"Alle Jahre wieder ... möchte man ausrufen, wenn man sich schon bald zehn Jahre lang mit den Richtlinien der Stadt Leipzig zu den Kosten der Unterkunft auseinandersetzen muss", stöhnt die sozialpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Leipziger Stadtrat, Naomi-Pia Witte. Am 18. Dezember hatte das Leipziger Sozialdezernat das neue Konzept für die Kosten der Unterkunft (KdU) vorgelegt, nach dem sich die Vergütungssätze gegenüber 2012 etwas erhöhen.

Erst im September hatte die Verwaltung mit der Vorlage DS-00229/14 “Berichterstattung zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II” dem Stadtrat die Lage auf dem Leipziger Wohnungsmarkt für Transferbezieher nach dem SGB II und dem SGB XII dargelegt. Diesem Bericht zufolge liegt die tatsächliche Miete bei vielen Leistungsbeziehern über dem von der Stadt vorgegebenen Satz, resümiert Witte. Als Grund dafür werden zum einen die nicht angemessenen, das heißt die Richtlinien überschreitende Wohnungsgrößen, und zum zweiten zu hohe kalte Mietkosten angegeben. So liegen z. B. bei den Ein-Personen Haushalten lediglich knapp 20 Prozent innerhalb der vorgegeben 45 m² Wohnfläche. Die durch die Richtlinien der Stadt festgelegten 4,48 EURO/m² halten nur etwas über 40 Prozent der Ein-Personen Haushalte ein.

Die Vorlage DS-00229/14 empfiehlt deshalb, die Kriterien für die Angemessenheit der KdU-Richtlinie jährlich zu überprüfen.

“Dass die Stadtverwaltung an den Richtlinien arbeite, war allseits bekannt, schließlich fanden die bisher erlassenen Richtlinien bekannterweise vor dem Sozialgericht keinen Bestand. So weit so gut”, stellt Naomie Pia Witte fest. “Nun wurde in dem ARD Magazin PlusMinus vor wenigen Tagen ein für Leipzig nicht gerade vorteilhafter Beitrag über die Anwendung der Leipziger KdU-Richtlinie gesendet. Und schwupps, zieht der Sozialbürgermeister eine neue KdU-Richtlinie aus dem Ärmel. Ob diese Richtlinie nun Bestand vor dem Sozialgericht haben wird, bezweifele ich.”

Zwar könne man in der Pressemitteilung des Dezernates V lesen: “Das neue Konzept beinhaltet einen Methodenwechsel zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft. Nunmehr beruhen die Angemessenheitsgrenzen auf den empirischen Daten des aktuellen Leipziger Mietspiegels und den Ergebnissen der Betriebskostenbroschüre.”

“Aber in dem legendären Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem Jahre 2009, in dem das BSG das schlüssige Konzept verbindlich zur Ermittlung der KdU-Richtlinien festgelegt hat, kann man nachlesen, dass ein Mietspiegel als Bemessungsgrundlage nicht automatisch zu einem gültigen schlüssigen Konzept führt”, fährt Witte fort. “Das höchste deutsche Sozialgericht hat ein paar KO-Kriterien festgelegt, die bei Nichtbeachtung ein schlüssiges Konzept kippen. Eines dieser KO-Kriterien ist der Umstand, dass die Stadt in ihrem schlüssigen Konzept nachweisen muss, dass ein Transferempfänger innerhalb einer angemessenen Zeit eine den Richtlinien entsprechende Wohnung auch finden können muss. Hier springt die Verwaltung meines Erachtens leider immer noch zu kurz.”

In dem Beitrag von PlusMinus erklärte Oberbürgermeister Jung: “Wir versuchen alles zu verhindern, damit Menschen, die kurzfristig arbeitslos sind oder langfristig arbeitslos sind, wirklich umziehen müssen in ihren Stadtteilen.”

“Was soll er auch sonst sagen, mit dem Weihnachtsmarkt im Hintergrund?”, fragt die Linke-Stadträtin. “In der schon genannten Informationsvorlage hingegen lesen wir den Schlusssatz: ‘Da ein erheblicher Teil der unangemessenen Mehrkosten durch Wohnflächenüberschreitungen verursacht ist, kommt der Suche nach preiswerten und/oder kleineren Wohnungen und deren Vermittlung an Betroffene eine große Bedeutung zu. Mit dem derzeitigen Beratungsangebot des Sozialamtes wird dies gewährleistet.'”

Ihre lakonische Zusammenfassung für 2014: “Es bleibt also dabei: Alle Jahre wieder …”

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