Falschparker: Drei Ratsfraktionen werden den Wunsch des OBM zur Aufhebung des Ratsbeschlusses nicht akzeptieren

So nicht. Die StVO regelt eindeutig, wo überall im Straßenraum nicht geparkt werden darf. Und zur Kontrolle der Einhaltung sind die städtischen Ordnungsämter verpflichtet. Nur in Leipzig scheint das immer öfter nur noch eine Auslegungssache zu sein. Was anfangs nur die Radfahrer/-innen zum Verzweifeln brachte, hat zuletzt den Stadtrat auf den Plan gerufen, der einen Beschluss fasste, den OBM und Landesdirektion für rechtswidrig halten. Aber das wollen sich mehrere Stadtratsfraktionen so nicht gefallen lassen.