Was passierte da wirklich auf den juristischen Entscheidungswegen im Umfeld der Februardemonstrationen 2011 in Dresden? Mit ihrer Genehmigung der millionenfachen Funkzellenabfragen geriet auch die Dresdner Richterschaft, die sie genehmigt, in die Kritik. Nun bescheinigte sie sich selbst, das alles rechtens gewesen sei. Schon am Mittwoch, 23. Mai. Dem Volke verraten wurde das erst am Freitag, 25. Mai. Als alle Behörden schon Dienstschluss hatten.

Bereits am Mittwoch, 23. Mai, hat das Amtsgericht Dresden entschieden, dass die Funkzellenabfrage um den 19. Februar 2011 angemessen und damit rechtmäßig war. Es wies damit die Anträge von 8 Betroffenen ab, die auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme geklagt hatten. Geklagt hatten deutlich mehr Betroffene.

Schon 2011 hatten die zuständigen Behörden eingestanden, dass die Daten auch unrechtmäßig in Ermittlungen gegen Blockadeteilnehmer eingesetzt worden waren. Denn Begründung für die genehmigte Funkzellenabfrage war auch ursprünglich die Hoffnung der Dresdner Polizei gewesen, mit dieser Abfrage gewalttätige Demonstranten dingfest machen zu können, was augenscheinlich nicht gelungen ist.

Bekanntgegeben hat das Urteil vom Mittwoch die Dresdner Staatsanwaltschaft. Und das auch erst am Freitag, 25. Mai. So dass erst nach den Pfingstfeiertagen auch die Politiker, die sich kritisch mit dieser Massenabfrage beschäftigt haben, eine Stellung dazu beziehen können.

Als erster meldete sich Tino Bucksch, Landesvorsitzender der Jusos Sachsen, zu Wort: “Wie erwartet befand das Amtsgericht Dresden den Beschluss, den es selbst erlassen hatte, als rechtmäßig. Die Handydatenabfrage, die vor allem unbeteiligte BürgerInnen, JournalistInnen, ÄrztInnen und AnwältInnen betraf, war ursprünglich dafür gedacht, in 23 Fällen von schwerem Landfriedensbruch zu ermitteln. Das Gericht will nicht einsehen, dass die Abfrage von 300.000 Kundendaten unverhältnismäßig war und folgt damit weiter dem Kurs des eigenwilligen sächsischen Demokratieverständnisses, in dem es alles dafür tut, um antifaschistischen Protest zu kriminalisieren. Wir dürfen deshalb gespannt sein, wie höhere Instanzen das Vorgehen der sächsischen Justiz bewerten. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht verhandelt werden wird.”

“Besonders interessant ist es, dass das am Mittwoch gefällte Urteil erst am Freitag veröffentlicht wurde. Scheinbar will sich das Amtsgericht nicht mit einer Diskussion in den Medien beschäftigen müssen”, so Mathias Rudolph, Landessprecher für Innenpolitik der Jusos Sachsen. “Grundsätzlich zeigt sich einmal mehr, dass in Sachsen antifaschistisches Engagement kriminalisiert wird. Dabei wird auch in Kauf genommen, dass die Rechte von besonders schützenswerten Personenkreisen wie Journalisten, Anwälten oder Ärzten verletzt werden. Das Gericht scheint hier keine Verhältnismäßigkeit zu kennen.”

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