Im März waren die Mitglieder der Bürgerinitiative Böhlitz noch zuversichtlich. Am 14. März übergaben die Böhlitzer eine Petition an Dr. Matthias Rößler, Präsident des Sächsischen Landtags, zur „Rettung des einzigartigen Natur- und Klettergebietes im ehemaligen Steinbruch Holzberg“. Die Landtagsabgeordnete Dr. Jana Pinka (Die Linke) wollte nun gern wissen, ob die Böhlitzer auch nur die Spur einer Chance haben, das entstandene Kleinod der Natur zu retten.

Nach Angaben der Bürgerinitiative ist der Betrieb seit mindestens zehn Jahren nicht mehr aktiv, es finden keinerlei Verfüllungen mehr statt. Was die Initiative zu der Interpretation bringt: „Dauert eine Unterbrechung eines Betriebes länger als zwei Jahre, ohne dass eine Genehmigung nach § 52 Abs. 1 Satz 2 [BBergG] erteilt wurde, handelt es sich um eine [ … ] Einstellung des Betriebes. Der Unternehmer hat also gemäß § 53 [BBergG] einen Abschlussbetriebsplan aufzustellen und vorzulegen.“

Aber bedeutet das, dass die bergbaurechtliche Genehmigung erloschen ist? Dass der Freistaat also hier einfach auch eine künftige Verfüllung untersagen kann?

Pech für Martin Dulig (SPD), den zuständigen Wirtschaftsminister, dass ihm auch das Bergamt untersteht und dass die sächsischen Bergbaugesetze den Inhabern von Bergbaurechten eine fast unumschränkte Verfügungsgewalt zugestehen. Die Rechtsprechung spricht den betroffenen Bürgern vor Ort praktisch jegliche Einspruchsrechte ab. Auch bei Betreiberwechsel enden die alten Rechte nicht.

Martin Dulig: „Mit Bescheid vom 25. Januar 2018 wurde die Änderung des Sonderbetriebsplans (SBP) aus Anlass des Unternehmerwechsels durch das OBA zugelassen. Bis dahin war das Steinbruchrestloch Holzberg ein Betriebsteil des ununterbrochen betriebenen Quarzporphyrbruchs Röcknitz-Frauenberg. Der 1997 zugelassene SBP ‚Wiedernutzbarmachung Restloch Steinbruch Holzberg‘ ist nicht befristet und nach wie vor bestandskräftig.“

OBA ist das Oberbergamt, das in Sachsen darüber wacht, dass Bergbaubetreiber ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen können. Selbst dann, wenn ein Sonderbetriebsplan seit 12 Jahren nicht mehr genutzt wurde. Oder mit Duligs Worten: „Es wurde keine Betriebsunterbrechung für den Betriebsteil Steinbruchrestloch Holzberg beantragt.“

Was dann in der Logik der sächsischen Bergbauverwaltung heißt: Egal, ob da nun ein neues wertvolles und vor allem seltenes Biotop entstanden ist. Wenn das Bergbauloch in der Vergangenheit zum Verfüllen mit Schutt genutzt werden konnte, gilt das auch künftig. Bis es voll ist.

Oder mit den Worten von Martin Dulig: „Da der Betrieb des Steinbruchs Holzberg im Sinne des BBergG nicht unterbrochen ist, ist die Fortsetzung der Verfüllung des Restlochs auf der Grundlage des SBP rechtskonform möglich …“ Einzige mögliche Einschränkung: „… zu prüfen wären biotop- und artenschutzrechtliche Bestimmungen zum Schutz der im Restloch entstandenen Flora und Fauna.“

Dass sich diese Flora und Fauna samt den von ihr besiedelten Wasserflächen nun ausgerechnet im Restloch befindet, ändert erst einmal nichts an den in Sachsen geltenden Prioritäten: Erst kommt die wirtschaftliche Nutzung, dann vielleicht der Naturschutz. Das heißt: Wenn keine sächsische Naturschutzbehörde zu dem Schluss kommt, dass sich im einstigen Steinbruch eine wertvolle und zu schützende Lebenswelt entwickelt hat, wird das Loch unter weiteren 20 Metern Schutt verschwinden. Und die Böhlitzer verlieren das schönste Stück Natur vor ihrer Nase.

Böhlitzer kämpfen um das artenreiche Biotop im ehemaligen Steinbruch am Holzberg

Böhlitzer kämpfen um das artenreiche Biotop im ehemaligen Steinbruch am Holzberg

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Es gibt 2 Kommentare

Welches ‘Loch’ und in welcher Höhe genau, soll denn hier aus “Sanierungsgründen” aka ‚Wiedernutzbarmachung’ im Landschaftsschutzgebiet “Hohburger Berge” aufgefüllt werden?

Laut Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan Region Westsachsen, 2.6 Historische Kulturlandschaft (Stand: 05.09.2007)(1*) hat der Abbau am Holzberg südöstlich Böhlitz in den Jahren 1927 bis 1958 stattgefunden, also wohl eher ein Deutsche-Einheit-Fall?

Ich habe mir das mal mit Google Earth Pro (kostenlos zu haben) angeschaut, Bild als Anhang.
Und dazu die Höhenlinienkarte: geoportal.sachsen.de/cps/index.html?lang=de&map=db30e446-7a28-448a-bda3-7508b92e9d4c .
Da sieht man sehr schön, dass die innere Fläche auf 142,5 m plan aufgefüllt ist.
Und die 2 Abbaustufen, von links der Steilwand, von Nord nach Süd, erfolgreich bewaldet sind.

Wenn man da irgendetwas ‘auflagert’, wird auf alle Fälle die erfolgreiche Aufforstung zerstört.

Und das sicherlich mühsam wachsende auf der planierten Mittelfläche.
Wie man sehen kann, fließt das Oberflächenwasser vom westlichen Feld in den Steinbruch und staut sich dort.
Den Berg, von vor 100 Jahren wieder künstlich aufzubauen, dann Tonnen von Muttererde aufzubringen, als Grundlage um vielleicht irgendwann einen neuen Wald wachsen zu lassen..

Da ist es wohl eher im Sinne der Bürger von Böhlitz und ihrer Umwelt zum Nutzen,
das Bestehende zu erhalten und weiter zu bauen.
Zumal es auch sonst kaum Wald in der Umgebung des Ortes gibt.

Die bestehende plane Fläche muss für die Gesellschaft der Menschen aufgewertet werden.

Eigentlich ein weiteres Beispiel, wohin es führt, wenn kommunales Eigentum, in dem Falle der Gemeindewald vor hundert Jahren, der privaten Wirtschaft zum Raubbau übergeben wird.
Von einer ‘undemokratischen’ Wirtschaft kann man eben keine Behebung des Schadens im Sinne des Gemeinwohles erwarten.
Und die Rücknahme von Privatisierung nennt sich ja heute ‘Enteignung’, um mit dem wirtschaftsfeindlichen Sozialismus zu drohen. Weil DDR und so.
Aber der Anspruch auf Rücknahme von Privatisierung ist schon viel älter.
Die ‘Sozialisierung’ war auch nach der Novemberrevolution in Deutschland 1918 eine Forderung, die in ihren Anfängen auch von der SPD unterstützt wurde.
Einiges ist 1919, noch heute gültig, in unser Grundgesetz eingeflossen.

Also, sinnvoll wäre, den vorhandenen planen Boden jetzt als Wald- und Wiesenboden zu beleben.
Auch um den wenigen umgebenden Wald durch schnell wirkende Abkühl- und Befeuchtungseffekte als Erhohlungs- und überhaupt Aufenthaltsraum zu schützen und zu erweitern.
(Und sanfter Kletter-Tourismus kann da vielleicht auch als Argument für Fördermittel helfen.)

Tipps gibt es hier:

Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen, Regionale Planungsstelle ,Staatsbetrieb Sachsenforst/Forstbezirk Leipzig, Oktober 2013
Die Dokumentationsblätter der Risikoanalyse und Sensitivitätsbewertung wurden als eigenständiges Ergebnis des Modellvorhabens „Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel“ – Phase II (KlimaMORO) erstellt. Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) ist ein Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), betreut durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR). Forschungsnehmer war der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen.

„GIS-basierte Risikoanalyse und Bewertung der Sensitivität der Wälder im Südraum Leipzig unter Berücksichtigung der hohen gebietsspezifischen Entwicklungsdynamik sowie der zu erwartenden klimawandelbedingten Risiken und Chancen“
rpv-westsachsen.de/wp-content/uploads/2015/05/Moro2_Ergebnisse_Dokubl_Risiko_wald.pdf
S. 15
EMPFEHLUNGEN FÜR DIE WALDBEWIRTSCHAFTUNG
EMPFEHLUNGEN ZUM WALDUMBAU:
[..]
»Förderung von vernässungstoleranten Beständen
-> auf stark vernässten Standorten: Entwicklung von bruchwald-artigen Beständen (Birken-Erlen-Bestände, baumweidendominierte Bestände etc.);
-> auf Standorten mit starker Entwicklungsdynamik: Entwicklung von flexiblen, klimaangepassten Waldbeständen mit hoher Bestandesstabilität, breiter ökologischer Standortamplitude und hohem Puffervermögen (auwaldartige Mischbestände der Hartholzaue)

in aktuell vernässten Bereichen, jedoch mit prognostizierter Grundwasserabsenkung und zukünftig frischer Ausprägung:
-> kontinuierliche Entwicklung der Bestände durch Förderung von zunächst nässeverträglichen Baumarten vor allem Roterle, Baumweiden, Birke etc. und schrittweise Erhöhung der Anteile schwankungstoleranter Baumarten mit frischer Ausprägung vor allem Stieleiche, Hainbuche, Winterlinde, Ahornarten etc.; geeignet sind zudem Aspen, da diese aufgrund ihres hohen Wasserbedarfes bezogen auf den Standort eine „pumpende“ Funktion ausüben, aber auch auf trockenen Standorten gedeihen können

in aktuell frischen Bereichen, jedoch mit prognostiziertem Grundwasseranstieg und zukünftig vernässter Ausprägung:
-> kontinuierliche Entwicklung der Bestände und Durchmischung mit zunächst schwankungstoleranten Baumarten frischer Ausprägung vor allem Stieleiche, Hainbuche, Winterlinde etc. und schrittweise Erhöhung der Anteile nässe-verträglicher Baumarten vor allem Roterle, Baumweiden, begleitend auch Birke, Aspe, Schwarzpappel, Ulmen etc.

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1*)
Regionalplan Westsachsen
rpv-westsachsen.de/der-regionalplan/fachbeitrag-naturschutz/
dort Download
rpv-westsachsen.de/wp-content/uploads/2015/12/Grundlagenteil_FB_Teil2.pdf

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Westsachsen (auch Leipzig-Westsachsen)
Die Region im Überblick
Die Planungsregion Leipzig-Westsachsen besteht aus der kreisfreien Stadt Leipzig sowie den beiden umgebenden Landkreisen und ist räumlich identisch mit dem Zuständigkeitsbereich des Standortes Leipzig der Landesdirektion Sachsen. Sie grenzt im Freistaat Sachsen an die Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge und Region Chemnitz sowie an die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen.

Der Verdichtungsraum Leipzig mit dem Oberzentrum und seinem Umland ist Teil des länderübergreifenden mitteldeutschen Verflechtungsraumes Leipzig-Halle. Die Mehrzahl der Gemeinden der Region gehört zum ländlichen Raum, der im östlichen Teil strukturschwache Gebiete aufweist.
http://www.rpv-westsachsen.de/planungsregion/

Natürlich, Recht wird nur konsequent angewandt, wenn es gegen Bürger und Natur geht. Beim Betreiben eines Flughafens jedoch wird es konsequent gebrochen.
Ist das noch Demokratie?

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