Irgendwie fand die letzte, schwarzgelbe Regierung in Sachsen erneuerbare Energien unheimlich. Windkraft, Solarkraft, Wasserkraft - alles irgendwie schrecklich. Also gab's nicht nur reihenweise Vorstöße gegen die "Verspargelung der Landschaft", sondern auch eine Erhöhung der Wasserabgabe für Wasserkraftwerke - während ausgerechnet der Kohlebergbau davon massiv befreit wurde. Nun versuchen die Grünen mit einem Gesetzesantrag einen Kompromissvorschlag.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag schlägt einen Kompromiss bei der Abgabe für Wasserkraftwerke vor. Dazu hat sie einen Antrag vorgelegt, der am heutigen Mittwoch, 17. Dezember, auf der Tagesordnung des Landtags steht. Ein Punkt, mit dem die gesetzliche Festlegung der Wasserabgabe erfolgte, war die Tatsache, dass einige Wasserkraftwerke an Flüssen und Bächen die natürliche Durchlassfähigkeit der Gewässer unterbrochen haben. Das solle man zumindest berücksichtigen, finden die Grünen.

“Wir können den Zielkonflikt zwischen Naturschutz und Wasserkraft lösen, anstatt sie zum Verhindern zu instrumentalisieren”, zeigt sich Gerd Lippold, energiepolitischer Sprecher der Fraktion, überzeugt.

“Bei der von der CDU/FDP-Koalition eingeführten Abgabe von mindestens 15 Prozent der EEG-Vergütung für Wasserkraftwerke ging es nie darum, eine Lenkungswirkung zum Schutz der Natur zu erzielen. Wir Grüne wollen mit Hilfe unseres Antrags diejenigen Anlagen, die vorbildlich mit Maßnahmen zur Erhaltung der ökologischen Durchgängigkeit ausgerüstet sind, mit einer befristeten Befreiung von der Abgabe belohnen”, so der Abgeordnete. “Das rettet die Wasserkraft und stärkt den Naturschutz.””Für kleine Betreiber und mittelständische Handwerksbetriebe ist die Abgabe existenzbedrohend. Dagegen orientiert sich unser Vorschlag an der Leistungsfähigkeit und stellt kleine Anlagen bis 250 Kilowatt frei. Die demonstrative Behinderung einer kleinen, aber lokal wichtigen Form dezentraler Erzeugung erneuerbarer Energie muss beendet werden”, kritisiert der Abgeordnete.

“Die Wasserkraftnutzung stellt seit Jahrhunderten einen Eingriff in die Natur dar. Die gewachsenen Erkenntnisse haben zur Einführung ökologischer Standards nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie geführt, nach der jede Anlage geprüft werden muss”, benennt Lippold die möglichen Standards für die Wasserkraftwerke von heute. “Grundsätzlich befürworten wir Grünen eine verursachergerechte Abgabe auf alle privaten Nutzungen des öffentlichen Gutes ‘Wasser’. Das gilt für die Nutzung der Wasserkraft genauso wie für Braunkohlekonzerne.”

Doch Schwarz-Gelb hat eindeutig die umweltschädliche Kohleverbrennung auch bei der Wasserabgabe bevorzugt und den Tagebaubetreibern Abgaben in Millionengröße praktisch erlassen. So kann man aber keine zukunftsfähige Energielandschaft schaffen, sondern zementiert die teure Subventionierung der Braunkohle.

“Die Energiepolitik des Freistaates muss von Kopf auf die Füße gestellt werden: Kleine Wasserkraftbetreiber werden bisher ruiniert. Sachsens umwelt-, gesundheits- und klimaschädlichste Energiequelle Braunkohle hingegen wird indirekt subventioniert. Das wollen wir beenden”, erklärt Lippold.

Die Fraktion der Grünen im Landtag schlage deshalb im Antrag die unbefristete Befreiung von der Wasserabgabe für Anlagen unter 250 Kilowatt und bis zum Jahr 2020 für Anlagen, die die europäische Wasserrahmenrichtlinie erfüllen, vor.

Bei den weiteren Wasserkraftwerken soll die Abgabe nach der mittleren Leistung in mehreren Stufen festgelegt werden.

Der Antrag der Grünen: Sächsische Wasserkraftwerke retten und ökologische Durchgängigkeit fördern (Antrag GRÜNE, 05.12.2014, Drs 6/442):
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=442&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=201

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