Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass der Leipziger Kriminalhauptkommissar Georg Wehling nach nunmehr fast drei Jahre andauernder Suspendierung nicht länger des Dienstes enthoben bleiben darf. Damit geht wieder eines der seltsamen Kapitel in der Geschichte um den "Sachsensumpf" zu Ende.

Für Klaus Bartl, verfassungs- und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag und Vorsitzender des II. Untersuchungsausschusses kehrt damit wieder ein Stück mehr Rechtsnormalität in Sachsen ein. „Erst am Montag berichtete der ‚Spiegel‘, dass einer der umstrittensten Prozesse in der quasi ‚umgekehrten‘ justiziellen Aufarbeitung der Sachsensumpf-Vorwürfe wegen Verhandlungsunfähigkeit der beiden Angeklagten vorläufig eingestellt wird. Die beide Frauen waren in ein sich seit Jahren hinziehendes Strafverfahren geraten, weil sie – im damaligen Kinderbordell ‚Jasmin‘ in Leipzig zur Prostitution gezwungen und schwerst misshandelt – hochrangige Juristen als ‚Jasmin‘-Kunden und teils später in dieser Sache Rechtsprechende wiedererkannt haben wollen. Ob dies eine Verleumdung war, bleibt damit ungeklärt.“

Nun hat Sachsens OVG eine Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichtes vom Mai 2011 bestätigt, mit der die Dienstenthebung Georg Wehlings für rechtswidrig erklärt wurde.

Klaus Bartl dazu: „Eingeleitet wurde das Disziplinarverfahren nach meiner Kenntnis durch Innenminister Markus Ulbig, nachdem Ende 2010 gegen Wehling und die frühere Leiterin des Referats Organisierte Kriminalität beim Landesamt für Verfassungsschutz, Simone Skroch (früher Henneck) vor dem Landgericht Dresden Anklage wegen der Verfolgung Unschuldiger erhoben worden war.“

Aber zwei Jahre bis zu einem Gerichtsurteil? Das ist eine sehr lange Zeit. „Dass bis heute nicht einmal eine Entscheidung vorliegt, ob diese Anklage überhaupt zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird, ging jetzt wohl auch den Bautzener Oberverwaltungsrichtern zu weit“, stellt Bartl fest. „Dass einst hochdotierte Beamte, die aufklären wollten, ob es stimmt, dass in Sachsen maßgebliche Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei und Verwaltung in kriminelle und korruptive Machenschaften verwickelt waren, mit derart martialischen Straf- und Disziplinarverfahren überzogen sind, die dann noch mit allen psychischen, physischen und sozialen Belastungen über Jahre unentschieden bleiben, ist ein Skandal! Es geht nicht an, dass Menschen, die vorher von Staats wegen quasi als Hauptverursacher der ‚Sachsensumpfaffäre‘ hingestellt wurden, über Jahre keine Gelegenheit haben, sich in einem öffentlichen Verfahren zeitnah verteidigen zu können. Eine Staatsregierung, die eine Personalausstattung bei den zuständigen Landgerichten verantwortet, die Richter daran hindert, dem in Strafverfahren generell geltendem Beschleunigungsgebot zu entsprechen, handelt schlicht pflichtwidrig.“

Und so stellt er für en aktuell tagenden zweiten Untersuchungsausschuss zum „Sachsensumpf“ fest: „In Auswertung der aktuellen Entwicklungen ist es völlig richtig, wenn der Landtags-Untersuchungsausschuss sich bis zum Ende der Legislatur vor allem auf die Vernehmung von Staatsanwälten und anderen Justizangehörigen sowie herausgehobene Vertreter der Staatsregierung und ihrer Ministerien konzentriert, die mit der ‚Umkehrung‘ der Verfolgung in Sachen Sachsensumpfaffäre zu tun hatten.“

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Redaktion über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar