Als im Leipziger Stadtrat am Mittwoch, 25. Januar, über den Verkauf der LVV-Tochter Perdata debattiert wurde, wurde parallel dazu auch im Dresdner Landtag debattiert - über zwei Gesetze, die seit Monaten kritisch diskutiert werden. Eins davon wird 2012 wieder für einen Gang vor Gericht sorgen. Das Versammlungsgesetz.

Und wie beim ersten Mal, als die Landtagsmehrheit von CDU und FDP dem Gesetzentwurf der sächsischen Staatsregierung für das später vom Verfassungsgericht kassierte ganz spezielle sächsische Versammlungsgesetz grünes Licht gab, stimmte auch diesmal die demokratische Opposition geschlossen dagegen und hat auch schon den gemeinsamen Weg vor Gericht angekündigt.

“Im nunmehr dritten Versuch der vergangenen Jahre legt die CDU-geführte Staatsregierung ein Versammlungsgesetz vor, das vorgeblich dem Schutz der Würde der Opfer des Nationalsozialismus und kommunistischer Gewaltherrschaft dient”, erklärt nach der Debatte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Johannes Lichdi. “Tatsächlich geht es den rechtskonservativen Kräften in CDU-Fraktion und Staatsregierung darum, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuhöhlen.”

Dass das Gesetz wieder kurz vor den Demonstrationen gegen den in Dresden geplanten NPD-Aufmarsch im Februar durchgewinkt wird, ist dabei Teil des Dilemmas. Denn das Gesetz mit seinem “Gummiparagraphen”, wie Lichdi es nennt, ist dabei auch Handlungsgrundlage für die schon im Vorfeld von Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft angedrohten Maßnahmen.

“Mit dem Gesetz werden die Befugnisse für Einschränkungen und Verbote von Versammlungen durch einen ungeeigneten Gummiparagrafen ausgeweitet”, so Lichdi. “Dass es dabei nicht ausschließlich um den Schutz der Opfer des Nationalsozialismus, Juden, Sinti und Roma, Kommunisten, Sozialdemokraten und Christen geht, zeigte die Verlegung des Naziaufmarsches 2010 an den Neustädter Bahnhof, den Ort der Deportation der Dresdner Juden.”

Für ihn ist klar: “Dieser Entwurf eines Versammlungsgesetzes ist schädliche Symbolpolitik. Einschränkungen zum Schutz der Menschenwürde sind bereits nach derzeitiger Gesetzeslage möglich. Wir werden auch diesen Entwurf eines Versammlungsgesetzes gemeinsam als demokratische Opposition vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof zu Fall bringen.”

Sabine Friedel, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erinnert daran, dass die SPD das Versammlungsgesetz vor zwei Jahren aus vier Gründen abgelehnt hatte.

“Die Schwelle dafür, dass Behörden eine Versammlung verbieten oder sie besonderen Beschränkungen unterwerfen, ist zu niedrig”, führt sie auf. “Die Festlegung, dass Versammlungen an Orten von besonderer historischer Bedeutung verboten werden können, ist viel zu weitreichend und unbestimmt umgesetzt. Die Regelung, dass Versammlungen verboten werden können, wenn sie die Würde von Opfern zu verletzen drohen, ist ebenfalls viel zu unbestimmt formuliert. Das Gesetzgebungsverfahren ist formell nicht verfassungsgemäß gelaufen.”Dass der Gesetzentwurf unverändert eingebracht worden ist, hat auch die SPD-Fraktion verärgert. “Im Laufe der Beratungen hat die Koalition wenigstens den ersten und letzten Punkt unserer Kritik geheilt. Der Kern des Gesetzes jedoch bleibt unverändert. Die Regelungen zu Versammlungsverboten an besonderen Orten und die Regelungen zum Würdeschutz sind unserer Auffassung nach immer noch verfassungswidrig”, kritisiert Friedel. “Eines hat die Koalition bis heute nicht verstanden – und das macht der vorgelegte Gesetzentwurf auch wieder deutlich: Die Auseinandersetzung mit Demonstrationen und Aufmärschen, die die Menschen- und Opferwürde missachten, die Geschichtsleugnung betreiben und demokratiefeindliche und menschenverachtende Motive haben, diese Auseinandersetzung muss die Gesellschaft führen. Der Staat kann sie nicht mit Hilfe von Gesetzen führen. Aufgabe des Staates ist es, das gesellschaftliche Engagement zu ermöglichen und ihm nicht im Weg zu stehen. Das muss der Freistaat Sachsen lernen!”

“Nach einiger Diskussion brachte die Koalition zwar einen Änderungsantrag ein, der durchaus in einer ganzen Reihe von Regelungen im Sprachgebrauch als auch im Regelungsgehalt Anpassungen des Gesetzestextes vorgenommen hat, die die Rechtsprechung zum Versammlungsrecht zumindest in Teilen aufnehmen und dem man in erheblichen Teilen zustimmen kann”, würdigt auch Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion, den Versuch der Regierung, aus dem ersten Gerichtsverfahren und den Anträgen der Opposition etwas zu lernen. Aber die wichtigsten Verstöße gegen die Sächsische Verfassung sind auch nach den Änderungen noch drin. Bartl: “Nach dem peinlichen Scheitern des Vorgängergesetzentwurfes vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof – Folge eines geradezu dilettantisch betriebenen Gesetzgebungsverfahrens – ist es geradezu unglaublich, wie die Staatsregierung die Stirn haben konnte, nunmehr ein Folgegesetz mit allen Regelungen vorzulegen, deren Verfassungswidrigkeit lang und breit in den Schriftsätzen der Prozessbeteiligten vor dem Verfassungsgerichtshof erörtert wurde.”

Dabei habe sich die Staatsregierung schon vor Gericht blamiert, so Bartl: “Auch bei der erneuten Sachverständigenanhörung kam der Gesetzentwurf nicht besser davon als der vorherige, im Gegenteil. Da nunmehr kurzerhand durch die Staatsregierung mit dem Deckblatt ‘Versammlungsgesetz des Freistaates Sachsen’ versehen, im Wesentlichen der Wortlaut des Bundesversammlungsgesetzes aus dem Jahr 1953 vorgelegt wurde, verkauft als Gesetz über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen anno 2011, ergänzt um einige Landes-Spezifika, waren sich die meisten Experten einig: Es ist kein guter Stil, auf den staubigen Wortlaut von 1953 zurückzugreifen.”

Im Wesentlichen unverändert geblieben ist der Wortlaut des § 15 Abs. 2, mit welchem die Staatsregierung respektive die Koalition daran festhält, eine staatlich verordnete Erinnerungskultur zum Maßstab und Gegenstand des Versammlungsrechts für den Freistaat Sachsen zu machen, eben jene Liste von örtlichen und zeitlichen “Beschränkungen”, die von lokalen Versammlungsbehörden nach Gutdünken erweitert werden kann. Für Bartl der logische Schluss: Man trifft sich wieder vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig.So recht will die Regierungsfraktion der CDU das nicht sehen. Martin Modschiedler, Mitglied der CDU-Landtagsfraktion, dazu: “Der Landesgesetzgeber kann, und das aus gutem Grund, bestimmte besonders sensible Orte schützen. Und genau das soll mit dem neuen Versammlungsgesetz geschehen. Wir haben den Gesetzentwurf der Staatsregierung von Sachverständigen prüfen lassen. Deren Kritikpunkte sind weitestgehend eingearbeitet worden.”

Es sei sinnvoll, Orte von historisch herausragender Bedeutung vor Missbrauch zu schützen. “Für die wiederaufgebaute Frauenkirche gilt das umso mehr, als bereits die Frauenkirchenruine für die Dresdner Bürgerschaft das Mahnmal gegen die kriegerische Zerstörung war und gerade in räumlicher Nähe zum Altmarkt an die zahllosen zivilen Opfer erinnerte”, sagt Modschiedler. “Das neue Versammlungsgesetz schützt damit die Menschenwürde der Opfer nationalsozialistischer oder kommunistischer Gewaltherrschaft. Die Kritik der Linksfraktion am neuen Versammlungsgesetz verwundert: Wie kann man auf der einen Seite gegen das Gesetz wegen Einschränkung der Versammlungsfreiheit eintreten und auf der anderen Seite die Versammlungsfreiheit durch rechtswidrige Blockaden einschränken?”

Klingt logisch, die Frage. Doch wie unlogisch das ist, was CDU und FDP da gerade wieder beschlossen haben, wird so recht sichtbar, wenn man das hohe Haus verlässt und auf das Gesetz und das tatsächliche Demonstrations- und Verfolgungsgeschehen im Freistaat mit außerparlamentarischen Augen schaut. Mit denen der Piratenpartei zum Beispiel.

“Diese Entscheidung ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll”, erklärt der Vorsitzende der sächsischen Piratenpartei Andreas Romeyke. “Auch im dritten Anlauf wird das Gesetz vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof scheitern. Dieser Entwurf wurde direkt vor den am 13. Februar zu erwartenden Großdemonstrationen in Dresden durch den Landtag geprügelt.”

Für ihn ist es ein weiterer Versuch der CDU, die durch die Verfassung gewährten Grundrechte auszuhöhlen. Romeyke: “Vordergründig wird von den Befürwortern des Gesetzes angeführt, es ginge darum, bedeutende Plätze und Denkmäler nicht zum Spielball politischer Interessen zu machen. Wenn man aber genauer hinschaut, sieht man, dass es der CDU nicht darum geht, politische Symbole zu verhindern, sondern Symbolpolitik zu machen. Eine Auseinandersetzung mit den Ursachen des Rechtsextremismus in Sachsen soll aus ihrer Sicht gar nicht stattfinden. Es ist ihnen lieber, das Problem weiterhin unter den Teppich zu kehren. So kriminalisiert die Staatsregierung lieber den Bürger mit Aktionen, wie dem Handygate, anstatt eine politische Diskussion über die Zukunft unseres Freistaates zu führen.”

Es sieht aus Sicht der Piratenpartei ganz so aus, als ob die Landesregierung einmal mehr im Vorfeld der zu erwartenden Demonstrationen um den 13. Februar in Dresden auf Biegen und Brechen ein Versammlungsgesetz verabschieden will, ohne hierbei das Grundrecht der Versammlungsfreiheit im Auge zu haben. “Die Aussage der CDU-Fraktion: ‘Neues Versammlungsgesetz dient dem Schutz der Menschenwürde’ ist schlicht falsch”, erklärt Florian Bokor, Beisitzer im Landesvorstand der Piratenpartei. “Auch dieses Versammlungsgesetz stellt in unseren Augen eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Versammlungsfreiheit dar. Es geht der CDU nicht darum, die Würde der Opfer oder historisch bedeutsamer Orte zu schützen. Es geht ihnen viel mehr darum, öffentliche Kritik an ihrem Handeln zu unterbinden.”

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