Am 18. April haben wir hier an dieser Stelle eine Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Wolfram Günther erwähnt, in der sich ein Sachbearbeiter in der Staatsregierung alle Mühe gegeben hat, die Märchen der letzten zehn Jahre noch einmal zu wiederholen. Auch das mit den Landeentgelten stimmt nicht, merkt jetzt Dr. Lutz Weickert an.

Die folgende Antwort auf die Kleine Anfrage sei definitiv falsch, stellt der immer wieder von Fluglärm betroffene Böhlitz-Ehrenberger fest.

Der unbekannte Sachbearbeiter hatte einfach so formuliert:

„Die Maßnahmen des aktiven Schallschutzes am Flughafen Leipzig/Halle umfassen:

Lärmabhängige Start- und Landeentgelte

Alle am Flughafen Leipzig/Halle verkehrenden Flugzeuge erfüllen in Bezug auf ihre maximal zulässige Lärmemission die EU-weit vorgegebenen Mindestanforderungen, wonach die Lärmgrenzwerte nach Maßgabe des Kapitels 3, Anhang 16 der Richtlinien der  internationalen Zivilen Luftfahrtorganisation (ICAO) einzuhalten sind. Der Flughafen Leipzig/Halle macht die Start- und Landeentgelte von der jeweiligen Lärmzertifizierung des Flugzeugtyps abhängig. Danach bezahlen moderne Flugzeuge geringere Gebühren als ältere und somit auch lautere Maschinen. Den Luftverkehrsgesellschaften wird somit ein Anreiz zum Einsatz lärmärmerer Luftfahrzeuge gegeben.“

„Am FLH gibt es keine Lärmabhängigen Start- und Landeentgelte, wie die Überschrift suggeriert“, stellt Weickert fest. „Die Entgeltordnung bietet keinen ‚Anreiz zum Einsatz lärmärmerer Luftfahrzeuge‘.“

Und er verweist auf die aktuelle Entgeltordnung des Flughafens, die zwar eine Staffelung vorsieht – aber dabei mit den Entgelten nach wie vor so niedrig bleibt, dass es für die Betreiber im Grunde egal ist, wie alt oder laut die Maschine ist.

In Frankfurt ist man längst dazu übergegangen, zusätzlich zu den Start- und Landeentgelten auch Lärmentgelte in Rechnung zu stellen.

Die Flugzeuge sind dort auf Grundlage von DIN 45643 in 15 Lärmklassen unterteilt, und während die modernen Flugzeuge nur mit wenigen hundert Euro belastet werden, werden bei den lauteren und älteren mehrere tausend fällig. In der höchsten Lärmklasse rangiert dort die An 124 – und zwar als einziges Flugzeug. Und die wird mit einer acht Mal so hohen Lärmkomponente in Rechnung gestellt wie die lautesten Flieger in Kategorie 14.

Und noch etwas kommt hinzu, was es in Leipzig überhaupt nicht gibt: eine Staffelung nach Tag, Nacht und Nachtkernzeit. Nachts verdoppeln und vervierfachen sich die Sätze beim Lärmentgeld in Frankfurt. Würde der Flughafen Leipzig/Halle die Frankfurter Gebührentabelle nutzen, würde der Flughafen allein mit den lärmintensiven Frachtfliegern im Nachtbetrieb in die schwarzen Zahlen kommen.

Aber wer in der Leipziger Tabelle auch nur einen Hinweis sucht auf nächtliche Schonzeiten, der wird nicht fündig. Im Gegenteil – es gibt auch noch Rabattregelungen für Vielflieger. Die Antwort, die Wolfram Günther bekommen hat, zeugt entweder von amtlicher Ignoranz oder wahlweise von behördlichem Zynismus.

Möglich ist auch, dass sich im Verkehrsministerium überhaupt niemand zuständig gefühlt hat und man gleich die Flughafengesellschaft selbst hat antworten lassen. Dann ist das Ergebnis noch fragwürdiger.

Entgeltordnung des Flughafens Leipzig/Halle.

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