Ohne Umweltverträglichkeitsprüfung kann kein Waldbewirtschaftungsplan abgestimmt werden
Einfach nachträglich den Forstwirtschaftsplan genehmigen, indem er im Stadtrat votiert wird? Das findet die Grüne Liga Sachsen gar nicht zielführend. Mit einem ersten rechtsanwaltlichen Schreiben hat man die geplanten Fällmaßnahmen im Auenwald wohl erst einmal gestoppt. Forstwirtschaftspläne müssen in Sachsen dem Gemeinderat vorgelegt werden. Aber eben nicht nur, damit die gewählten Vertreter einfach zustimmen. Es geht um mehr.
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