Am 14. Juli meldete der Zweckverband Neue Harth, man habe jetzt neue Pläne für den Nordstrand des Zwenkauer Sees, sogar einen Masterplan. Mit dem wolle jetzt die Sächsische Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG (SSZ) in die Planungen gehen. Sie sei ja Eigner der Flächen. Was dann doch auch die L-IZ verblüffte, immerhin ist das doch eigentlich Leipziger Flur. Wie kommt die SSZ zu der Ehre? Also haben wir Heinrich Neu, Geschäftsführer des Zweckverbands Neue Harth, mal gefragt. Der muss es ja wissen.

Den Zweckverband haben die beiden Seeanrainer Zwenkau und Leipzig gegründet, um nicht nur den Zwenkauer See zu entwickeln, sondern auch das neu aufgeforstete Waldgrundstück Neue Harth, durch das künftig auch der Harthkanal führen wird. Zu Leipzig gehört der ganze Nordwestteil des Zwenkauer Sees, auch das jetzt mit dem Masterplan bedachte Nordufer.

Wie sind denn eigentlich die Besitzverhältnisse der Sächsischen Seebad GmbH & Co. KG zu verstehen? Sind denn nicht eigentlich die Städte Leipzig und Zwenkau Besitzer der Grundstücke?

In der Tat ist es nicht ganz einfach, das Verhältnis zwischen den Städten Leipzig und Zwenkau, dem Zweckverband und der SSZ aus der Pressemitteilung zu entnehmen.

Zunächst ist es so, dass die SSZ vor ca. 10 Jahren wesentliche Flächen um den See vom Bergbausanierer LMBV erworben hat. Die SSZ ist also Eigentümer der Entwicklungsflächen am Nordufer des Sees. Die Flächen sind derzeit aber ohne Planungsrecht im Außenbereich gelegen und unterliegen zudem noch dem Bergrecht. Von daher ist es erforderlich, das Baurecht über ein oder mehrere Bebauungsplanverfahren zu schaffen. Im Hafen Zwenkau ist dies zum Beispiel schon vor ein paar Jahren durch einen Bebauungsplan der Stadt Zwenkau erfolgt.

Ist das Gelände jetzt privat? Oder ist es indirekt noch kommunal, denn nur so würde ja eine Planung durch den Zweckverband Sinn machen. Und wenn die Seebad GmbH eigenständig ist: Inwiefern muss sie sich an den Masterplan und die gewollten Nutzungsformen halten? Oder haben die Städte keinen Einfluss, was dann tatsächlich am Strand und an den Piers passiert?

Im Verbandsgebiet der “Neuen Harth“ ist der Zweckverband als hoheitlicher öffentlicher Planungsträger im Auftrag der Städte Leipzig und Zwenkau aktiv. Der Zweckverband hat dort die Planungshoheit der Städte übernommen. Souveränes Beschlussorgan  ist die Verbandsversammlung, die mit den Bürgermeistern der Städte sowie Stadträten besetzt ist.

Der ZV beabsichtigt für die Entwicklungsflächen am Nordufer in den Jahren 2016/2017 einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan wird sich an den Entwicklungsvorgaben des Masterplans orientieren.

Im Bebauungsplan würden dann die öffentlichen (z. B. Erschließung, öffentliche Parkplätze, Uferbereiche, Vereinssportareal Segelsport, öffentliches Grün, … )  und privaten Flächen festgesetzt. Es ist beabsichtigt, dass ergänzend zum Bebauungsplan ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen wird, in dem die Herstellung und kostenfreie Übertragung der öffentlichen Flächen geregelt wird. Den Vertrag wird die SSZ benötigen, um die gesicherte Erschließung ihrer Flächen nachweisen zu können. Dies ist wiederum Voraussetzung für die Erteilung von Baugenehmigungen. Der konkrete Anteil der öffentlichen Flächen wird demnach im Planverfahren bestimmt. Es ist aber unstrittig, dass alle Uferbereiche, die Rundwege und die Verkehrserschließung sowie ein Vereinssportareal als öffentliche Flächen festgesetzt werden.

Und wer setzt die Pläne jetzt um?

Ziel des Zweckverbandes ist es, eine attraktive und regional angepasste Entwicklung zu initiieren, die sich auch als realisierbar erweist. Dies geht aber in der Umsetzung nur durch einen privaten Partner. In Bezug auf die Realisierbarkeit sind öffentliche und private Interessen natürlich miteinander abzugleichen, denn letztlich muss das Geld für die Entwicklung maßgeblich aus der angestrebten privaten Nutzung refinanzierbar sein. Bisher wurde die SSZ von Seiten des ZV als regional tätiger und verlässlicher Partner erlebt, der der Nachhaltigkeit von Investitionen ein hohes Gewicht beimisst. Dies insbesondere, weil die SSZ auch langfristig und mit eigenem Kapital engagiert sein will. Dies ist erst einmal eine gute Basis für die weiteren Entwicklungsschritte.

Die SSZ ist somit derzeit der wesentliche Partner für die Umsetzung der Planung. Die SSZ wird im öffentlichen Planverfahren formal aber auch nur eine Beteiligte sein, die sich mit Anregungen einbringen kann, über die die Verbandsversammlung im Zuge ihrer Beschlüsse zu entscheiden haben wird.

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