Wie repariert man eigentlich ein kaputtes System? Und das deutsche Jobcenter-System ist ein kaputtes System. Ute Elisabeth Gabelmann (Piraten/Freibeuterfraktion) hatte zur Praxis des Leipziger Jobcenters jüngst vier Fragenpakete gestellt. Eigentlich lauter Fragen, die Denkanregung für Leipzigs Verwaltung sein könnten. Aber die Antworten klingen nicht so, als wolle man sich anregen lassen. Im Gegenteil. Man tut so, als sei das Sanktionieren etwas völlig normales.

Dass es das nicht ist, belegen die immer neuen Statistiken, die Paul M. Schröder vom BIAJ herausgibt, in denen er die ganze Willkür der Sanktionspraxis anhand der offiziellen Daten der Arbeitsagentur zeigt. Das Jobcenter Leipzig gehört zur Spitzengruppe der deutschen Jobcenter, wo eine Gruppe von Menschen immer wieder und mehrfach bestraft wird, indem ihnen das ALG II gekürzt wird, das eh schon Lebensminimum ist. Wenn über 7.000 Menschen (bei offiziell knapp über 22.000 offiziellen Arbeitslosen) im Schnitt drei Mal pro Jahr sanktioniert werden, dann mag das aus Innensicht des Jobcenters zeigen, wie oft man es schafft, die Betroffenen zu Terminen und Meldungen einzubestellen. Über die Qualität der Vermittlungsarbeit sagt es nichts. Dafür gibt es nicht mal ein offizielles Instrumentarium, das zu messen.

Wie sich das aber anhört, wenn eine von Kontrollzwang beherrschte deutsche Behörde auf die durchaus berechtigten Fragen einer Leipziger Stadträtin antwortet, das können Sie unten lesen. Geantwortet hat hier offiziell das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule. Aber der Ton stammt direkt aus dem Universum der Arbeitslosenverwaltung.

Wobei das Wichtigste fehlt: Die Amtswalter registrieren nicht, wie oft sie die Geldkürzungen auch als verbale Drohung nutzen, um ihre Klienten zu disziplinieren. Denn um Disziplinieren geht es ja nur. In deutschen Amtsstuben lebt das alte wilhelminische Korrektionssystem. Nur den Rohrstock hat man abgeschafft. Wie es geistig tickt, ist insbesondere in der Antwort auf Frage 2 zu lesen. Statt auf die Frage zu antworten, ob man mit den Betroffenen „möglichst sanktionsfrei einen Kompromiss“ sucht, wird wieder über das „sanktionswürdige Verhalten“ des Betroffenen geredet. Wer so redet, hat es wirklich nicht begriffen. Der behandelt Arbeitslose ganz sichtlich wie Straftäter, die ihren Freigang nur mit Auflagen bekommen.

Fragen und Antworten, ungekürzt:

Wie vielen Leipzigern wurde in den letzten drei Jahren eine Leistungskürzung angedroht?

Zur Anzahl angedrohter Leistungskürzungen liegen dem Jobcenter Leipzig keine Daten vor.

Welche Maßnahmen unternimmt das Jobcenter, um mit Betroffenen möglichst sanktionsfrei einen Kompromiss zu finden? Wie sehen solche Kompromisse aus?

Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein wichtiger Grund für das sanktionsbewährte Verhalten vorlag. Soweit kein wichtiger Grund für das sanktionswürdige Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorliegt, hat das Jobcenter kein Ermessen in Bezug auf die Einleitung der Leistungskürzung.

Welche konkreten Hilfestellungen und Informationsmaterialien erhalten Betroffene, um sich frühzeitig mit den Folgen eventuell entstehender Mittellosigkeit auseinanderzusetzen?

Bei der Beantragung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird den Antragstellern das Merkblatt „Arbeitslosengeld II/Sozialgeld“ ausgehändigt. Des Weiteren wird durch die Integrationsfachkraft im Rahmen des Erstgespräches über Rechte und Pflichten sowie die Folgen einer Pflichtverletzung mündlich und schriftlich beim Abschluss der Eingliederungsvereinbarung belehrt. Zusätzlich werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den Einladungen zu Meldeterminen und auf Vermittlungsvorschlägen schriftlich über mögliche Rechtsfolgen belehrt.

Welche Alternativen zieht das Jobcenter heran, um Menschen, denen aus persönlichen Gründen eine angemessene Konfliktlösung mit dem Jobcenter nicht möglich ist, ein existenzgesichertes Leben zu ermöglichen?

Zur individuellen Unterstützung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kann unter Beachtung des Datenschutzes die Hinzuziehung anderer Behörden (bspw. des Allgemeinen Sozialdienstes des Amtes für Jugend, Familie und Bildung) erfolgen. Die Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens kann im Einzelfall geboten sein. Einzelne erwerbsfähige Leistungsberechtigte haben bereits einen Betreuer, andere nutzen die Möglichkeit zur Vorsprache mit einem Beistand (§ 13 SGB X).

Sollte keine Konfliktlösung mit dem Jobcenter möglich sein, steht den Leistungsberechtigten der Rechtsweg offen. Widerspruchs- und Klageverfahren sind für die Betroffenen kostenfrei.

Die LEIPZIGER ZEITUNG ist da: Seit 20. Oktober überall zu kaufen, wo es gute Zeitungen gibt

Zwischen Weiterso, Mut zum Wolf und der Frage nach der Zukunft der Demokratie

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar