Das Muster ist immer dasselbe: Der Stadtrat diskutiert in den Ausschüssen ein wichtiges Thema, das demnächst beschlossen werden soll. Manchmal streitet man sich, manchmal auch nicht. Viele dieser Sitzungen sind nicht öffentlich. Trotzdem steht am nächsten Tag ein geharnischter Artikel in der Zeitung und plaudert nicht nur Inhalte der Sitzungen aus. Im Januar hatte SPD-Stadtrat Heiko Bär die Nase voll davon und stellte eine Anfrage an die Verwaltung.

Jetzt gab’s die Antwort. Ganz amtlich, sachlich, zurückhaltend. Denn man weiß im Rathaus schon sehr genau, welche Parteitruppe da nach solchen Ausschusssitzungen zum Telefon greift und der großen Zeitung am Ort ihre Sicht der Dinge brühwarm auftischt. Meistens auch noch falsch. Oder zumindest stark gefiltert. Was im Januar überdeutlich wurde, als die LVZ titelte “Verkehrskonzept steht auf der Kippe – im Stadtrat wird die Kritik lauter”.

Eine erstaunliche Zeile, weil sie seit Monaten zu diversen Themen aus dem Verkehrsbereich fast genauso immer wieder auftaucht. Zuletzt im Zusammenhang mit einem fraktionsübergreifenden Antrag, die Umbaupläne für die Georg-Schumann-Straße zu stoppen. Jedes Mal klingt es, als würden die Mehrheiten in der Leipziger Ratsversammlung kippen, als würden die gewählten Stadträte scharenweise überlaufen zu einer Position, die alles, was vorher in Bürgerbeteiligungen und Ausschusssitzungen beraten und als Kompromiss gefunden wurde, in Frage stellt.

Doch im Januar fiel es richtig auf. Da erzählte die LVZ von dramatischen Szenen aus dem Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit.

Die überhaupt nicht stattgefunden hatten.

Heiko Bär ist Vorsitzender dieses Ausschusses. Und zu Recht vergrätzt, denn geschwatzt haben konnte nur ein Mitglied des Ausschusses, das Interesse daran hatte, die Stimmung anders darzustellen, als sie war. Die Leipziger werden sich erinnern: Damals ging es um die Neufassung des Stadtentwicklungsplans (STEP) “Verkehr und öffentlicher Raum”. Öffentlich gestritten wurde sich hauptsächlich über den darin noch einmal schriftlich fixierten geplanten “Modal Split”, also die Verkehrsmittelwahl der Leipziger in fünf oder zehn Jahren. Vor allem die CDU-Fraktion wollte diesen Wert aus dem STEP heraus haben. Der Stadtrat stimmte den STEP dann aber mehrheitlich mit diesem “Modal Split” ab. Die “kippende Stimmung im Stadtrat”, die die LVZ behauptet hatte, war also eine Mär.

Aber die Stimmung in der Ratsversammlung wird trotzdem ungemütlich, wenn ein paar Mitglieder die Verschwiegenheit in den Ausschüssen nicht ernst nehmen und ihr Insiderwissen nutzen, um – im Grunde immer über dieselbe Zeitung – Stimmung in der Öffentlichkeit zu machen und der Öffentlichkeit zu suggerieren, sie würden die Debatte in der gewählten Ratsversammlung dominieren und ihre Ansichten wären die Mehrheitsansicht.

Was nicht stimmt.

Erstmals richtig offenkundig wurde diese Plauderei aus den nichtöffentlichen Sitzungen im Sommer 2014, als die LVZ ebenfalls direkt aus einer nichtöffentlichen Ausschusssitzung über das Gutachten zur Finanzierung des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) berichtete und sofort Front machte gegen die als Möglichkeit diskutierte Einführung eines Bürgertickets, das dann gleich mal das Verdikt “Zwangsabgabe” bekam, ohne dass auch nur ein Gremium in Leipzig ernsthaft über ein Bürgerticket diskutiert hätte.

Aber wie unterbindet man dieses obskure Seitenfeuer, fragte sich Heiko Bär.

Alle Stadträte haben die Verschwiegenheitserklärung unterschrieben. Alle halten sich dran, weil nur so eine auch ergebnisoffene Diskussion ohne wilden Druck von außen möglich ist. Nur einige nicht. Vielleicht auch nur einer. Und da es den Ausschuss Wirtschaft und Verkehr immer wieder betrifft, ließe sich das sogar auf zwei, drei heiße Kandidaten eingrenzen. Denn was nach draußen sickert, ist immer parteipolitisch gefärbt, präsentiert immer nur eine Meinung einer Fraktion. Auch wenn die LVZ – siehe oben – immer so tut, als wäre es die Meinung der Stadtratsmehrheit.

Und so fragte Heiko Bär: “Welche einzelnen Fälle von Verletzungen der Verschwiegenheitspflichten innerhalb der Stadt Leipzig, ihrer Eigenbetriebe und Beteiligungen sind der Stadtverwaltung seit Beginn der letzten Legislaturperiode des Stadtrates bekannt geworden? ”

Eigentlich war zu erwarten, dass die Verwaltung hier sehr zurückhaltend reagieren würde. Immerhin ist der Stadtrat der Souverän. Die Verschwiegenheitserklärung ist im Grunde da, um vor allem Rechte Dritter zu schützen, aber auch, um den Stadträten die Chance zu geben, in den Ausschüssen wirklich miteinander zu diskutieren und gemeinsam Lösungen zu finden, ohne dass die maßgebliche Zeitung dazwischenschreit: “Skandal!”.

Also ist die Antwort entsprechend zurückhaltend: “Über die Verletzung von Verschwiegenheitspflichten wird keine Statistik geführt. Von daher können auch keine Angaben in der vom Fragestellenden gewünschten Form gemacht werden.” Aber dass da jemand Lust am Störfeuer hat, das weiß man wohl: “Nach Abfrage der Verwaltung wurde auf allgemein bekannt gewordene Vorgänge hingewiesen, wo eine Verletzung der Verschwiegenheitspflichten angenommen werden kann: das sind öffentlich gewordene Informationen im Nachgang einer nicht-öffentlichen Sitzung eines Beirates, öffentlich gewordene Informationen im Nachgang zu nicht-öffentlichen Sitzungen von Ratsgremien in einigen Fällen und öffentlich gewordenen Informationen aus dem nicht-öffentlichen Bereich der städtischen Beteiligungen bzw. deren Organe in einigen Fällen.”

Aber Regeln sollten doch eigentlich für alle gleichermaßen gelten, findet Heiko Bär. Und fragte entsprechend weiter: “Wie hat die Stadtverwaltung aus welchen Gründen in den einzelnen Fällen reagiert? Gedenkt die Stadtverwaltung, ihren Umgang mit den Verletzungen von Verschwiegenheitspflichten zukünftig zu ändern? Warum?”

Die Rechtslage ist klar

“Die Mitglieder der Ratsversammlung werden bei Annahme ihres Mandates auf die Verschwiegenheitspflichten hingewiesen und während der Wahlperiode anlassbezogen daran erinnert.

Die Mitglieder des Beirates wurden seitens der Verwaltung schriftlich auf die Einhaltung der Verschwiegenheitspflichten hingewiesen.

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet.

Es ist festzustellen, dass der Personenkreis, der seine Verschwiegenheitspflichten verletzt haben kann und die Daten weitergegeben hat, sehr weit ist. Neben dem Gemeinderat besteht auch die Möglichkeit, dass Fraktionsmitarbeiter oder Verwaltungsmitarbeiter die Informationen weitergegeben haben könnten.

Für die Mitarbeiter der Stadt und der Fraktionen ist die Weitergabe von Daten auf Grund ihrer Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz strafbar. Letztendlich kann jedoch typischerweise kein Täter ermittelt werden, da die Presse ein Schweigerecht hat und die Möglichkeit zur Feststellung möglicher Täter extrem begrenzt sind. Liegen bei Mitarbeitern der Stadtverwaltung konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung der Verschwiegenheitspflichten vor, wird dem nachgegangen.”

Bei der Presse weiß man das schon recht genau. Dumm nur, wenn die benannte Presse dann selbst die Grenze nicht mehr findet zwischen Information und Parteimeinung – obwohl die angerufenen Redakteure ganz bestimmt wissen, was für ein Parteibuch der Anrufer hat. Nur die Leser wissen’s meistens nicht, weil das dann nicht in der Zeitung steht.

Können diese Stadträte, die dann – ohne Rücksicht auf die Verschwiegenheitserklärung – für ihre Position anonym Stimmung machen, eigentlich belangt werden?

“Nach der Rechtsprechung sind Gemeinderäte keine Amtsträger. Daher können Gemeinderäte lediglich gemäß § 19 Abs. 4 SächsGemO bei Verstößen gegen ihre Pflichten, wozu auch die Verschwiegenheitspflicht gehört, mit einem Ordnungsgeld i.H.v. 500 € belegt werden. Das Ordnungsgeld erlässt der Gemeinderat. Auch hier ist die Möglichkeit der Ermittlung der Täter sehr begrenzt”, muss die Stadtverwaltung zugeben. “Insofern kann gegenüber dem Gemeinderat immer nur wieder an die Verschwiegenheitspflichten erinnert werden. Eine tatsächliche Verfolgung ist wirtschaftlich und auch sanktionsmäßig nicht geboten bzw. sollte solchen Fällen vorbehalten sein, wo ein erheblicher Schaden für die Stadt Leipzig entsteht bzw. entstehen könnte.”

Fazit aus Sicht der Verwaltung

“Eine Änderung des Vorgehens bei der Verletzung der Verschwiegenheit ist daher nicht umsetzbar. Sollten im Einzelfall konkrete Hinweise zu einer Person vorliegen, die die Verschwiegenheit verletzt hat, wird selbstverständlich – wie auch bisher – gegen diese Person vorgegangen werden und zwar nach der Gemeindeordnung oder dem Strafgesetzbuch. Liegen keine konkreten Ansatzpunkte vor, besteht auch keine Möglichkeit seitens der Verwaltung zu handeln.”

Dasselbe gilt auch für Aufsichtsräte von städtischen Unternehmen. Die Verwaltung in ihrer Antwort an Heiko Bär: “Bei städtischen Beteiligungen kann im Falle des Bekanntwerden nicht-öffentlicher Unternehmenssachverhalte, je nach Organzuständigkeit und Einschätzung damit ggf. verbundener Nachteile für das jeweilige Unternehmen und/oder beschäftigter Personen, unterschiedlich reagiert werden. Die jeweils im Einzelfall ergriffenen bzw. veranlassten Maßnahmen obliegen den jeweiligen Unternehmensgremien und richten sich üblicherweise am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus. Mildeste Mittel stellen dabei regelmäßige Appelle, Belehrungen, Regelungen in Geschäfts-ordnungen und/oder im Einzelfall auch Unterschriften unter Vertraulichkeitserklärungen dar. Ultima ratio ist dabei die strafrechtliche Anzeige (vgl. z.B. Strafandrohung für Offenbarung von Betriebs- u Geschäftsgeheimnissen gem §85 Abs. 1 GmbHG). Diese richtet sich erfahrungsgemäß, insbesondere aufgrund eines häufig sehr großen Kreises von Wissenden und keiner nachweislichen, personenbezogenen Zurechnungsmöglichkeit zumeist gegen Unbekannt wegen Verletzung von Verschwiegenheitspflichten.”

Nur bleibt da immer noch der benannte Gemeinderat, der in diesem Fall die Leipziger Ratsversammlung ist. Denn die anderen Mitglieder in den Ausschüssen bekommen sehr wohl mit, wer da aus den nichtöffentlichen Sitzungen geplaudert haben muss und über die Zeitung Stimmung macht für seine Position. Das Ergebnis – auch das ist immer öfter zu beobachten – ist, dass die Fraktion, in der die Plaudertasche sitzt, bei Abstimmungen immer öfter allein da ist. Denn das Feuer gegen die anderen Fraktionen oder einen gemeinsam gefundenen Konsens wird als sehr störend empfunden. Irgendwann muss dann diese eine Fraktion – obwohl sie in der einen Zeitung immer wieder ein Echo findet, als spräche sie für die ganze Stadtgesellschaft – feststellen, dass sie ziemlich allein da steht. Dumm nur für die Leser der einen Zeitung, die gar nicht mehr mitbekommen, dass sie das Meiste gar nicht mehr erfahren.

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Es gibt 4 Kommentare

Ich frage mich, wieso die Leipziger Volkszeitung, welches sich gerade in den letzten drei Jahren zu einem lokalpolitischen Krawallblatt entwickelt hat, überhaupt noch so ernst genommen wird, dass Ausschussmitglieder gerne da anrufen?
Mittlerweile lese ich lieber noch die Leipzig-Seiten der Bild-Zeitung.

Die Leipziger Volkszeitung muss aufpassen, dass sie sich nicht selbst diskreditiert, wenn sie die Stadtpolitik derart verzerrt wiedergibt und auch Interviews verfälscht. Irgendwann ruft dann nämlich keiner mehr bei dieser Zeitung an. Politische Akteure blamieren sich sowieso schon jetzt, wenn sie etwas “aus der LVZ” zitieren. (Wie vor einiger Zeit die IHK.)

Nein, ich verwechsle nichts. Das können Sie mir nach 20 Jahren Arbeit “vor Ort” (davon 15 in der Stadtverwaltung Leipzig) beruhigt abnehmen. Natürlich gibt es Sachverhalte, die nicht heraus posaunt werden sollten bzw. wo es dazu klare Regelungen gibt.

Es darf aber nicht sein, dass oftmals alle zur Verfügung stehenden Mittel, die sehr bösartig sein können (Stichwort: Mobbing) eingesetzt wurden und werden, um den Informationsfluss über durchaus brisante Sachverhalte zu verhindern. Die Öffentlichkeit soll darüber nichts erfahren. Das Haus soll sauber bleiben. Bei der Stadtverwaltung und den Parteien!

Die Worte “mundtot machen”, die auch unsere Gesellschaft prägen, sind nicht von mir erfunden.

Im Gegensatz zur DDR sind die Methoden viel feiner und kaum jemand bekommt davon etwas mit.
Derjenige, der in diese Mühle gerät, wird meist allein gelassen und kann sich kaum noch wehren. Wie beispielsweise der Sozialarbeiter des Jugendamtes. Es war eine der übelsten Frechheiten der Stadtverwaltung Leipzig, dass nach bekannt werden des tragischen Todes des Kindes, der damalige Leiter des Jugendamtes, Herr Haller, eine Pressekonferenz geben durfte. Seine erste Aufgabe wäre es gewesen, sich schützend hinter den Sozialarbeiter zu stellen! Nein, lieber wollte man die eigene Haut – und die anderer!? – retten.

In der DDR wurde man anders diszipliniert. Da wurde man beispielsweise nicht zum Studium zugelassen, wenn man nicht gewillt war 3 Jahre bei der NVA zu dienen, oder sie durften, trotz fachlicher Eignung, keine Leitungsfunktion ausüben, weil sie kein Mitglied der SED waren. Von beiden Sachverhalten kann ich ein Lied singen,

In Extremfällen wurden sie durch die Staatssicherheit hinter Gitter gebracht.

Herr Freitag, glauben Sie etwa, dass die Asylpolitik der Auslöser/Hauptgrund in Sachsen dafür war, dass anfangs eine so hohe Anzahl von Personen auf die Straße gegangen ist? Das Gegenteil ist der Fall, Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger wollte u.a. ihren Unmut über die Verfilzung zwischen Politik, Wirtschaft, Justiz und Medien zum Ausdruck bringen, die seit der Wiedervereinigung ein schlimmes Ausmaß angenommen hat. Das “alles unter den Tisch kehren” war mit ein Grund für diesen Protest.

Das war anfangs sehr deutlich für jeden, der das auch erkennen wollte, sichtbar. Ich konnte mich in zwei Veranstaltungen der Volkshochschule Leipzig, wo reichlich Vertreter der Presse anwesend waren, davon überzeugen.

Was haben die führenden (nicht nur in Sachsen) Medien daraus gemacht? Alles wurde auf die Thematik “Asyl/Ausländerpolitik” reduziert. Den Rest kennen Sie.

Am Unmut hat sich nichts geändert.

Mehrere gut gemeinte Gedankenanstöße, speziell für Sie!

Lieber Klaus, nur als Gedankenanstoß: Vielleicht verwechseln Sie ja Transparenz mit Manipulation?

Verschwiegenheitspflicht hin oder her.

Leider wird versucht vieles unter den Tisch zu kehren, auch in Leipzig. Das bezieht sich, bleiben wir ruhig in Leipzig, auf oberste Kreise der Stadtverwaltung, aber auch auf Parteien und Politiker, Das kommt u.a. darin zum Ausdruck, dass bei brisanten Sachverhalten kein Aufklärungswillen vorhanden ist bzw. war. Die Vorgänge um die “Herrenlosen Häuser” haben das sehr schön bewiesen. Das böseste Beispiel wird gerade vor neu Gericht verhandelt, Einen Betreuer des Jugendamtes soll dafür die Schuld in die Schuhe geschoben werden, dass er die Hauptschuld am Tod eines Kleinkindes trägt. Was haben aber die Verwaltung und die Parteien/Politiker des Stadtparlaments selbst zur Aufklärung dieses bedauerlich Falles beigetragen? Wahrscheinlich unterliegt auch das der Schweigepflicht, denn davon war kaum etwas zu hören und zu lesen!!!

Weshalb wurde damals nicht der ehemalige Leiter des Jugendamtes fristlos entlassen? Umgehend!!! Eine Schweinerei, dass dieser in leitender Stellung von der Stadt weiter beschäftigt wurde! Was sollte damit verschwiegen werden? Es war beschämend, wie das als Konsequenz verkauft wurde.

Weshalb standen der Leiter des Personalamtes und der Beigeordnete für Allgemeine Verwaltung nicht vor Gericht, die wesentlich Verantwortung für katastrophale Personalentscheidungen (auch im Jugendamt) haben bzw. hatten? Weshalb stand der Beigeordnete für Jugendfragen, Soziales …nicht vor vor Gericht? Weshalb wurde dieser bei der Neuwahl sogar wieder im Amt (vom Stadtparlament) bestätigt?

Oftmals geht es gar nicht um Verschwiegenheit, sondern darum, dass brisante Angelegenheiten nicht “das Haus” verlassen sollen!!!

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