Die Torgauer Schlosskapelle ist der Aufnahme in die Liste des UNESCO-Welterbes einen weiteren Schritt nähergekommen. Die gute Nachricht gab es am Donnerstag, dem 1. Oktober. „Wir haben vom Welterbezentrum in Paris die Nachricht erhalten, dass unsere Bewerbung in die nächste Auswahlrunde kommt, aber auch noch einmal überarbeitet werden muss“, berichtet Lydia Klöppel, Leiterin des Kulturbetriebs Schloss Hartenfels und Koordinatorin des Antragsprozesses.
Seit 2023 hat die UNESCO-Bewerbung für die einzige von Martin Luther persönlich eingeweihte Kirche mehrere Auswahlstufen gemeistert.
Nunmehr durchlief sie erfolgreich das sogenannte Preliminary Assessment, ein Voreinschätzungsverfahren mit den Empfehlungen für die weiteren Bewerbungsschritte. Diese müssen nun umgesetzt werden. „Ein Selbstläufer wird das nicht. Da ist noch viel zu tun“, so Lydia Klöppel.
Dass eine realistische Chance auf den Welterbetitel bestehe, sei das Ergebnis einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Landratsamt Nordsachsen, Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Sächsischem Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung sowie der Beauftragten der Kultusministerkonferenz für das UNESCO-Welterbe im Auswärtigen Amt.
„In den zurückliegenden Monaten haben wir gemeinsam viel bewegt und ich bin allen Beteiligten sehr dankbar für ihr Engagement“, sagt Nordsachsens Landrat Kai Emanuel. Beflügelt durch den Bewerbungsprozess sei es gelungen, die Forschungen zur Torgauer Schlosskapelle auf eine neue Stufe zu heben und eine Reihe neuer Erkenntnisse über die Geschichte des Gotteshauses zu gewinnen.
„Die Torgauer Schlosskapelle ist mehr denn je eine Attraktion für alle, die sich mit Luther beschäftigen, sich für Reformation, Kirchenbau und Kirchenmusik interessieren“, freut sich der Landrat.
Der Sächsische Landeskonservator Alf Furkert sagt zu diesem Zwischenerfolg: „Die Torgauer Schlosskapelle ist ein bedeutendes Zeitzeugnis der Reformation und ein herausragendes Kulturdenkmal sächsischer Geschichte und Kultur. Zudem steht die Kapelle für die Etablierung des lutherischen Glaubens durch den Landesherrn, in diesem Fall den sächsischen Kurfürsten Herzog Johann Friedrich der Großmütige.“
Die Schlosskapelle
Die 1544 eingeweihte Torgauer Schlosskapelle hatte für nachfolgende Schlosskapellen in den reformierten Dynastien Europas und in evangelischen Gemeindekirchen weltweit Vorbildcharakter. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sie die einzige von Martin Luther persönlich eingeweihte Kirche ist. Die Kapelle wurde somit auch an anderen protestantischen Fürstenhöfen nachgebaut.
Ihre Innenraumgestaltung entspricht genau dem, was Luther in der sogenannten Torgauer Formel in der Einweihungspredigt formulierte: Ein Gotteshaus, das auf ideale Weise der Predigt, dem Gebet und dem Kirchgesang dient. Bis heute ist die Kapelle baulich im Wesentlichen so erhalten, wie Luther sie einweihte. Die neuesten Befunde bauzeitlicher Wandfassungen, die mit der Wittenberger Cranach-Werkstatt in Verbindung gebracht werden können, unterstreichen das.
Bei der internationalen Tagung „Talking about the Torgau Castle Chapel“ bescheinigten 2025 renommierte Experten unter anderem aus den USA und Polen der Schlosskapelle den für das Welterbe obligatorischen außergewöhnlichen universellen Wert, der auch die Bewertung der Bewerbung positiv beeinflusst hat.
Die Ergebnisse der Konferenz fasst eine unter demselben Namen veröffentlichte Publikation zusammen, die im Verlag Sandstein Kultur erschienen ist. Zuletzt hatten Forscher aus den Vereinigten Staaten und Deutschland den Klang im Inneren der Kapelle untersucht.
Zweiter Anlauf für die Torgauer Schlosskapelle
Ein erster Anlauf, die Kapelle als Teil der Lutherstätten anerkennen zu lassen, wurde 2017 zurückgezogen. Landkreis und Freistaat haben daraufhin gemeinsam einen neuen Weg gefunden: eine eigenständige Bewerbung allein für die Schlosskapelle.
Nach Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und den Ländern ging sie in die Vorprüfung – mit dem heutigen Erfolg. Bis Anfang 2029 kann nun die vollständige Bewerbung erarbeitet werden. Bei einer positiven Entscheidung wäre die Aufnahme als UNESCO-Weltkulturerbe 2030 möglich.
Mit der Erklärung des Welterbezentrums der UNESCO in Paris, dass die Schlosskapelle im Schloss Hartenfels in Torgau das Potential für einen Platz auf der Welterbeliste hat, kann der Landkreis Nordsachsen jetzt eine vollständige Bewerbung für die Torgauer Schlosskapelle erarbeiten.
Die Bewerbung von insgesamt fünf Papiermühlen wird unter polnischer Federführung weiter vorangebracht. Die indessen erfolgreich abgeschlossene Vorprüfung ist ein notwendiger Schritt, erst dann ist eine Bewerbung überhaupt möglich.
Eine Chance auch für die Zwönitzer Papiermühle
Zeitgleich hat die UNESCO auch einer zweiten sächsischen Bewerbung das Potential bescheinigt: der Papiermühle Niederzwönitz im Erzgebirgskreis. Sie ist die älteste erhaltene Papiermühle Deutschlands, 1568 erstmals urkundlich erwähnt, und bis heute funktionstüchtig – vom wassergetriebenen Mühlrad über Kollergang und Holländer bis zum Walzwerk.
Über Jahrhunderte lieferte sie das Papier, auf dem der erzgebirgische Bergbau seine Grubenrisse und Rechnungen festhielt; das verbindet sie eng mit der Bergbaugeschichte der Region. Seit 2019 ist die Mühle bereits assoziiertes Objekt des UNESCO-Welterbes Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří.
Die Papiermühle Niederzwönitz ist Teil einer gemeinsamen Bewerbung von insgesamt fünf historischen Papiermühlen aus Tschechien, Polen, Spanien und Bayern mit dem Titel „European Paper Mills“ unter polnischer Federführung.
Staatsministerin Regina Kraushaar sagte zu diesem Erfolg gleich zweier sächsischer Objekte: „Ein großartiger Tag für Sachsen: Gleich zwei Stätten haben die erste UNESCO-Hürde genommen. Die Torgauer Schlosskapelle hat den protestantischen Kirchenbau geprägt und die Papiermühle Niederzwönitz hält seit fast 500 Jahren ein Handwerk lebendig, das eng mit dem erzgebirgischen Bergbau verbunden ist. Das zeigt: Kulturschätze von Weltrang liegen nicht nur in den großen Städten, sie liegen in unseren Regionen. Ich danke allen, die diesen Weg beharrlich vorangetrieben haben. Der Freistaat unterstützt beide Bewerbungen entschlossen weiter.“
Empfohlen auf LZ
So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:















Keine Kommentare bisher