Der Frust sitzt tief in diesen Tagen bei denen, die in einer Zahl von immerhin 26.000 ein Bürgerbegehren unterschrieben haben, welches sich an den Leipziger Stadtrat richtete. In diesem sollte ein Bürgerentscheid über die Frage herbeigeführt werden, ob zukünftig nur noch mit 2/3-Mehrheit im Stadtrat kommunales Eigentum verkauft, also privatisiert werden dürfe. Nun richtet sich eine Petition in dieser Sache direkt an den sächsischen Gesetzgeber. Also an die, welche die bestehende sächsische Gemeindeordnung verändern können.

Der Druck auf die Leipziger Stadträte könnte wohl kaum größer sein, als in diesen Tagen. Nach dem Beschluss vom 22. Januar 2014, das Bürgerbegehren zur “Privatisierungsbremse” abzulehnen, fragen sich die Unterzeichner, was da eigentlich stattfand. Der angestrebte Bürgerentscheid sollte die Gemeindeordnung in Leipzig ändern. Die Mehrheit im Stadtrat stellte fest – geht nicht. Unabhängig davon, ob nun dieser Beschluss auch der angekündigten Klage des “April-Netzwerkes” und der Wählervereinigung vor Gericht standhalten wird, macht sich nun eine Petition auf den Weg. Einerseits mit dem Ziel sich über diesen Beschluss beim Freistaat zu beschweren.

Zum anderen, um alternativ die “Privatisierungsbremse” für ganz Sachsen anzustreben.

In der Petition “Privatisierungsbremse für Gemeinden im Freistaat Sachsen”, welche von Frederik Grüneberg, einem Beteiligten des “Bündnis für Leipzig” ins Netz gestellt wurde, lautet die Formulierung für ganz Sachsen nun: “Dazu bedarf es aus meiner Sicht zum Beispiel nur eine Überarbeitung von §39: Im §39 “Beschlussfassung” wird im Absatz 6 einen weiteren Abschnitt 2 eingefügt: ‘(2) Der Gemeinderat kann einer Veräußerung von Unternehmen, Immobilien, öffentlicher Einrichtungen und Kulturgüter der Gemeinde, auf die die öffentliche Hand, aufgrund Eigentum, finanzieller Beteiligung, Satzung oder sonstiger Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens, der Immobilien, der öffentlichen Einrichtungen und Kulturgüter regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausübt, nur mit einer Mehrheit von 2/3 aller Ratsmitglieder zustimmen.’ Diesen Antrag bringe ich hiermit in den Landtag des Freistaat Sachsen!”

Ein Anliegen, welches sich also die bisherigen Unterstützer der “Privatisierungsbremse” für Leipzig, aber auch so mancher Rechtsanwalt und die Stadträte mal anschauen sollten. Es scheint juristisch eindeutiger, die Gemeindeordnung gleich über den Weg ändern zu lassen, auf welchem sie einst entstand und von wo aus bis heute in ihr herumgeschrieben wurde.

Zur Petition “Privatisierungsbremse für Gemeinden im Freistaat Sachsen”
www.openpetition.de/petition/online/privatisierungsbremse-fuer-gemeinden-im-freistaat-sachsen

Zum Artikel vom 23. Januar 2014 auf L-IZ.de
Nach Ablehnung der “Privatisierungsbremse”: Die Piraten sind sauer und ein “Bündnis für Leipzig” entsteht

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