Vielleicht sind ja einige Polizisten und Einsatzleiter nur besonders vergesslich. Oder die Ausbildungseinheit, bei der sie gelernt haben, wie sie sich im Umgang mit Journalisten bei Veranstaltungen, die sie abzusichern haben, verhalten müssen, war zu kurz. Kann alles sein. Aber in der Ausbildung gehabt haben es sächsische Polizisten in der Regel, betont jetzt Innenminister Markus Ulbig auf Nachfrage von Valentin Lippmann.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Valentin Lippmann, wollte nach den nun gehäuften gewaltsamen Übergriffen aus diversen Pegida- und Legida-Demonstrationen heraus wissen, ob denn das Eingreifen der Polizei nicht Bestandteil von Ausbildung und Weiterbildung sei. Denn irgendwo muss ja eingesetzten Polizisten vermittelt werden, wie sie mit Pressevertretern umgehen müssen – erst recht, wenn die Veranstaltungen ziemlich radikal sind und immer wieder Veranstaltungsteilnehmer gewalttätig werden.

Lippmanns Frage: „Inwieweit enthalten welche Dienstanweisungen der Polizei welche konkreten Handlungsempfehlungen bzw. Festlegungen zum Umgang mit Vertretern der Presse (insbesondere bei Versammlungslagen), zur Handhabung des Presseausweises, der Gewährleistung der Berichterstattungsfreiheit der Medien etc.?“

Innenminister Markus Ulbig hat zwar geantwortet. Aber eine wirklich zufriedenstellende Antwort ist es nicht, die Lippmann am 12. Februar bekam: „Die Anlagen 13 (Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung) und 14 (‚Publizistische Grundsätze‘ und ‚Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserates‘) der bundeseinheitlichen Polizeidienstvorschrift 100 ‚Führung und Einsatz der Polizei‘ regeln den grundsätzlichen Umgang mit Medienvertretern. In den Einsatzbefehlen können bedarfsorientiert detaillierte Modifikationen durch die einsatzführenden Dienststellen getroffen werden. Darüber hinaus existieren in einzelnen Polizeidienststellen spezielle Dienstanweisungen für die Zusammenarbeit mit den Medien.“

Das mag da stehen. Aber beschäftigen sich die Polizisten damit auch mal öfter?

Da ist Ulbigs Antwort auf die Frage von Valentin Lippmann schon interessant: „Inwieweit ist der Umgang mit Vertretern der Presse Teil der Aus- und Fortbildung für Polizeianwärter und Polizeibedienstete?“

Denn man hat bei der sächsischen Polizei zumindest mitbekommen, dass es da augenscheinlich Nachholbedarf gibt.

Markus Ulbig: „Es wird ergänzend dazu darauf hingewiesen, dass die monatliche dezentrale Fortbildung der Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei bedarfsorientiert unter Berücksichtigung des Fortbildungsstandes der Einheiten sowie der aktuellen Einsatzlage erfolgt und in der jüngsten Vergangenheit mehrere Fortbildungsveranstaltungen unter Einbeziehung von Pressevertretern durchgeführt wurden.“

Denn es ist durchaus möglich, dass einige Polizisten die Lehreinheit der Ausbildung der Laufbahngruppe 1.2 schon vergessen haben. Die ist nämlich in der Ausbildung mit 2 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) angesetzt: „Ausbildungsabschnitt – Besonderes Polizeirecht“. Da geht es zum Beispiel um „Rechte der Presse, (§ 4 SächsPresseG), Zusammenarbeit der Polizei mit der Presse, Rechte und Pflichten der Presse“.

Die meisten Ausbildungsstunden sind eher für den gehobenen Dienst (Laufbahngruppe 2.1) gedacht. Also fürs Führungspersonal und die Pressestellenmitarbeiter. Aber da wird – so Ulbig – auch das Verhalten bei abzusichernden Veranstaltungen öfter thematisiert: „Darüber hinaus werden im Modul ‚Einsatz in komplexen Lagen‘ Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung fallexemplarisch betrachtet.“

Also zumindest die Einsatzleiter sollten wissen, was zu tun ist, um die „freie Ausübung der Berichterstattung“ zu gewährleisten.

Was eigentlich nur ein Unterfall des Einsatzes ist. Denn prinzipiell ist die Polizei ja da, um den friedlichen Ablauf einer Veranstaltung abzusichern. Wenn sie nicht friedlich bleibt und auch die Veranstaltungsanmelder nicht in der Lage sind, die Friedfertigkeit zu gewährleisten, ist normalerweise das Ende der Veranstaltung angesagt.

Valentin Lippmanns Anfrage zur Ausbildung der sächsischen Polizei im Umgang mit der Presse.

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Hallo,
vielen Dank, dass Sie bei Ihrer Berichterstattung Bilder benutzen, welche den Ehrgeiz aber auch den Willen der Leipziger PARTEI zeigen, nämlich a) den Nerv der Zeit zu treffen: Angst! ( https://scontent-frt3-1.xx.fbcdn.net/hphotos-xaf1/v/t1.0-9/10456062_10205920001947059_4987255084270555755_n.jpg?oh=68857163d243c67b7aeb913ba490bf7f&oe=575991C3 ) und b) die wohl köstlichsten Knoblauchchips von hobza.cz (grünes Plakat: https://dieparteiroudnice.files.wordpress.com/2015/01/die-masse.jpg?w=1000&h= ) zu bewerben! Ich bedanke mich aufrichtig für dieses product placement und werde Sie diesbezüglich, sobald die PARTEI die Herrschaft übernommen hat, dementsprechend platzieren!

Bier trinkt das Volk!

Michael Rösler – Das Original!

PS: Ja ich habe das LTI gelesen!

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