In der Ratsversammlung am 13. Dezember ging es auch um eine Frage, die der NuKLA e.V. und die Grüne Liga im Herbst auf die Tagesordnung gebracht haben – mit Rechtsanwaltsschreiben. Denn das Sächsische Waldgesetz schreibt zwingend vor, dass der örtliche Gemeinderat über die aktuellen Forstwirtschaftspläne beschließen muss. Hat Leipzigs Stadtrat aber nicht gemacht. Seit 1992 nicht.

Das fiel aber nicht weiter auf, bevor NuKLA nicht intensiver der Frage nachging, warum es eigentliche keine Beteiligung der Umweltverbände an der Waldumbaupolitik im Leipziger Auenwald gibt. Obwohl sie per Gesetz zwingend eingebunden werden müssen, wenn es um Waldumbaupläne geht. Erst recht, wenn dieser Wald auch noch ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet ist.

Irgendwie beteiligt werden sie – in der AG Stadtwald dürfen sie mitreden, wenn die jährlichen Bewirtschaftungspläne vom Stadtförster vorgestellt und konkretisiert werden. Das tun sie fachlich auch sehr intensiv. Das Ergebnis wird dann irgendwie auch ein paar Stadträten und Stadtbezirksbeiräten zur Kenntnis gebracht.

Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal kam schon ein bisschen ins Schwimmen, als er am 13. Dezember vorm Stadtrat erklären sollte, wie das geht.

Eigentlich geht es so nicht.

Die jährlichen Forstwirtschaftspläne werden permanent fortgeschrieben und in den örtlichen und fachlichen Gremien teilweise öffentlich vorgestellt, sagte er am Rednerpult, als die Grünen-Anfrage zum Thema anstand.

„Teilweise öffentlich vorgestellt“. Die einzige „teilweise öffentliche“ Vorstellung des Forstwirtschaftsplans für 2017 stand irgendwie nur auf der Sitzung des Stadtbezirksbeirats Leipzig-Süd mal auf der Tagesordnung. Mehr war dazu im Ratssystem nicht zu finden.

Und sonst? Nach Auskunft der Verwaltung hat auch der Umweltausschuss darüber gesprochen. Nur tagt der nicht öffentlich und veröffentlicht auch keine Protokolle. Und augenscheinlich entwickelte kein einziges Ausschussmitglied das Bedürfnis, die öffentliche Debatte und Abstimmung dieser Forstwirtschaftspläne zu beantragen. Hat man ja seit 25 Jahren nicht gemacht.

Ergebnis: Selbst Leipzigs gewählte Stadträte hatten die ganze Zeit das Gefühl, dass das, was die Stadt im Wald anrichtet, sie eigentlich nichts angeht. Der Stadtförster erzählte ihnen, dass die periodische Forsteinrichtung die Grundlage für eine zehnjährige Betriebsplanung ist. Dieser Beschluss des Stadtrats gelte aktuell noch bis zum Jahr 2023, teilte Heiko Rosenthal mit.

Zumindest die Grünen waren ja durch den NuKLA-Vorstoß aufgeschreckt. Denn dass der Stadtrat sich um den Umbau des Stadtwaldes keine Meinung bildet, ist schon seltsam. Das wichtige Thema wurde irgendwie einfach ausgelagert.

„Der Abteilung Stadtforsten im Amt für Stadtgrün und Gewässer kommt deshalb bei der Erhaltung, Regenerierung und Verbesserung der Waldbestände eine Schlüsselposition zu, da sie direkt Einfluss auf Baumartenzusammensetzung und Bestandsstruktur nimmt. Alljährlich gehören deshalb die Pflegemaßnahmen im Leipziger Auwald, welche auf den städtischen Forstwirtschaftsplänen basieren, dazu“, stellten sie in ihrer Anfrage fest. „Allerdings werden die Beschlusslage und die Kommunikation der Stadtverwaltung zu der Ordnungsgemäßheit und den ggf. nicht vorhandenen Rechtsgrundlagen entsprechend des Sächsischen Waldgesetzes zu den Pflegemaßnahmen des Stadtwaldes zurzeit offen infrage gestellt und kontrovers diskutiert.“

Logische Frage: „Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die Bewirtschaftung bzw. der Waldumbau des Leipziger Auwaldes und die Pflegemaßnahmen durchgeführt? Gibt es dazu gültige Beschlusslagen im Stadtrat? Sind diese von der oberen Forstbehörde als Aufsichtsbehörde bestätigt und mit dieser abgestimmt? Gab es von dieser aus naturschutzfachlicher Sicht Kritiken?“

Die Antwort von Heiko Rosenthal am 13. Dezember war dann ziemlich eindeutig: Denn so wie es der von der Grünen Liga beauftragte Rechtsanwalt sah, sah es dann beim Nachschauen in den Gesetzestexten auch die Landesdirektion. Schon im November, so Rosenthal, gab es dann also von der Landesdirektion die Aufforderung, dass der Forstwirtschaftsplan zukünftig vom Stadtrat beschlossen werden muss. Das soll nun 2018 erstmals geschehen.

Wobei die Grüne Liga via Rechtsanwalt ja schon einmal angekündigt hat, dass so ein Beschluss ohne vorhergehende Umweltverträglichkeitsprüfung (es ist nach wie vor ein Eingriff in ein Landschaftsschutzgebiet) nicht rechtsgültig ist.

Höchste Zeit also, dass Leipzig die Diskussion über den eigenen Stadtwald öffentlich führt. Und vor allem eine wirkliche Vision entwickelt, wie sich die Elsteraue wieder regenerieren soll.

Ohne Umweltverträglichkeitsprüfung kann kein Waldbewirtschaftungsplan abgestimmt werden

Ohne Umweltverträglichkeitsprüfung kann kein Waldbewirtschaftungsplan abgestimmt werden

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