Wenn das Leipziger Ordnungsdezernat nicht will, dann will es nicht. Dann schaut es in die Gesetzestexte und erklärt dann den Grünen lang und breit, warum man in Leipzig keine Gebiete ohne Feuerwerk in der Silvesternacht ausweisen kann. Und das, obwohl andere deutsche Großstädte längst Zonen mit Feuerwerksverbot haben. Aber im Sächsischen Polizeigesetz ist so etwas nicht vorgesehen.

„Mehrere deutsche Städte wie München, Hannover, Mainz oder Weimar haben inzwischen lokale Feuerwerksverbotszonen eingerichtet. Begründet wird dies je nach Einzelfall mit Brand- und Denkmalschutz bzw. mit einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung als Eingriffsgrundlage im jeweiligen Landespolizeigesetz“, hatten die Grünen in ihrem Antrag „Feuerwerk zu Silvester sinnvoll einsetzen“ geschrieben.

Nur in einem stimmt das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport dem Ansinnen der Grünen-Fraktion jetzt zu: Dass man die Leipziger aufruft, freiwillig auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten. Was die Stadt schon seit Jahren mit Aufklärungsflyern zu den Risiken von Feuerwerk versuche.

Sichtlich ohne Erfolg. Wenn die Leipziger überhaupt jemals mitbekommen haben, dass es solche Aufklärungsflyer überhaupt gibt. Wieder so eine Kommunikationsfrage, die zeigt, dass all die vielen Flugblätter nichts nützen, wenn eine Stadt nicht wirklich mit ihren Bürgern kommuniziert.

Auch das Thema mit der Feinstaubbelastung arbeitet das Dezernat in seiner Stellungnahme routiniert ab. Die sank ja tatsächlich an den bekannten Leipziger Messstellen. Aber halt eher im Jahresverlauf, nicht zu Silvester. Da sorgt die stadtweite Böllerei dafür, dass der Feinstaubgrenzwert im Stadtgebiet überall gerissen wird.

Aber wie ist das mit dem Lärm und dem Geblitze?

Aus Sicht des Ordnungsdezernats ist das erst einmal kein Grund, aktiv zu werden: „Die mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderten Feuerwerksverbotszonen sind, mit Ausnahme des Landschaftsschutzgebietes ,Leipziger Auwald‘, nicht umsetzbar, da es hierfür an einer Rechtsgrundlage fehlt. Für den freiwilligen Verzicht auf Silvesterfeuerwerk setzt sich die Stadtverwaltung bereits in Form eines Flyers und einer Information auf der Internetseite der Stadt Leipzig ein. Insofern ist der Antrag Nr. VII-A-00865 abzulehnen.“

Und warum ist Feuerwerk in Parks und Grünanlagen erlaubt?

Auch das erklärt das Ordnungsdezernat mit der gesetzlichen Lage in Sachsen: „Die Aussage im Sachverhalt, dass sich ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Parkanlagen und dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) Leipziger Auwald aus dem jeweiligen Naturschutzgesetz ergibt, ist nicht richtig. Weder im Naturschutzgesetz noch im § 4 (Verbote) und § 5 (Erlaubnisvorbehalt) der Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes ,Leipziger Auwald‘ vom 8. Juni 1998 (LSG-VO) wird das Abbrennen von Feuerwerkskörpern geregelt.

In Bezug auf das LSG ,Leipziger Auwald‘ gilt jedoch bereits ein Verbot aufgrund der Regelungen im § 3 Abs. 2 Nr. 6 und Nr. 9 der LSG-VO (Landschaftsschutzgebiet-Verordnung, d. Red.) . Darin wird einerseits der Erhalt von Lebensgemeinschaften und Biotopen wildlebender Tier- und Pflanzenarten und andererseits die Sicherung und Entwicklung der besonderen Bedeutung des Gebietes für die Erholung unter Berücksichtigung des jeweils landschaftsverträglichen Maßes der Nutzung geregelt.

Die durch das Silvesterfeuerwerk verursachte Lärmbelästigung sowie gegebenenfalls auch Lichtverschmutzung durch Feuerwerkskörper und Böller läuft diesem Schutzzweck zuwider. Die Knalleffekte schrecken vor allem die Avifauna auf, welche erheblich gestört wird und sich über mehrere Tage durchgehend im ,Fluchtmodus‘ befindet. Vor allem scheue Tierarten (Vogelarten) sind betroffen. Auch das landschaftsverträgliche Maß eines Erholungsgebietes wie dem LSG ,Leipziger Auwald‘ wird durch die intensive und überdurchschnittliche Lärmbelästigung zum Jahreswechsel im LSG ,Leipziger Auwald‘ überschritten.“

Eine erstaunliche Aussage, denn das passiert ja im Auenwald auch dann, wenn nicht direkt im Wald geknallt und geböllert wird. Und es passiert in den städtischen Grünanlagen, wo die zum Teil ebenfalls geschützten Tiere ebenso tagelang in Fluchtmodus versetzt werden.

Womit der Grünen-Antrag etwas zeigt, was in der städtischen Diskussion um Biotope und geschützte Grüninseln unterschwellig mitläuft: Sie genießen keinen Schutz, jedenfalls keinen ernsthaften. Obwohl sich die Stadt immer weiter verdichtet und grüne Brachen verschwinden. Und das in einer Zeit, in der regelmäßige Zählungen auch den fortschreitenden Verlust von wichtigen Tierarten in der Stadt belegen.

Da ist dann die Frage: Reicht der einfache Verweis auf die Gesetzeslage, um den Grünen-Antrag abzulehnen? Oder sollte man das Thema in Leipzig nicht endlich ernsthaft diskutieren?

Grüne reichen Antrag zur Eindämmung der Leipziger Silvesterböllerei ein

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Leipzig liest doch … und streamt live

https://www.l-iz.de/marktplatz/netzwelt/2020/03/Leipzig-liest-doch-%e2%80%a6-und-streamt-live-320837

 

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Es gibt 3 Kommentare

Mr Nice, dass ‘Die Antifa â„¢’ ungern Böller zündet, halte ich in dieser Grundsätzlichkeit für eine gewagte These.
Allerdings haben Sie insofern recht,
für Menschen-Morde sind Brandschatzer aus der eher rechten Szene verantwortlich.
Allerdings Graffiti.. sollte man schon mal drüber nachdenken, ob man für’s Ãœbermalen an öffentlichen Basketball-Plätzen städtische Gelder ausgeben sollte, so wegen Meinungsfreiheit und so ^^

Gut so!!! Gibt es denn eine gesetzliche Grundlage, die der Antifa verbietet Autos abzubrennen, Läden anzuzünden, Häuser zu beschmieren, Sachschäden in Millionenhöhe zu begehen etc.pp? Nein gibt’s nicht? Dann lasst die Leute einmal im Jahr Knaller zünden. Oder interessiert euch das nicht? Ist das ok?

Gut so!!! Gibt es denn eine gesetzliche Grundlage, die der Antifa verbietet Autos abzubrennen, Läden anzuzünden, Häuser zu beschmieren, Sachschäden in Millionenhöhe zu begehen etc.pp? Nein gibt’s nicht? Dann lasst die Leute einmal im Jahr Knaller zünden.

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