Man hat sich schon immer gewundert, was für ein Tamtam die Landeshauptstadt Dresden um das Begrüßungsgeld für Studierende macht. Als wenn man die jungen Leute extra locken müsste, damit sie in Sachsen studieren. In Leipzig machte man kein Tamtam. Was einen Grund hatte: Man verzichtete auf die Zweitwohnungssteuer bei Studis. Doch jetzt will die Verwaltung den Bonus abschaffen.

Ab 1. Januar soll es auch für Studierende in Leipzig eine Zweitwohnungssteuer geben. So steht es in der Vorlage des Finanzdezernats, mit der sich jetzt der Stadtrat beschäftigen soll. Die Gesetzeslage hat sich zwar nicht geändert, seit Leipzigs Stadtrat die aktuell gültige Satzung zur Zweitwohnungssteuer 2005 beschlossen hat. Am 1. Januar 2006 trat sie in Kraft und klammerte die Studierenden ganz bewusst aus.

Doch mittlerweile gibt es einen Gerichtsbeschluss, der den Interpretationsspielraum der Stadt Leipzig aufzuheben scheint.

In der Vorlage heißt es dazu: „Ab 2017 unterliegen auch Auszubildende und Studierende der Zweitwohnungsteuer. Die bisher rechtlich zulässige aber nicht zwingend gebotene Auslegung – das Zimmer bei den Eltern sei (während der Erstausbildung) eine Unterhaltsleistung der Eltern und die Erklärungspflichtigen seien folglich nur Besitzdiener ohne Verfügungsgewalt – wird auf das Melderecht komprimiert.“

Aus Leipzig hat zwar niemand geklagt. Die Lasten hatten ja die Auszubildenden in Dresden zu tragen. Dort wurde dann auch geklagt – mit folgenreichem Ergebnis: „Die Besteuerung der Studierenden wird z.B. in der Landeshauptstadt Dresden bereits seit dem 01.01.2006 praktiziert. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat diese Besteuerung mit dem Urteil vom 25.03.2014 für zulässig erklärt (4 K 531/12).“

Was für das Leipziger Finanzdezernat nun heißt: „Die bisherigen Nicht-Steuereinnahmen durch die Herausnahme dieses Personenkreises und der andererseits damit verbundene erhebliche Verwaltungsaufwand sind nicht mehr zu rechtfertigen.“

„Grundvoraussetzung für die Steuerpflicht ist, dass jemand tatsächlich ‚Inhaber‘ einer Nebenwohnung ist, das heißt, dass ihm sowohl die Verfügungsgewalt als auch das entsprechende Verfügungsrecht für die betreffende Wohnung zusteht“, betont die Vorlage.

Zurzeit sind bei der Leipziger Meldebehörde 10.137 Personen als Inhaber einer Nebenwohnung erfasst. Was die Stadt einnehmen würde, wenn sie nun auch die Auszubildenden mit einer Zweitwohnungssteuer belegt, hat das Finanzdezernat schon mal ausgerechnet: „Durch die künftige Heranziehung der Auszubildenden und Studierenden erhöht sich die Anzahl der Steuerpflichtigen. Aktuell sind ca. 4.500 Auszubildende und Studierende von der Zweitwohnungsteuer befreit. Bei einem Steuersatz von 16 % der Nettokaltmiete (NKM) ergeben sich rein rechnerisch Mehreinnahmen von ca. 2 Millionen Euro (durchschnittl. NKM in 2016: 3.060,12 €  -> 16% = 489 €  ->  x 4.500 Steuerpflichtige = ca. 2.200.000 €).  Selbst wenn davon ausgegangen werden kann, dass sich in der Folge der neuen Zweitwohnungsteuersatzung 2017 ca. 2/3 der Auszubildenden und Studierenden mit Hauptwohnung anmelden werden, sind Mehreinnahmen in der Zweitwohnungsteuer von ca. 500.000 € zu erwarten.“

Denn das ist eigentlich der Haupteffekt, den sich die Stadt wünscht: Dass die jungen Leute sich in Leipzig nicht mit Nebenwohnsitz anmelden, sondern mit Hauptwohnsitz. Denn den Zuzugsbonus von 150 Euro will Leipzig ja weiter zahlen.

„Dass die Stadt Leipzig zukünftig auch Studierende unter die Zweitwohnungsteuer fasst, ist dabei kein Widerspruch. Damit erhöht sie nur die Akzeptanz und den Anreiz dafür in Leipzig den Hauptwohnsitz zu begründen“, heißt es in der Vorlage.

Die Begründung zur Neufassung der Satzung.

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