem Merkzeichen “aG” (außergewöhnlich gehbehindert) oder “Bl” (blind) im Schwerbehindertenausweis gelten höhere Wohnflächenhöchstgrenzen und damit höhere Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft.

Die Eckwerte wurden im Sozialamt nach Maßgabe der 2011 getroffenen Festlegung einer jährlichen Überprüfung und der veränderten Gesetzeslage – soweit diese zu berücksichtigen war – untersucht und aktualisiert. Der daraus abgeleitete Standard kommunaler Festlegungen wird mit dem Begriff eines “Schlüssigen Konzeptes” umschrieben. Darin sind alle wesentlichen Eckpunkte für die Bemessung der angemessenen Mietkosten festgelegt. Die neuen Angemessenheitsgrenzen beruhen auf empirischen Daten zur Wohnsituation von Leipziger Grundsicherungsempfängern und den mittleren Spannwerten des Mietspiegels 2012 für einfachen Wohnraum, betont die Stadt.

Ob es die Betroffenen tatsächlich entlastet, bleibt abzuwarten. Denn das Angebot an kleineren bezahlbaren Wohnungen wird sich auch in den nächsten Jahren weiter verknappen.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Redaktion über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar