Nachdem in den vergangenen Wochen die Bauarbeiten am geplanten Funkturm in der Koburger Straße in Markkleeberg immer weiter gingen, erfolgt nun der nächste - logische und absehbare - Schritt. Die Anwohner, hier Familie Schaebs als betroffene Nachbarn, schreiben einen neunseitigen Offenen Brief an die Bauaufsicht des Landratsamtes in Borna, um gegen die Baumaßnahmen vorzugehen.

Darin fordern sie das Amt auf, die in der Begründung aufgeführten Bedenken bei der Bauausführung der gerade abgeschlossenen Gründungs- und Fundamentierungsarbeiten dringend zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen – Baustopp eingeschlossen – zu veranlassen.

Die Gründe, Beobachtungen und aufgetretenen Fragen im Einzelnen:

Fehlendes Baugrundgutachten: Vermutet wird, “dass die Baugrube nicht fachgerecht verdichtet worden ist”, da die in aller “Hast und Eile” durchgeführten Bauarbeiten auf sehr begrenztem Arbeitsraum dies nicht zuließen. Der gemäß Prüfstatik geforderte und notwendige Verdichtungsnachweis der Bausohle blieb unbeachtet. Hinweise im Prüfbericht des Prüfstatikers in der Bauakte wie “Es liegt kein Baugrundgutachten vor” lassen die Schlussfolgerung zu, dass dieses standortbezogene Gutachten auch aktuell nicht vorliegt.Betontechnologie und Baustoffe: Beim Bau seien zwei verschiedene Baustoffe (Betone) verwendet worden, “was nicht dem Stand der Technik entspricht”. Alle verwendeten Betonarten sollten die gleiche Festigkeit haben. Dies sei jedoch nicht beachtet worden. Gemäß Prüfstatik und Aussagen eines Verarbeiters auf der Baustelle vor Ort wurde ein “Hochleistungsbeton” zum Einsatz gebracht, einem “hochfesten Spezialbeton, welcher besondere Sachkunde bei den Verarbeitern und bei der Bestätigungsprüfung erfordert.”

Ausschalfristen: Der Köcher wurde am 25. Februar gegen 14.30 Uhr gegossen, die “Ausschalung dieses Betonteils erfolgte bereits am Morgen darauf gegen 7.30 Uhr”. Im Prüfbericht sei dieser Beton unter “Baustoffe” nicht aufgeführt.

Nach DIN 1045 (Juli 1988) Pkt. 11.2 Schutzmaßnahmen heißt es: “Die Wärmeverluste des eingebrachten Betons sind möglichst gering zu halten, z.B. durch wärmedämmendes Abdecken der luftberührten frischen Betonflächen, Verwendung wärmegedämmter Schalungen, späteres Ausschalen, Umschließen des Arbeitsplatzes, Zuführung von Wärme. Dabei darf dem Beton das zum Erhärten notwendige Wasser nicht entzogen werden.” Keine der vorbenannten Maßnahmen wurde ergriffen, vielmehr wurde bei unter +5 °C ein Ausschalen 17 Std. nach dem Betongang vorgenommen.

“Ein Köcherfundament stellt ein hoch beanspruchtes Bauteil dar, erst recht dann, wenn ein ca. 38 m hoher Schleuderbetonmast gehalten werden soll. … Insoweit wäre ein Ausschalen des Köcherfundamentes frühestens nach 6 Tagen zulässig.”Verdichtung und Entlüftung: Der vor Ort eingesetzte kleine Flaschenrüttler sei nicht in der Lage, “die notwendige Verdichtungsenergie” einzubringen. Ergebnis: “Nach dem Ausschalen ist auch deutlich der Schräghorizont der Arbeitsgänge zu erkennen, d.h. der Rüttler hatte es nicht vermocht, den Frischbeton auf horizontales Niveau zu egalisieren.

Fehlende Nachbehandlung des festen Jungbetons: Auch hier seien benötigte Ausschalfristen und Nachbehandlungen (von mindestens 3 Tagen) nicht eingehalten worden. Dies sei durch persönliche Beobachtungen durch den Unterzeichner während des Bauablaufs bestätigt.

In der Zusammenfassung heißt es: “Folgende Sachverhalte sind zu prüfen, da sich diese aus der Bauakte beim Landratsamt nicht ableiten lassen … bzw. vor Ort als fehlerhaft erkennen ließen”.

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1. Wie kann ein Prüfbescheid und eine Baugenehmigung erteilt werden, ohne dass die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Bauwerksgründung nachgewiesen sind?

2. Gab es bei der Gründung ein Qualitätsmanagement und eine Dokumentation (bei Einsatz von hochfesten Betonen unbedingte Pflicht!) dazu? Gab es Teilabnahmen der Baugrubensohle und der Bewehrungen?

3. Bei dem Schleuderbetonmast handelt es sich um einen Beton der Festigkeitsklasse 100/115, welcher einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder einer Zustimmung im Einzelfall bedarf. Hier stellt sich … die Frage, wie es sein kann, dass im Prüfbericht vom 11.12.2013 … keine bauaufsichtliche Zulassung und keine Zulassung im Einzelfall ausgewiesen ist, weil dort nur “maßgebliche Technische Baubestimmungen” aufgeführt sind?

Abschließend schreiben die Unterzeichner in ihrem Offenen Brief: “Wir haben … ausreichend Ausführungsfehler …, Unklarheiten und berechtigte Fragestellungen aufgeführt, so dass wir als von einem Mast bedrohte Bürger eine umgehende bautechnische Überprüfung zu unseren Bedenken erwarten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Errichtung/Montage des Schleuderbetonmastes kurz bevor steht und unbedingte Klärung erforderlich ist.”

Und betonen, dass die genannten Zusammenhänge und Beobachtungen “einer dringendsten Überprüfung, Baustopp eingeschlossen, bedürfen”.

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