Eine Ahnung hatten nicht nur unabhängige Medien im Lande, auch der Zuschauer zweifelte. Beim ZDF sitzen eine Menge Politiker an den Stellen, wo es um Personalentscheidungen geht. Wie die bis heute umstrittene Nichtverlängerung des Vertrages für den ehemaligen ZDF-Intendanten Nikolaus Brender, bei welcher Hessens Ex-Ministerpräsident Roland Koch sich mächtig ins Zeug gelegt hatte. Nun entschied der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes, dass im Fernsehrat des ZDF nur noch ein Drittel Politiker und "staatsnahe Personen" sitzen dürfen.

Für die Neuaufsetzung des aus Sicht der Richter teils verfassungswidrigen Staatsvertrag für das Zweite Deutsche Fernsehen gaben die Richter bis 30. Juni 2015 Zeit.

Während sich nach Bekanntwerden der Entscheidung die großen Medien nun fragen, wie es mit der ARD weitergeht, ob die Entscheidung bereits genügt, um die “Staatsferne” des ZDF zu erneuern und wie wohl zukünftig die Besetzung des Rates vonstatten gehen könnte, keimt bei der Sächsischen Opposition die Hoffnung, dass sich auch beim Staatsvertrag zum Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) etwas bewegen müsste. Und sich nun auch personell bald etwas in der Zusammensetzung der 77 Räte des ZDF tun könnte. Doch bereits an der Grundkonstellation vor der Gerichtsentscheidung kann man leicht ablesen, dass diese Hoffnung bei der sächsischen Landesregierung wenig Spielraum bekommen wird.
Denn Sachsen war der Klage der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg entgegengetreten. Ein klarer Fingerzeig, dass man zufrieden war mit den bisherigen Regelungen seit 1961 und keinen Veränderungsbedarf sah. In einer ersten Reaktion seitens Staatsminister und Staatskanzleichef Johannes Beermann (CDU) zum Urteil heißt es wenig beugsam zur Entscheidung: “Dort, wo das Gericht zu viel Politik in den Gremien des ZDF bemängelt, hat es mit einem Drittel eine klare Vorgabe gemacht. Die Grundarchitektur von ZDF-Fernsehrat und ZDF-Verwaltungsrat hat das Gericht bestätigt. Klug hat es dem Gesetzgeber bei der Frage der Zusammensetzung der Gremien insgesamt einen breiten Gestaltungsspielraum zugestanden. Diesen werden die Länder nutzen.”

Wie dieser Gestaltungsspielraum bereits jetzt in Sachsen selbst genutzt wird und für welche Interessengruppen wer da so im ZDF-Fernsehrat sitzt, zeigen die sächsischen Linken, in Person von Falk Neubert, medienpolitische Sprecher der Fraktion auf: “So gehört der sächsische FDP-Vorsitzende Holger Zastrow dem Gremium als ein “Vertreter aus den Bereichen des Erziehungs- und Bildungswesens, der Wissenschaft, der Kunst, der Kultur, der Filmwirtschaft, der Freien Berufe, der Familienarbeit, des Kinderschutzes, der Jugendarbeit, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes” an.” Da dies aus Sicht des MDR-Rundfunkrates Neubert alles Bereiche seien, welchen Holger Zastrow letztlich eher weniger, der FDP aber umso näher stünde, fordert er den Rücktritt des Inhabers einer Dresdner Werbeagentur aus dem Gremium.

Für Neubert sei es eher ein “Hineinhieven Zastrows durch den sächsischen Ministerpräsidenten” in ein 77-köpfiges Gremium gewesen, in welchem sich nur ein Mitglied der Linkspartei befindet.

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Aus Sicht Dr. Karl-Heinz Gerstenbergs, medienpolitischer Sprecher und parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag sollte sich der sächsische Staatskanzleichef Johannes Beermann (CDU) hingegen erst einmal mehr Zeit nehmen, das Urteil zu lesen. Und beginnen, Schlussfolgerungen bei der zukünftigen politikferneren Besetzung von Gremien im MDR zu treffen. Denn wie auch für die Linke geht für den sächsischen Abgeordneten die Frage nach der politischen Beeinflussung von Posten und damit auch Ausrichtungen im MDR längst nicht mehr nur um ein Gerücht.

“Herr Beermann hatte zuletzt beim Versuch, den Wunschkandidaten der sächsischen CDU, Bernd Hilder, ins Intendanten-Amt des Mitteldeutschen Rundfunks zu hieven, wenig Achtung gegenüber der Rundfunkfreiheit gezeigt”, so Gerstenberg. Die Bewerbungs-Episode des ehemaligen LVZ-Chefredakteurs hatte zu Wahlwiederholungen und dem deutlichen Widerstand auch der MDR-Mitarbeiter selbst geführt. Entgegen einer ersten Entscheidungsempfehlung hatten sich am Ende die Mitglieder des MDR-Rates für Karola Wille entschieden. Bernd Hilder galt dabei als klarer Favorit Beermanns, war jedoch auch medial für die Führung seines eigenen Hauses LVZ angegriffen worden und ist seit dem 1. September 2013 Chefredakteur der “Thüringischen Landeszeitung” (TLZ).

Auf dieser Episode fußend, sei das heutige Urteil auch für eine Erneuerung des MDR-Staatsvertrags richtungsweisend. Gerstenberg: “Die sächsische Staatsregierung sollte sich zu Anpassungen für eine politikfernere Gremienzusammensetzung beim MDR nicht erst gerichtlich zwingen lassen.” Allein die Debatte im Nachlauf an das Gerichtsurteil zum ZDF-Staatsvertrag jedoch könnte ohne eine Reaktion zum MDR seitens der Landesregierung erneut zum Vorwurf der Staatsnähe bei den mitteldeutschen Rundfunkern führen.

Die Mitglieder des MDR-Rundfunkrates
www.mdr.de/mdr-rundfunkrat/mitglieder/index.html

Der SPON zum Urteil und den Folgen
www.spiegel.de/kultur/tv/verfassungsgericht-klage-gegen-zdf-staatsvertrag-a-960571.html

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