Trotz der am Freitag, 20. Juli, vom Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission, Prof. Günther Schneider (CDU), geäußerten Meinung, die vom Verfassungsschutz im letzten halben Jahr vernichteten 5.000 Aktenteile hätten keinen NSU-Bezug, hält Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Sächsischen Landtag, die Aktion für rechtswidrig. Und nicht nur er.

Auch Dr. André Hahn, Vorsitzender der Linksfraktion, hält den angeblich nicht vorhandenen NSU-Bezug für eine reine Schutzbehauptung. “Dass es bei den in den letzten Monaten vernichteten Akten bzw. Aktenteilen keinerlei NSU-Bezug gegeben habe, ist eine unbewiesene, ja sogar unbeweisbare Behauptung. Da die Unterlagen inzwischen geschreddert bzw. gelöscht wurden, gab es für die PKK objektiv keine Möglichkeit, dies zu überprüfen”, stellt er nüchtern fest. “Bezüglich der kürzlich beim Verfassungsschutz aufgetauchten Protokolle von Telefonüberwachungen im Umfeld der drei damals untergetauchten Rechtsterroristen, konnte in der Sitzung der PKK nicht geklärt werden, ob seitens des Landesamtes in den Jahren 1998 und 1999 tatsächlich eine umfassende eigenständige Auswertung der Materialien erfolgt ist. Daher bleibt offen, ob es zu diesem Zeitpunkt nicht doch möglich gewesen wäre, den Aufenthalt der Gesuchten zu ermitteln und dadurch die späteren Verbrechen des NSU eventuell zu verhindern.”

Lichdi freilich ist richtig wütend. Denn der ganze Vorgang sieht nach ganz gezielter Spurentilgung aus. Johannes Lichdi: “Laut Sächsischem Verfassungsschutzgesetz dürfen Akten, in denen personenbezogene Daten gespeichert sind, nur unter der Voraussetzung vernichtet werden, dass die gesamte Akte (also nicht nur einzelne Bestandteile) nicht mehr zur Aufgabenerfüllung benötigt werden. Bei den geschredderten Papieren wurden aber offensichtlich noch Teile der Akten benötigt, sonst wären die gesamten Akten vernichtet worden. Und die Akten wären spätestens seit Bekanntwerden der NSU-Taten (wieder) für die Aufgabenerfüllung erforderlich gewesen. Denn das Landesamt für Verfassungsschutz ist bereits aufgrund seiner eigenen Aufgaben verpflichtet, Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten. Dazu gehören auch die Auswertung und Prüfung der angefallen Informationen zum Rechtsextremismus und den dazugehörigen Personen in Sachsen sowie eventueller Bezüge zum
‘Nationalsozialistischen Untergrund’ (NSU). Hinzu kommen außerdem Übermittlungspflichten bei den jetzt laufenden Ermittlungen, etwa an den Generalbundesanwalt oder die Untersuchungsausschüsse.”

Mehr zum Thema:

NSU-Skandal: Expertenkommission soll Verfassungsschutz evaluieren
Sachsens Verfassungsschutz steckt seit Auffliegen …

NSU-Untersuchungsausschuss: Grüne sehen Blockade – CDU dementiert
Eine Befragung des Innenministers Markus Ulbig …

NSU-Affäre hat auch in Sachsen erste Folgen: Verfassungsschutz-Chef Boos bittet um Versetzung
Der “Spiegel” hat gleich mal nachgezählt …

Die Vorstellung, dass Mitarbeiter des Verfassungsschutzes seit acht Monaten unkontrolliert nach und nach Aktenteile aus ihren Akten herausnehmen und vernichten, ist ihm unerträglich. “Es ist ein Skandal, dass parallel zu den Aufklärungsbemühungen rund um den ‘NSU’ eine rechtswidrige Schredderaktion des Verfassungsschutzes stattfindet, ohne dass Innenminister Markus Ulbig (CDU) dem Einhalt gebietet”, sagt Lichdi. “Spätestens jetzt muss er die Anweisung erteilen, dass – solange die Ermittlungen um das Terrortrio noch andauern – keinerlei Akten vernichtet werden dürfen.”

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Redaktion über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar