Kann Leipzig jetzt froh sein, dass es noch keinen Beschluss zur Einführung einer Kulturförderabgabe gibt? Landläufig auch gern Kurtaxe genannt, von der FDP schon mal als Bettensteuer bezeichnet. Denn vor allem Übernachtungsgäste in Leipziger Hotels sollen damit ja einen Betrag zum Erhalt des Kulturangebots in Leipzig leisten. Doch nun ist ausgerechnet die Landeshauptstadt Dresden mit diesem Thema heftig auf die Nase gefallen.

Am Donnerstag, 9. Oktober, hat das Oberverwaltungsgerichts Bautzen (OVG) die Erhebung einer Kurtaxe in der Landeshauptstadt Dresden als unzulässig erkannt. Oder sollte man besser sagen: benannt? – Denn nicht alles, was nicht gesetzeskonform ist, ist auch unzulässig. Manchmal sind es schlichte Formulierungen oder Auslegungen, die einen Streitfall begründen. Denn tatsächlich ist die Erhebung einer Kulturabgabe in Sachsens Kommunen von der Regierung gewünscht, die sich damit wieder ein Stück aus der Kulturfinanzierung zurückziehen könnte.

Die Erhebung einer Kurtaxe wurde vom Dresdner Stadtrat 2013 im Rahmen des Haushalts 2013/14 mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD beschlossen. Die Stadt Dresden war zuvor vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr aufgefordert worden, eigene Einnahmen in Bezug auf Kultur und Tourismus zu erschließen. Und da man dort 2014 begonnen hat, die Kurtaxe zu erheben, schlägt die Gerichtsentscheidung jetzt mitten in den Haushaltsvollzug der sächsischen Landeshauptstadt. Und die kürzlich noch schuldenfreie Großstadt musste am 10. Oktober kurzerhand etwa tun, was für die Leipziger schon längst Gewohnheit geworden ist: eine Haushaltssperre verhängen.

Der Finanzbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Hartmut Vorjohann, hat mit Wirkung vom 10. Oktober eine sofortige Haushaltssperre verhängt.

“Mit dem Urteil des OVG ist die Stadt verpflichtet, die bereits gezahlten Kurtaxebeträge zurückzuzahlen”, teilt die Dresdner Stadtverwaltung mit. Die damit verbundenen Mindererträge betreffen sowohl den Haushaltsvollzug 2014, als auch mit jährlich 6,9 Millionen Euro den Doppelhaushalt 2015/2016 einschließlich Finanzplan bis 2019. Das entspricht – über die fünf Jahre gerechnet – einer Gesamtsumme von 41,4 Millionen Euro.”Eine haushaltswirtschaftliche Sperre noch für das laufende Haushaltsjahr 2014 gemäß § 30 KomHVO-Doppik ist daher unverzüglich notwendig”, so die Stadtverwaltung Dresden. “Gesperrt werden mit sofortiger Wirkung 90 Prozent aller noch verfügbaren Ansätze unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Mittelbindungen im Ergebnishaushalt. Ausgenommen von dieser Sperre sind Soziale Leistungen sowie die aus Gebühren finanzierten Aufwendungen im Bereich Abfallwirtschaft. – Von der Haushaltssperre ausgenommen sind die Investitionsmaßnahmen, insbesondere sämtliche Bauinvestitionen. Alle verfügbaren Ansätze im Finanzhaushalt für den Erwerb des beweglichen Anlagevermögens (u. a. Möbel, Anschaffung PC und Fahrzeuge) werden gesperrt.”

Und das für nur 6,9 Millionen Euro? – Ein Vorgang, der zumindest zeigt, wie knapp auch in der schuldenfreien Landeshauptstadt die Haushalte gestrickt sind.

Die eigentliche Frage aber ist damit nicht geklärt. Denn wenn die Staatsregierung selbst will, dass die Kommunen einen Teil der Kulturaufwendungen über eine solche Abgabe finanzieren, dann muss es dafür auch die gesetzlich sichere Grundlage geben. Die Existenz reizvoller Kulturangebote allein rechtfertigt die Abgabe noch nicht.

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“Nach dem Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichts sollten die landespolitischen Konsequenzen zügig bedacht werden. Die Erhebung kommunaler Einnahmen im Bereich Tourismus und Kultur war politisch gewollt und sollte künftig in Sachsen für jede Kommune rechtssicher möglich sein, die solche Einnahmen erheben will”, mahnt deshalb auch die Dresdner Landtagsabgeordnete Eva Jähnigen (Bündnis 90/Die Grünen). Sie fordert landespolitische Konsequenzen aus dem Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes zur Unzulässigkeit einer Kurtaxe in Dresden. “Ich schlage daher vor, eine Erweiterung des sächsischen Kommunalabgabengesetzes in Angriff zu nehmen. Eine solche Gesetzesänderung könnte bei hoher Priorität in der neuen Staatsregierung nach gründlicher Auswertung und Vorbereitung sowie öffentlicher Diskussion noch im Frühjahr 2015 im Landtag beschlossen werden.”

Bis dahin sollte dann wohl auch der Antrag der Leipziger Linksfraktion erst einmal auf Eis gelegt werden, mit dem sie eine solche Kulturförderabgabe für Leipzig beantragt hat. Immerhin geht es auch in Leipzig um mindestens 3 Millionen Euro Einnahmen über eine solche Kurtaxe. Wenn sie denn rechtssicher ist. Noch einen unsicheren Posten im Haushalt kann sich Leipzig jedenfalls nicht leisten.

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