7.122 Bäume wurden im Jahr 2013 auf den Liegenschaften des Freistaates Sachsen aus Gründen der Verkehrssicherung gefällt. Dies geht aus der Antwort von Finanzminister Prof. Georg Unland (CDU) auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Kallenbach (Grüne) hervor. Gegenüber 2008 hat sich die Anzahl der Baumfällungen unter der Begründung der Verkehrssicherung fast verdreifacht.

Während die Zahl der Fällungen in den vergangenen sechs Jahren stetig und drastisch gestiegen ist, nahm der prozentuale Anteil der Fällungen, die mit Baumgutachten durchgeführt wurden, immer mehr ab. Lag im Jahr 2003 noch in einem Drittel aller Fällungen ein Baumgutachten zugrunde, wurden im Jahr 2013 6.292 von 7.122 Bäumen ohne Gutachten gefällt. Nur bei weniger als zwölf Prozent lag demnach ein Gutachten vor. Im Jahr 2012 lag dieser Wert noch bei 16,5 Prozent. Das bedeutet, dass im Durchschnitt neun von zehn Bäumen ohne Erfassung des Baumzustandes gefällt wurden.

Kallenbach fordert die Staatsregierung auf, weniger Baumfällungen aus Gründen der Verkehrssicherung vorzunehmen. “In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) wird ausgeführt, dass verkehrssicherungspflichtige Körperschaften bei gesunden Straßenbäumen keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen müssen. Dieser Spielraum muss im Sinne des Natur- und Klimaschutzes genutzt werden. Das Urteil bedeutet, dass in der Regel nur kranke Bäume aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden müssen, wenn von ihnen eine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgeht. Hier müsste Umweltminister Frank Kupfer seinem Ministerkollegen mal die Leviten lesen.”

Doch auf die Frage, welche Änderungen sich durch das BGH-Urteil zur Verkehrssicherungspflicht vom 6. März 2014 in der Praxis der Verkehrssicherung ergeben, gab die Staatsregierung an, dass sich keinerlei Änderungen ergeben würden. In dem Urteil hatte der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes entschieden, “dass die nach den einschlägigen straßenrechtlichen Vorschriften verkehrssicherungspflichtige Körperschaft bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen muss, wenn bei diesen – wie z.B. bei der Pappel oder auch bei anderen Weichhölzern – ein erhöhtes Risiko besteht, dass im gesunden Zustand Äste abbrechen und Schäden verursacht werden können.”

“Die Staatsregierung scheint dieses Urteil jedoch vollends ignorieren zu wollen”, kritisiert die Abgeordnete. “Nach ihrer Antwort ist zu erwarten, dass in Sachsen auch künftig eine sehr hohe Anzahl an Bäumen ohne Feststellung des Gesundheitszustandes gefällt wird. Dabei ist zu bezweifeln, dass die meisten Bäume tatsächlich aus Gründen der Verkehrssicherung abgeholzt werden.”

Urteil des Bundesgerichtshofes zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen vom 6. März 2014: www.kbw.de

Kleine Anfrage ‘Baumfällungen auf den Liegenschaften des Freistaates Sachsen aus Gründen der Verkehrssicherung’ (Drs 5/14327): http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14327&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=202

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