Wenig beeindruckt zeigte sich heute die Stadt Leipzig vom Richterspruch aus Dresden. Das grundlegende Verfahren sei damit bestätigt worden, die Nachbesserungen müssten nun umgesetzt werden und Burkhard Jung sieht Gesprächsbedarf mit Bund und Freistaat zum weiteren Vorgehen. Also alles ok, nichts passiert, wird schon werden. Wird es immer. Irgendwie. Erst mal flink bei der Juryneuberufung noch ein "sofern tatsächlich möglich" dazugesetzt und das Wort Geld unter den Tisch gepackt.

Gerichtsverfahren kosten Geld, Wettbewerbsverfahren kosten Geld, Fachleute kosten Geld. Wie viel genau weiß ganz allein der Wind – noch. Zur seitens des Gerichtes bemängelten Zusammensetzung der zweiten Jury kam heute seitens der Stadt Leipzig eine Erläuterung, welche so ein wenig nach “ganz falsch haben wir es ja nicht gemacht” klingt.

“In ihrer durchgeführten Weiterentwicklungsphase hatte die Stadt Leipzig ein Gremium von 10 Personen eingesetzt, von denen 7 ehemalige Preisrichter oder Stellvertreter waren. Die Stadt war davon ausgegangen, dass diese Bewertung nicht in die Aufgabenstellung des für den Wettbewerb gebildeten Gremiums (Preisgericht) fällt”, so die Verwaltung heute.

Offenbar eben doch, da helfen nun auch keine nachgereichten Zahlen mehr. Die Jurymitglieder des Preisgerichtes müssen wieder an den Tisch, um eine durchgängige Bewertung des Wettbewerbes zu erreichen. So möchte es das Oberlandesgericht Dresden gern sehen und hat im Urteil nicht davon gesprochen, dies sei nur durchzuführen “sofern tatsächlich möglich”. Eher könnte wohl das gesamte Wettbewerbsverfahren infrage stehen, wenn dies nicht gelingen sollte. Hinzu kommt neben der Forderung der Dresdner Richter: Ganz gleich, welcher Wettbewerber sich dann dadurch benachteiligt fühlt, kämen die Juroren nicht wieder herbei, könnte sich zudem neues juristisches Ungemach anbahnen.
Dazu die Stadt in ihrer ersten Auslegung des Dresdner Richterspruches vom 25. Februar 2014: “Die Bewertung der weiterentwickelten Entwürfe muss allerdings wiederholt werden. Hier gibt das Gericht vor, dass die Bewertung durch die Jury in ihrer Zusammensetzung vom Juli 2012, sofern tatsächlich möglich, durchgeführt werden muss und dieses Gremium die Kriterien der Bewertung festlegt.”

Ob man die Preisrichter “zwingen” kann?

Die Stadt weiter: “Der Beschluss des OLG, in dem die Stadt Leipzig verpflichtet wird, `… das Vergabeverfahren in den Zustand nach Aushändigung des Pflichtenhefts für die Weiterentwicklungsphase und nach Bekanntgabe des Wertungsanteils dieser Bearbeitungsphase an die Wettbewerber zurückzuversetzen und danach liegende Wertungsschritte unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu wiederholen`, bedeutet, dass die Weiterentwicklungsphase als zulässig bestätigt ist und das bestehende Pflichtenheft (Aufgabenstellung) weiterhin Bestand hat.”

Welche Qualität dieses in seiner Aussagekraft hat, hat die L-IZ heute neben anderen Themen zum Wettbewerbsverfahren bei Bürgermeister Michael Faber angefragt.

In der Umgewichtung der Punkte zwischen Runde 1 und 2 des bisherigen Verfahrens sieht sich die Stadt durch das Gericht bestätigt: “Dass das Gericht die prozentuale Aufteilung des Wettbewerbsergebnisses in 40 Prozent Juryentscheidung und 20 Prozent Weiterentwicklung als final bestätigt hat, schafft darüber hinaus Sicherheit im Verfahren.” heißt es.

Ansonsten sähe man seitens der Stadt Leipzig nun für das Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal durch den heute veröffentlichten Beschluss des Vergabesenats des Oberlandesgerichtes Dresden gute Voraussetzungen.

Ob das die Geldgeber im Freistaat und im Bund auch so sehen, wird hingegen noch zu besprechen sein. Oberbürgermeister Burkhard Jung dazu: “Das Denkmal, das wir in Leipzig und Berlin errichten wollen, ist eines, das wir in Deutschland bisher nicht kennen: Wir wollen den schönsten Moment der neueren deutschen Geschichte würdigen und an ihn erinnern. Das hat es so in Deutschland noch nicht gegeben. Wir wollen das Urteil jetzt in Ruhe auswerten und dann zunächst das Gespräch mit Bund und Freistaat suchen um zu klären, wie wir weiter verfahren wollen”.
Die Mitteilung der Stadt Leipzig zum OLG-Urteil als PDF zum download.

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