Was in Machern begann, könnte sich zu einem ziemlichen Debakel ausweiten. Nachdem die Wahl in Machern mit der Begründung, der Wahlausschuss habe nicht ordnungsgemäß getagt, abgesagt wurde, hatte das zuständige Landratsamt "stichprobenartig" weitere Gemeinden geprüft. Dabei war auch die Gemeinde Borsdorf zu einer Wahlverschiebung verdonnert worden. In diesem selektiven Vorgehen des Landratsamtes und in den nicht erfolgten Vorgaben des sächsischen Innenministeriums sehen die Grünen nunmehr einen Grund für eine deutliche Nachfrage bei Innenminister Markus Ulbig (CDU).

Das Bundesland hat mit Stand 1. Januar 2014 432 politisch selbständigen Städte und Gemeinden. In allen werden am 25. Mai dazu aufgerufen, für die kommenden fünf Jahre die Vertreter der Bürger aus ihrer Mitte zu wählen. Nachdem am 17. März 2014 der Wahlausschuss der Gemeinde Machern festgestellt hatte, dass aus seiner Sicht die Liste der bislang mehrheitlich mit acht von 16 Vertretern im Gemeinderat sitzenden CDU offenbar von einer falschen Person unterschrieben worden war, reduzierte sich die Zahl der wahlfähigen Gemeinden erst um Machern, dann um Borsdorf. Im Falle Machern mit Glück für die CDU, denn ihr Fehler wurde daraufhin nicht mehr überprüft.

Die Begründung immer: der Wahlausschuss sei falsch zusammengesetzt, die stellvertretenden Ausschussleiter hätten nicht mit abstimmen dürfen, da ja der Vorsitzende an Deck war. Da waren es nur noch 430. Nun blieb allerdings auch für die L-IZ bei diesem weiteren Fall von Wahlabsage die Frage offen, ob das Verfahren der Stichproben der Problemstellung angemessen ist. Wurde Eilenburg überprüft? Oschatz? Freital?
Anlass genug, seitens der Grünen nun zwei Fragen aufzuwerfen. Zuvor jedoch eine Feststellung seitens Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Landtags-Fraktion: “Gerade für kleinere Gemeinden sind die ‘Hinweise des Innenministeriums zur Vorbereitung und Durchführung der regelmäßigen Kommunalwahlen am 25. Mai 2014’ handlungsleitend.” Übersetzt: Hat das Innenministerium hier alle Gemeinden über den Umstand der Abstimmungsregeln im Wahlausschuss ausreichend und umfassend informiert? Oder sind gerade kleinere aber auch größere Gemeinden hier uninformiert in eine falsche Abstimmung gegangen?

Jähnigen zu ihrer bereits am 11. April gestellten Anfrage an Markus Ulbig, Herr über die Regeln zur Kommunalwahl in Sachsen “Offen steht die Frage im Raum, ob neben Machern und Borsdorf noch in Wahlausschüssen anderer Gemeinden fehlerhaft abgestimmt wurde. Ich habe darum schon am 11. April mittels einer Kleinen Anfrage an die Staatsregierung um Auskunft gebeten, in welchen Fällen noch Beanstandungen von Gemeindewahlausschusssitzungen erfolgten, die zur Verschiebung der Wahl führen könnten. Ich erwarte von Innenmister Markus Ulbig zudem Auskunft darüber, wie man die Gemeinden im Vorfeld für dieses Problem sensibilisiert hat.”

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Ebenso offen und zugleich nunmehr ein Hinweis auf eine Menge Mehrarbeit für die entsprechend vorgeordneten Behörden wie Landratsämter und Landesdirektionen die Frage nach der “Zufallsauswahl”: “Das Prozedere der Rechtaufsicht bei der Überprüfung der Wahlausschusssitzungen wirkt seltsam. Warum werden nach nicht nachvollziehbaren Kriterien lediglich Stichprobenkontrollen durchgeführt?” so Jähnigen.

Vielleicht haben die Mitarbeiter des Landratsamtes ja Stäbchen gezogen oder gewürfelt? Der Macherner Fall macht sich nun jedenfalls auf eine gesamtsächsische Posse zu werden. Denn auslösend für eine eventuell notwendige Überprüfung aller Wahlausschüsse der 430 verbliebenen Gemeindewahlausschüsse ist ausgerechnet die Beschwerde der CDU Machern gegen den Ausschluss von der Gemeinderatswahl im 6.500 – Seelen-Städtchen.

Kleine Anfrage ‘Umstände der Absage der Gemeinderatswahl in Machern’ (Drs 5/14237)
Anfrage zum Download als PDF

Hinweise des Innenministeriums zur Vorbereitung und Durchführung der regelmäßigen Kommunalwahlen am 25. Mai 2014
PDF zum Download

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